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# taz.de -- Erinnern an die "Freiburger Thesen": Wofür steht die FDP?
> Menschenwürde, Fortschritt, Reform des Kapitalismus - wie die FDP 1971 in
> ihren Freiburger Thesen den Liberalismus definierte. Eine Dokumentation.
Bild: Im Schatten von 1971? Liberalismus heute: Guido Westerwelle.
Der Liberalismus war und ist Träger und Erbe der demokratischen
Revolutionen, die zu Ende des 18. Jahrhunderts in Amerika und Frankreich
vom Gedanken der Freiheit und Würde des Menschen ausgehen.
Die aus diesen bürgerlichen Revolutionen in die späteren Reformbewegungen
im Staat eingehende liberale Tradition, die aus der bürgerlichen Aufklärung
als geistige Gegenbewegung gegen den Absolutismus und Merkantilismus des
monarchischen Staates und der feudalen Gesellschaft entstanden ist, hat von
Anfang eine doppelte Zielrichtung.
Sie geht auf eine Demokratisierung des Staates, die mit dem dritten und
zuletzt mit dem vierten Stand allen Staatsbürgern das aktive und passive
Wahlrecht und damit das Recht auf größtmögliche und gleichberechtigte
Teilhabe und Mitbestimmung an der Organisation und Aktivität des Staates
verschafft.
Sie geht zugleich auf eine Liberalisierung, durch verfassungsmäßige
Verbürgung unantastbarer Freiheitsrechte und Menschenrechte des Bürgers
gegenüber dem Staat. Freie Entfaltung der Persönlichkeit, gleiche Stellung
des Bürgers vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit,
Religionsfreiheit und Koalitionsfreiheit, aber auch Rechte auf Leben und
Gesundheit usw. sind die demokratischen Errungenschaften dieser
Liberalisierung des Staates.
Diese Demokratisierung und Liberalisierung des Staates aus dem Gedanken der
Menschenwürde und Selbstbestimmung, führt nach vielen vergeblichen Anläufen
und verhängnisvollen Rückschlägen am Ende zu dem als konstitutionelle
Demokratie verfaßten freiheitlichen Rechtsstaat unseres Grundgesetzes, mit
Grundrechtsverbürgungen, Minderheitenschutz, Gewaltenteilung und
Rechtsbindung aller Staatsgewalt.
Einer freidemokratischen: liberaldemokratischen Partei in unserem Lande
bleibt die unverzichtbare und unersetzbare Aufgabe eines Hüters und Wahrers
dieser Tradition des klassischen Liberalismus gegenüber allen Freiheit und
Recht bedrohenden staatlichen Maßnahmen und gesellschaftlichen
Entwicklungen.
Wir stehen heute am Anfang der zweiten Phase einer von der bürgerlichen
Revolution ausgehenden Reformbewegung auch in der Gesellschaft, wie sie
nicht zuletzt in den tiefgreifenden und nachhaltigen
Bewußtseinsveränderungen der weltweiten Jugendrevolte sich ankündigt.
Sie zielt auf eine in der Sache nicht weniger als 1775 und 1789
revolutionäre, im wörtlichen Sinne umwälzende, in den westlichen
Industriestaaten und Massendemokratien nun endlich auf evolutionärem Wege
durchsetzbare Demokratisierung der Gesellschaft, aus demselben Gedanken der
"Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit!", aus dem auch die
Demokratisierung des Staates ihren Ursprung nahm.
Diese neue Phase der Demokratisierung und Liberalisierung, im
ursprünglichen und nicht dem heute oft mißbrauchten Sinne dieser Worte,
entspringt aus einem gewandelten Verständnis der Freiheit, das dem modernen
Liberalismus die neue politische Dimension eines nicht mehr nur
Demokratischen, sondern zugleich Sozialen Liberalismus erschließt.
Freiheit bedeutet für den modernen Liberalismus nicht länger die Freiheit
eines aus der Gesellschaft herausgedachten, dem Staate entgegengesetzten
autonomen Individuums, sondern die Freiheit jenes autonomen und sozialen
Individuums, wie es als immer zugleich einzelhaftes und gesellschaftliches
Wesen in Staat und Gesellschaft wirklich lebt.
Freiheit und Glück des Menschen sind für einen solchen Sozialen
Liberalismus danach nicht einfach nur eine Sache gesetzlich gesicherter
Freiheitsrechte und Menschenrechte, sondern gesellschaftlich erfüllter
Freiheiten und Rechte. Nicht nur auf Freiheiten und Rechte als bloß formale
Garantien des Bürgers gegenüber dem Staat, sondern als soziale Chancen in
der alltäglichen Wirklichkeit der Gesellschaft kommt es ihm an.
Wie auf dem Felde der Bildungspolitik tritt der Soziale Liberalismus auch
auf dem der Gesellschaftspolitik ein für die Ergänzung der bisherigen
liberalen Freiheitsrechte und Menschenrechte durch soziale Teilhaberechte
und Mitbestimmungsrechte.
Die nachfolgenden Thesen zur liberalen Gesellschaftspolitik entwerfen die
politische Praxis, die diesen neuen Geist einer Demokratisierung der
Gesellschaft in einer künftigen liberalen Gesellschaftspolitik umsetzt.
These 1: Liberalismus nimmt Partei für Menschenwürde durch
Selbstbestimmung. Er tritt ein für den Vorrang der Person vor der
Institution. Er setzt sich ein für größtmögliche Freiheit des einzelnen
Menschen und Wahrung der menschlichen Würde in jeder gegebenen oder sich
verändernden politischen und sozialen Situation. Behauptung der
Menschenwürde und Selbstbestimmung des Einzelnen in Staat und Recht, in
Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber einer Zerstörung der Person durch die
Fremdbestimmung und durch den Anpassungsdruck der politischen und sozialen
Institutionen waren und sind die ständige Aufgabe des klassischen wie des
modernen Liberalismus. Oberste Ziele liberaler Gesellschaftspolitik sind
daher die Erhaltung und Entfaltung der Individualität persönlichen Daseins
und der Pluralität menschlichen Zusammenlebens.
Der Demokratische und Soziale Liberalismus stellt den Menschen in die Mitte
von Staat und Recht, von Wirtschaft und Gesellschaft.
Wo immer vom Menschen geschaffene Einrichtungen in Staat und Recht, in
Wirtschaft und Gesellschaft diese ihre alleinige Aufgabe als Mittel zum
Zwecke des Menschen: als Bedingung größtmöglicher und gleichberechtigter
Freiheit und Sicherheit, Wohlfahrt und Gerechtigkeit zwischen Menschen
verleugnen und mißverstehen, nimmt liberale Gesellschaftspolitik Partei für
die Person gegen die Institution, Partei für die Achtung und den Schutz der
Menschenwürde und damit Selbstbestimmung des Einzelnen, gegen die den
Menschen seiner selbst entfremdenden Fremdbestimmungen und
Anpassungszwänge, welche die Individualität des Einzelnen ebenso zu
zerstören drohen wie die Pluralität in der Gesellschaft.
So notwendig menschliches Zusammenleben wie persönliches Dasein ein
bestimmtes durch Recht und Moral erzwungenes Mindestmaß an Konformität und
Kontinuität fordert, so entscheidend muß es die Aufgabe liberaler Politik
in der Industriegesellschaft und Massendemokratie sein, die Freiräume für
die Individualität des Menschen und die Spielräume für Pluralität der
Gesellschaft gegen zerstörerische Fremdbestimmung und übermächtigen
Anpassungszwang zu behaupten.
These 2: Liberalismus nimmt Partei für Fortschritt durch Vernunft. Er tritt
ein für die Befreiung der Person aus Unmündigkeit und Abhängigkeit. Er
setzt sich ein für Aufklärung des Unwissens und Abbau von Vorurteilen, für
Beseitigung von Bevormundung und Aufhebung von Unselbständigkeit. Erste
Voraussetzungen einer auf die Förderung solcher Emanzipation des Menschen
und damit Evolution der Menschheit gerichteten liberalen
Gesellschaftspolitik sind geistige Freiheit und die Prinzipien der Toleranz
und der Konkurrenz. Nur auf dieser Grundlage ist eine freie und offene
Gesellschaft möglich, in der Wahrheit und Gerechtigkeit nicht als fertige
Antworten überliefert und hingenommen, sondern angesichts des Wandels der
Verhältnisse stets als neu sich stellende Fragen an den Menschen
aufgeworfen und erörtert werden.
Was den Liberalismus als eine Partei des Fortschritts durch Vernunft von
allen Parteien des Fortschritts durch Klassenkampf unterscheidet, ist sein
durch Erfahrung erhärtetes Mißtrauen gegen jede, und sei es auch nur für
eine "Zeit des Übergangs" in das am Ende verheißene "Reich der Freiheit",
dem einzelnen Menschen und ganzen Gesellschaften nach einer einheitlichen
politischen Ideologie auferlegte oder gar aufgezwungene Sinngebung
persönlichen Daseins und menschlichen Zusammenlebens.
Der "Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit"
(Kant) ist nicht durch ideologische Bevormundung und moralische Gängelung
des Menschen, etwa aus der elitären Anmaßung eines "richtigen Bewußtseins"
möglich. Der im klassischen Liberalismus verheißene Aufstand des Menschen
zum aufgeklärten und mündigen Bürger setzt genau umgekehrt einen Prozeß der
Aufklärung von Unwissen und der Befreiung von Bevormundung voraus, der sich
nur in der permanenten Evolution einer nach den Prinzipien der Toleranz und
der Konkurrenz organisierten freien und offenen Gesellschaft vollziehen
kann.
These 3: Liberalismus fordert Demokratisierung der Gesellschaft. Nach dem
Grundsatz: Die Gesellschaft sind wir alle! erstrebt der Liberalismus die
Demokratisierung der Gesellschaft durch größtmögliche und gleichberechtigte
Teilhabe aller an der durch Arbeitsteilung ermöglichten Befriedigung der
individuellen Bedürfnisse und Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten. Er
tritt ein für entsprechende Mitbestimmung an der Ausübung der Herrschaft in
der Gesellschaft, die zur Organisation dieser arbeitsteiligen Prozesse
erforderlich ist. Nach dem Grundsatz: Die Gesellschaft darf nicht alles!
zielt er im freiheitlichen Sozialstaat zugleich auf die Liberalisierung der
Gesellschaft, durch eine mittels Gewaltenteilung, Rechtsbindung aller
Gewalt, Grundrechtsverbürgungen und Minderheitenschutz eingeschränkte
Herrschaft von Menschen über Menschen in der arbeitsteiligen Organisation
unserer Gesellschaft.
Die freiheitliche Demokratie zielt nach der klassischen Tradition des
Demokratischen Liberalismus auf eine Ordnung der größtmöglichen und
gleichberechtigten politischen Teilhabe und Mitbestimmung aller Bürger an
der verfassungsmäßigen Organisation des Staates.
Die freiheitliche Demokratie zielt nach der modernen Konzeption eines
Sozialen Liberalismus zugleich auf eine Ordnung der größtmöglichen und
gleichberechtigten sozialen Teilhabe und Mitbestimmung aller Bürger an der
arbeitsteiligen Organisation der Gesellschaft.
Der doppelte Grundsatz, nach dem diese Demokratisierung des Staates durch
den Demokratischen Liberalismus vollzogen worden ist, lautet nach Naumann:
1. Der Staat sind wir alle; 2. der Staat darf nicht alles.
Mit der Demokratisierung des Staates ("der Staat sind wir alle") und
zugleich Liberalisierung des Staates ("der Staat darf nicht alles") wurde
der frühere, unfreiheitliche Obrigkeitsstaat in den freiheitlichen
Rechtsstaat umgeschaffen und die Freiheit des Staatsbürgers
verfassungsmäßig gesichert.
Nach demselben doppelten Grundsatz vollzieht sich entsprechend die
Demokratisierung der Gesellschaft, die sich der Soziale Liberalismus seit
Friedrich Naumann zum Ziele setzt. Er lautet: 1. Der Betrieb sind wir alle;
2. der Betrieb darf nicht alles. Was damit gefordert ist, ist nicht mehr
und nicht weniger als die Übertragung der in der Bändigung der Allmacht des
Großbetriebes Staat entwickelten demokratischen und liberalen
Organisationsformen von Gewaltenteilung und Rechtsbindung, von
Grundrechtsverbürgung und Minderheitenschutz auch auf die Großbetriebe in
der Gesellschaft.
Die "Gegenwartsaufgabe" der alten liberalen Theorie läßt sich für Naumann
danach in dem obersten Leitsatz einer liberalen Gesellschaftspolitik
zusammenfassen: "Industrieuntertanen müssen in Industriebürger verwandelt
werden!"
These 4: Liberalismus fordert Reform des Kapitalismus. Die geschichtliche
Leistung des Liberalismus war die Freisetzung des Menschen für die
Entwicklung der modernen Industriegesellschaft. Der Kapitalismus hat,
gestützt auf Wettbewerb und Leistungswillen des Einzelnen, zu großen
wirtschaftlichen Erfolgen, aber auch zu gesellschaftlicher Ungerechtigkeit
geführt. Die liberale Reform des Kapitalismus erstrebt die Aufhebung der
Ungleichgewichte des Vorteils und der Ballung wirtschaftlicher Macht, die
aus der Akkumulation von Geld und Besitz und der Konzentration des
Eigentums an den Produktionsmitteln in wenigen Händen folgen. Sie bringt
damit die Gesetzlichkeiten einer privaten Wirtschaft in Einklang mit den
Zielen einer liberalen Gesellschaft. Sie dient gleicherweise der Steigerung
der Leistungsfähigkeit wie der Menschlichkeit eines solchen auf private
Initiative der Wirtschaftsbürger und privates Eigentum an den
Produktionsmitteln gegründeten Wirtschafts-und Gesellschaftssystems.
Das Vertrauen des klassischen Liberalismus, die Ziele einer liberalen
Gesellschaft aus dem Selbstlauf einer privaten Wirtschaft zu erreichen, ist
nach den geschichtlichen Erfahrungen nur in Grenzen gerechtfertigt. Es
besteht kein selbstverständlicher Einklang zwischen persönlichem Vorteil
und allgemeinem Wohl. Der moderne Liberalismus überläßt darum nur da die
Erfüllung der Ziele liberaler Gesellschaft dem Selbstlauf privater
Wirtschaft, wo diese durch Mechanismen des Marktes zureichend gesichert
werden kann.
Wo Ziele liberaler Gesellschaft durch den Selbstlauf der privaten
Wirtschaft nicht erreicht werden können, wo somit von einem freien Spiel
der Kräfte Ausfallserscheinungen oder gar Perversionstendenzen für die
Ziele liberaler Gesellschaft drohen, bedarf es gezielter Gegenmaßnahmen des
Staates mit den Mitteln des Rechts.
Freiheit und Recht sind nach unseren geschichtlichen Erfahrungen bedroht
durch die Tendenz zur Akkumulation von Besitz und Geld, die die Reichen
immer reicher werden läßt, und die Tendenz zur Konzentration des privaten
Eigentums an den Produktionsmitteln in wenigen Händen.
Die Tendenzen zur Akkumulation des privaten Kapitals, wie sie in der
Verzinsung des Geldes, aber auch in der Wertsteigerung des Bodens sichtbar
werden, sind einem über Gewinnstreben und Marktnachfrage gesteuerten
Wirtschaftssystem ebenso eigentümlich wie die Tendenzen zur Konzentration
des privaten Eigentums an den Produktionsmitteln. Sie sind die Kehrseite
der durch eben diese Mechanismen gesicherten Leistungsfähigkeit eines
solchen Wirtschaftssystems.
Dem freien Selbstlauf überlassen müssen eben diese negativen Tendenzen, bei
aller ungebrochenen Leistungsfähigkeit, dessen Menschlichkeit am Ende
zerstören: durch permanente Überprivilegierung der Besitzenden gegenüber
den Besitzlosen, der Reichen gegenüber den Armen, der Produzenten gegenüber
den Konsumenten, des Faktors Kapital gegenüber dem Faktor Arbeit.
Das aber ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit
des auf einem privaten Wirtschaftssystem gegründeten liberalen
Gesellschaftssystems. In einer Gesellschaft, in der Besitz und Geld der
Schlüssel für fast alle Betätigung der Freiheit ist, ist die Frage des
gerechten Anteils an der Ertragssteigerung der Wirtschaft und am
Vermögenszuwachs der Gesellschaft nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage: sie
ist die Freiheitsfrage schlechthin.
6 Jan 2011
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