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# taz.de -- Diskriminierungen bekämpfen: Institut will "Rasse" tilgen
> Das Deutsche Institut für Menschenrechte will den Begriff "Rasse" aus
> deutschen Rechtsvorschriften streichen. Auch der Kampf gegen Rassismus
> müsse ohne ihn auskommen.
Bild: Modellierte "Rassen" aus dem 19. Jahrhundert in einer Ausstellung des Deu…
In deutschen Gesetzen soll der Begriff "Rasse" nicht mehr verwendet werden
- selbst wenn es um das Verbot der Diskriminierung "wegen der Rasse" geht.
Das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte. "Man kann Rassismus
nicht wirksam bekämpfen, wenn der Begriff ,Rasse' beibehalten wird",
erklärte der Jurist Hendrik Cremer, der im Auftrag des Instituts eine
Studie verfasst hat.
Geändert werden müsste zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz,
das nicht nur die Benachteiligung wegen des Geschlechts oder des Alters
verbietet, sondern auch "aus Gründen der Rasse". Im Grundgesetz heißt es
bisher in Artikel 3: "Niemand darf wegen […] seiner Rasse […] benachteiligt
oder bevorzugt werden." Auch internationale Verträge wie der EG-Vertrag
oder zahlreiche UN-Abkommen sollten künftig ohne den Rasse-Begriff
auskommen, fordert das Institut.
Seit dem 17. Jahrhundert wird versucht, Menschen nach Hautfarbe, Statur und
Gesichtsform bestimmten Rassen zuzuordnen. In der Regel ist dies verbunden
mit der Vorstellung, dass bestimmte Rassen den anderen überlegen sind.
Rassentheorien sind deshalb für einige der schlimmsten Übel der
Menschheitsgeschichte verantwortlich: Kolonialismus, Sklaverei und
natürlich den "Rassenkampf" der Nazis mit der versuchten planmäßigen
Vernichtung der "jüdischen Rasse".
Schon seit den 50er-Jahren setzt sich daher die UN-Kulturorganisation
Unesco dafür ein, den "sozialen Mythos Rasse" aus dem öffentlichen Leben zu
tilgen. Alle Menschen gehörten der gleichen Spezies Homo sapiens an,
kleinere biologische Unterschiede sollten keine soziale Rolle spielen.
Bisher blieben solche Forderungen ohne großen Erfolg. Vor allem im
englischen Sprachraum ist "race" ein viel zu gebräuchlicher Begriff. So
heißt etwa ein englisches Gleichstellungsgesetz "race relations act",
geschaffen wird dabei eine "commission for racial equality".
In Deutschland wird der Rasse-Begriff zwar viel reflektierter benutzt, aber
Gerichte und Parlamente müssen in Begründungen für Urteile und Gesetze
immer wieder klarstellen, dass sie das Konzept der "Rasse" natürlich
ablehnen, auch wenn sie das Wort verwenden.
Künftig soll jedoch ganz auf den gefährlichen Begriff verzichtet werden,
fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte. Denn die Gesetzessprache
habe Vorbildfunktion und wirke auf das Bewusstsein der Menschen ein. Im
Gleichbehandlungsgesetz soll es künftig zum Beispiel heißen: "Ziel des
Gesetzes ist es, rassistische Benachteiligungen […] zu verhindern." Und für
englischsprachige internationale Verträge schlägt Cremer die Formulierung
vor: "without discrimination based on racism". Das Institut geht also nicht
so weit wie Finnland, Schweden oder Österreich, wo in manchen Gesetzen nur
noch von "ethnischer Herkunft" oder "ethnischer Zugehörigkeit" die Rede
ist. Solche Formulierungen würden zu wenig verdeutlichen, dass es um den
Kampf gegen Rassismus geht.
Politische Reaktionen liegen noch nicht vor. Der Vorschlag des Instituts
beruht aber auf einer Tagung, an der auch Vertreter des
Bundesjustizministeriums und des Auswärtigen Amtes mitgewirkt haben. Das
staatsfinanzierte Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2001 auf
Empfehlung des Bundestags gegründet.
8 Sep 2008
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
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