# taz.de -- Gerichtsurteil zu Megaupload: Razzia bei Kim Dotcom war illegal | |
> Die Razzia bei Megaupload-Gründer Kim Dotcom war illegal, urteilt ein | |
> neuseeländisches Gericht. Auch hätte die US-Bundespolizei keine Daten aus | |
> dem Land schaffen dürfen. | |
Bild: Die Polizei soll einige Sachen wieder zurückstellen: Villa von Kim Dotco… | |
WELLINGTON dpa/afp/taz | Die groß angelegte Razzia auf dem Anwesen des | |
wegen Millionenbetrugs in den USA angeklagten Gründers der | |
Online-Tauschbörse Megaupload ist von einem Obersten Gericht in Neuseeland | |
für illegal erklärt worden. | |
Der Durchsuchungsbeschluss gegen Kim Dotcom sei zu allgemein gehalten | |
gewesen und damit ungültig, [1][urteilte eine Richterin]: „Die Polizei | |
bezog sich auf falsche Duchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum | |
durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte.“ | |
Zudem halte die Polizei weiterhin Material beschlagnahmt, das für das | |
Verfahren nicht relevant sei. Außerdem hätte das US-amerikanische FBI keine | |
Kopien von Dotcoms Computerdaten außer Landes schaffen dürfen. | |
Unklar war zunächst, welche Konsequenzen das Urteil für das | |
Auslieferungsverfahren hat. Die Richterin fordert, dass alle | |
beschlagnahmten Gegenstände, die nicht für das Verfahren relevant seien, | |
zurückgegeben werden. Außerdem sollten die Ermittlungsbehörden der USA | |
aufgefordert werden die Kopien der Computerdaten freiwillig zurückzugeben. | |
Die USA werfen dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer | |
Copyright-Verletzungen im großen Stil vor. Die Plattform Megaupload habe | |
den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den | |
Copyrightbesitzern einen Schaden in Höhe von einer halben Milliarde Dollar | |
eingebracht. Die Plattform wurde vom Netz genommen. | |
Auf Antrag der US-Behörden durchsuchte die neuseeländische Polizei im | |
Januar das Anwesen von Kim Dotcom und beschlagnahmte mögliches | |
Beweismaterial. Dotcom war zunächst festgenommen worden, wurde aber gegen | |
Kaution freigelassen. Die Anhörungen zum Auslieferungsantrag an die USA | |
sind für August geplant. (lrs) | |
28 Jun 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://www.courtsofnz.govt.nz/cases/dotcom-ors-v-attorney-general/at_downlo… | |
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