# taz.de -- US-Sanktionen gegen zwei Afghanen: Lange Schatten im Ländle | |
> Wegen mutmaßlicher Korruption haben die USA zwei afghanische Männer | |
> sanktioniert. Mindestens einer ist Immobilieninvestor in | |
> Baden-Württemberg. | |
Bild: In Ehningen will Adschmal Rahmani das Viertel „Quantum Gardens“ mit H… | |
Der 11. Dezember 2023 war kein guter Tag für Mir Rahman Rahmani und seinen | |
Sohn Adschmal Rahmani. Die beiden afghanischen Geschäftsmänner landeten an | |
diesem Tag auf der Sanktionsliste des US-Finanzministeriums. Die USA werfen | |
ihnen Korruption und Betrug im großen Stil vor. So sollen sie unter anderem | |
in den Jahren vor 2021 in Afghanistan Millionengeschäfte mit Treibstoff zu | |
überhöhten Preisen gemacht haben, den sie der afghanischen Armee, aber auch | |
dort stationierten Nato-Truppen verkauft haben. | |
In Deutschland war Adschmal Rahmani bis zur Sanktionslistung nur als | |
Großinvestor bekannt. In der 8.000-Einwohner-Gemeinde Ehningen in der Nähe | |
von Stuttgart wollte Rahmanis Immobilienfirma, die „Ozean Group“, zusammen | |
mit deutschen Partnern einen Wohn- und Technologiecampus errichten. | |
Nachdem die taz im Dezember 2023 über die US-Sanktionen gegen die beiden | |
Geschäftsleute berichtet hatte, [1][stoppte die Gemeinde Ehningen das | |
Bebauungsplanverfahren]. | |
In der Geschichte um Vater und Sohn Rahmani geht es aber nicht nur um | |
mutmaßliche Korruption, US-Sanktionen und Immobiliendeals in | |
Baden-Württemberg. Es geht auch um die Frage: Können Journalist:innen | |
über solche Vorgänge frei berichten – oder lassen sie sich von der | |
Androhung exorbitanter Schadensersatzklagen einschüchtern? | |
Für den Afghanistan-Experten und taz-Autor Thomas Ruttig waren die beiden | |
Rahmanis schon vor den Investitionsplänen in Ehningen keine Unbekannten. | |
Bis zur erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 war Rahmani | |
senior Präsident des afghanischen Unterhauses. Politische Gegner in Kabul | |
warfen ihm vor, sich diesen einflussreichen Posten erkauft zu haben. Über | |
seinen Sohn hieß es, dass er Schmiergeld für sein Parlamentsmandat gezahlt | |
habe. Diese Vorwürfe finden sich auch in der Begründung der Sanktionen | |
durch das US-Finanzministerium. | |
## Berichterstattung wollen sie verbieten | |
Die taz berichtete als erstes deutsches Medium über die US-Sanktionslistung | |
von Vater und Sohn Rahmani. Diese bestreiten die Vorwürfe vehement und | |
wollen jede Berichterstattung dazu verbieten. | |
Statt eine erste Anfrage der taz zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen | |
und dem Sanktionsbeschluss im Dezember und einen weiteren umfangreichen | |
Fragenkatalog wenig später zu beantworten, verklagten sie im Januar die | |
Zeitung und ihren Autor Thomas Ruttig. Das offensichtliche Ziel: jede | |
weitere Berichterstattung zu dem Fall unterbinden, wie dies eine | |
vorformulierte Unterlassungserklärung auch explizit fordert. | |
Vor dem Landgericht Hamburg klagt der Medienanwalt Ralf Höcker für die | |
Rahmanis gegen Ruttig und die taz. Es ist ein typischer Slapp-Fall | |
(„Strategic Lawsuit against Public Participation“). Mittels juristischer | |
Einschüchterung durch das Aufrufen enormer Schadensersatzsummen sowie einen | |
hohen Arbeitsaufwand für einen womöglich jahrelangen Prozess soll der Preis | |
für jede weitere Berichterstattung in unkalkulierbare Höhen getrieben | |
werden. Höcker nennt den Slapp-Vorwurf „abenteuerlich“, „absurd“ und e… | |
Ablenkungsmanöver. | |
Die taz unterlag in der ersten Instanz. Sie besteht aber weiter darauf, | |
dass es ihr Recht ist, darüber zu berichten, da der Fall von großem | |
öffentlichen Interesse ist. | |
Bei dem nun gestoppten Prestigeprojekt in Ehningen, den Quantum Gardens, | |
einem Wohn- und Technologiecampus für 3.500 Menschen, arbeitete Rahmanis | |
Ozean Group unter anderem mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart | |
GmbH, IBM Deutschland und der Fraunhofer-Gesellschaft zusammen. | |
## Kretschmanns „Leuchtturmprojekt“ | |
Ehningen ist der Standort von Europas erstem kommerziellen | |
Quantum-Computer, den IBM dort im Juni 2021 vorstellte. Baden-Württembergs | |
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nannte das damals ein | |
„Leuchtturmprojekt“ der deutschen Hochtechnologie. Die damalige | |
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war per Video zugeschaltet. | |
Der Technologiepark in Ehningen soll Deutschland und Europa im globalen | |
Wettbewerb mit den USA und China in einer Schlüsseltechnologie nach vorn | |
bringen. Im April 2023 durchschnitt Kretschmann zusammen mit Rahmani junior | |
feierlich ein rotes Band zur Eröffnung des ersten Bauabschnitts des Quantum | |
Village. | |
Nach dem US-Sanktionsbeschluss zog sich IBM Deutschland aus dem Projekt | |
Quantum Gardens zurück. Dies bestätigte der taz eine IBM-Sprecherin, die zu | |
den Gründen keine Angaben machen wollte. Klar ist aber: Als Tochter eines | |
US-Konzerns kann es sich IBM Deutschland nicht leisten, mit einer von | |
Washington sanktionierten Firma Geschäfte zu machen. | |
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte der taz im Zusammenhang mit den | |
Immobilieninvestitionen Ermittlungen gegen unbekannt. Nähere Angaben wollte | |
sie dazu nicht machen. | |
Rahmani junior will sein Vermögen nur legal erworben haben, erklärte sein | |
Anwalt gegenüber der taz. Sein Vater bestreitet, überhaupt etwas mit den | |
Geschäften des Sohns zu tun zu haben. Er sei gar kein Geschäftsmann. | |
Die Rahmanis haben in den USA gegen die US-Sanktionen geklagt. Jedoch erst | |
einmal erfolglos. Am 19. April 2024 wies ein Gericht in Washington ihren | |
Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. | |
## Gut vernetzte Geschäftsleute | |
Die Begründung: Die US-Regierung werde in dem bevorstehenden Verfahren | |
„wahrscheinlich nachweisen“, dass sie ihre Sanktionen auf „substanzielle | |
Beweise stützt“. Sie legte dem Gericht ein geheimes Memorandum mit Beweisen | |
vor. Für die Öffentlichkeit sind dieser aber weiter nicht einsehbar. Die | |
Rahmanis hätten „keine Erfolgsaussichten in der Sache nachgewiesen“, | |
schrieb das Gericht in Washington. Diese sei nun „zur Entscheidung reif“. | |
Ein Datum für deren Verkündung ist bisher aber nicht bekannt. | |
Die Rahmanis und ihre Firmen sehen sich dagegen als künftige Sieger im | |
Streit. Immerhin sei jetzt erstmals absehbar, dass die US-Regierung | |
Nachweise vorlegen muss, teilten sie der taz Ende April mit. Sie rechnen | |
mit einem Sieg im weiteren Verfahren und legen Wert auf den Hinweis, dass | |
sie nicht die Presseerklärung der US-Stellen angreifen, sondern die | |
Sanktionen selbst. | |
Die beiden Rahmanis sind die ersten führenden Funktionsträger der | |
afghanischen Regierung, die 2021 von den Taliban gestürzt wurde, die jetzt | |
von der US-Regierung sanktioniert werden. Zusammen mit ihnen treffen die | |
Sanktionen „44 assoziierte juristische Personen“: Das sind Firmen in sieben | |
Ländern auf zwei Kontinenten, die Washington den Rahmanis zuordnet. 21 | |
dieser Firmen sind in Deutschland ansässig. | |
Das US-Finanzministerium und der 2008 vom US-Kongress eingesetzte | |
[2][„Sonderinspekteur für Afghanistans Wiederaufbau“ (Sigar)], John Sopko, | |
der die Untersuchungen führt, sprechen von einem „internationalen | |
Firmennetzwerk“ und ausdrücklich von „den Firmen der Rahmanis“ – im Pl… | |
[3][Wie der Sonderinspekteur in einer Pressemitteilung erklärte], | |
unterhielten die Rahmanis weiterhin „ein korruptes internationales | |
Netzwerk“. | |
Die Sanktionen gegen die Rahmanis seien wegen deren „umfangreichen Rollen | |
in transnationaler Korruption“ vom Amt für die Kontrolle ausländischer | |
Vermögenswerte (Office of Foreign Assets Control – Ofac) verhängt worden, | |
schrieb das US-Finanzministerium [4][in einer Pressemitteilung am 11. | |
Dezember 2023]. Das Ofac gehört zum US-Finanzministerium. | |
Vom Ofac heißt es weiter: „Über ihre afghanischen Unternehmen führten die | |
Rahmanis einen komplexen Korruptionsplan im Beschaffungswesen aus, der zur | |
Veruntreuung von Millionen Dollar aus von der US-Regierung finanzierten | |
Verträgen zur Unterstützung afghanischer Sicherheitskräfte führte.“ Dabei | |
ging es nach Angaben des Sonderinspekteurs um „Treibstoffbeschaffung“ für | |
„amerikanische, Nato- und afghanische Truppen“. In „fast jedem“ Schritt | |
dieses „Korruptionsplans schufen die Rahmanis Möglichkeiten, sich auf | |
Kosten anderer zu bereichern“, schreibt das US-Finanzministerium. | |
## Beide streiten die Vorwürfe ab | |
Die US-Regierung finanzierte die afghanischen Streitkräfte bis zu ihrem | |
Abzug im August 2021, einschließlich der Beschaffung von Treibstoff. Die | |
Aufträge dafür wurden von den US-Truppen in Afghanistan vergeben. | |
Beide Rahmanis streiten über ihre Anwälte alle Vorwürfe kategorisch ab. Sie | |
nennen sie willkürlich und jeder Basis entbehrend. | |
Im Einzelnen wirft das US-Ministerium den Rahmanis vor, den Preis von | |
Treibstoff durch Scheinfirmen künstlich in die Höhe getrieben zu haben, | |
dazu „Betrug bei der Einfuhrsteuer“ sowie Diebstahl von Treibstoff und | |
Korruption bei den Parlamentswahlen 2018. | |
Laut US-Regierung kauften sich die Rahmanis politischen Einfluss. Rahmani | |
senior habe Millionen an mehrere Abgeordnete gezahlt, um sich 2018 ihre | |
Stimmen bei der Wahl für den Vorsitz im Unterhaus des afghanischen | |
Parlaments zu sichern. | |
Rahmani junior habe im selben Jahr für seinen Parlamentssitz Mitglieder der | |
Wahlkommission mit 1,6 Millionen Dollar bestochen, damit sie ihm „tausende | |
Stimmen“ zusätzlich zuschanzten. Das US-Finanzministerium erklärt in seiner | |
Pressemitteilung, dass „die Rahmanis, nachdem sie sich ins afghanische | |
Parlament geschmiert hätten, ihre offiziellen Positionen nutzten, um ihr | |
korruptes System aufrechtzuerhalten“. | |
## Staatsbürgerschaft durch Investitionen | |
Laut US-Ministerium verfügen beide Rahmanis nicht nur über die | |
Staatsangehörigkeit Afghanistans, sondern auch über Pässe von Zypern und | |
dem Karibikstaat St. Kitts und Nevis. Beide Länder bieten sogenannte | |
„Staatsbürgerschaft durch Investitionen“-Programme an, die dem | |
Sanktionsbescheid zufolge von „korrupten Offiziellen wie den Rahmanis | |
erworben und benutzt werden, um Geschäfte rund um die Welt zu tätigen“. | |
Die US-Sanktionen gegen die Rahmanis und die ihnen zugeordneten Firmen | |
erfolgen unter anderem auf der Grundlage des [5][Global Magnitsky Human | |
Rights Accountability Act]. Den setzte der US-Kongress 2016 in Kraft, um | |
„Täter von schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption auf der | |
ganzen Welt“ verfolgen zu können. | |
Die Sanktionen ermöglichen Washington, etwaige „Vermögenswerte und | |
Interessen“ der Sanktionierten in den USA zu blockieren. Gleichzeitig | |
werden damit US-Bürger:innen und in den USA befindlichen Personen jegliche | |
Geschäfte mit den Sanktionierten verboten. „Finanzinstitutionen und andere | |
Personen“ auch außerhalb der USA, die mit ihnen geschäftlich verkehren, | |
könnten „Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme“ werden. | |
Die Rahmanis streiten alle korruptionsbezogenen Vorwürfe des | |
US-Finanzministeriums als „nicht nur falsch, sondern auch nicht schlüssig“ | |
ab. Sie seien in dem Sanktionsverfahren „nicht einmal angehört worden“, und | |
ihnen sei „keine Begründung der Vorwürfe vorgelegt worden“. Zudem liege d… | |
Sanktionen „keine Schuldfeststellung zugrunde“. | |
## Zunächst war die Zusammenarbeit gut | |
Adschmal und Mir Rahman Rahmani bestehen insbesondere darauf, dass sie „mit | |
den Firmen, die das US-Finanzministerium als Beteiligte an Preisabsprachen | |
benennt“ beziehungsweise mit „Unterschlagung“ oder dem „Abzweigen von | |
Treibstoff“ in Verbindung bringe, „nachweislich nichts zu tun“ hätten. D… | |
US-Regierung nennt aber im Zusammenhang mit Preisabsprachen bis auf eine | |
Ausnahme gar keine Firmennamen. In dem einzig genannten Fall geht es um | |
angebliche Bestechung von afghanischem Armeepersonal. | |
Mir Rahman Rahmani insistiert, sich überhaupt „nicht unternehmerisch | |
betätigt“ zu haben. Gegenüber dem US-Gericht erklärte er allerdings, dass | |
er „ab etwa 2005“ in Afghanistan „private Geschäftsmöglichkeiten verfol… | |
habe. | |
Auch die Vorwürfe der Korruption des parlamentarischen Prozesses weisen | |
beide Rahmanis zurück. Adschmal Rahmani habe „seine Wahl haushoch | |
gewonnen“, es sei dabei nicht „auf einige wenige Stimmen angekommen“. Er | |
trat in der Provinz Kabul an, die nach afghanischem Wahlrecht einen | |
Wahlkreis mit 24 reservierten Mandaten für Männer und 9 für Frauen | |
darstellt. Unter hunderten Kandidaten belegte er zwar den ersten Platz, | |
allerdings nur mit 2,0 Prozent der gültigen Stimmen. | |
Zunächst hatten die Rahmanis gut mit dem US-Militär in Afghanistan | |
zusammengearbeitet. Mir Rahman Rahmani habe direkt nach Beginn der | |
US-Intervention gegen das damalige Taliban-Regime in Afghanistan nach den | |
Anschlägen vom 11. September 2001 „die erste Gruppe der US-Streitkräfte, | |
die Ende 2001 auf dem Flughafen Bagram“ landete, unterstützt, heißt es auf | |
seiner persönlichen Webseite. | |
Die neue afghanische Regierung übergab ihm den Befehl über eine | |
Armeedivision in Bagram, wo das US-Militär zunächst sein Hauptquartier für | |
Afghanistan einrichtete. Man verlieh ihm auch den Rang eines Generals. | |
Diese Funktion übte er bis 2004 aus, wie er dem US-Gericht erklärte. | |
Adschmal Rahmani erklärte, er sei zunächst Dolmetscher für das US-Militär | |
gewesen. Dann stieg er, wie auf seiner persönlichen Webseite noch im | |
Dezember zu lesen war, schrittweise vom Fuhrparkbesitzer, der Fahrzeuge an | |
afghanische US-Vertragspartner leaste, zum „Hauptauftragnehmer“ des | |
„größten Logistikauftrags“ der Nato/Isaf-Truppen in Afghanistan auf. | |
Heute ist Adschmal Rahmanis Ozean Group außer in Ehningen und weiteren | |
Orten Baden-Württembergs auch in Bayern und Hessen aktiv. Auf ihrer | |
Webseite hat sich der Titel des Ehninger Projekts inzwischen von „Quantum | |
Gardens“ zu „Hinter dem Berg II“ geändert. | |
In Frankfurt am Main stockt [6][laut Hessischem Rundfunk mutmaßlich wegen | |
der US-Sanktionen die Vergabe von Fördermitteln für ein weiteres Projekt | |
einer zur Ozean Group gehörenden Firma]. | |
Auf [7][Adschmal Rahmanis Webseite] ist von weiteren Geschäften die Rede. | |
So befinde er sich „in der Endphase der Verhandlungen über ein Abkommen zur | |
Lieferung großer Mengen Erdgas in Deutschland und europäischen | |
Nachbarländern“. Er sehe sich „als Unternehmer in der Verantwortung, zur | |
Bewältigung der drängendsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen | |
Probleme Deutschlands beizutragen“. | |
Seine Partner nennt er dort nicht. In einem früheren Interview [8][mit dem | |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehningen] sprach er jedoch von „Investitionen | |
und strategische[n] Partnerschaften mit Energieversorgungsunternehmen“, die | |
Verträge „mit deutschen kommunalen Energieunternehmen und Industriekunden“ | |
abschlössen. | |
## Baden-Württemberg weiß von nichts | |
Auch mit der Nato waren Rahmani-Firmen nach eigenen Angaben nach der | |
Machtübernahme der Taliban, die die westlichen Truppen zum Abzug aus | |
Afghanistan zwangen, weiter im Geschäft. Auf der Webseite von Adschmal | |
Rahmanis RG Group FZE mit Sitz in Dubai hieß es noch Mitte März, er habe in | |
„Kraftstoffversorgungsunternehmen auf der ganzen Welt“ investiert, | |
„darunter mehrere, die weiterhin die Nato in Deutschland, den Niederlanden | |
und Belgien beliefern“. Inzwischen ist diese Aussage dort gelöscht. Es ist | |
nur noch allgemein von „Kunden in Zentralasien und Europas mittlerer und | |
östlicher Region“ die Rede. | |
Der Sprecher der Landesregierung Baden-Württembergs teilte der taz nach | |
Bekanntwerden der Sanktionen zunächst mit, die Landesregierung habe keine | |
Kenntnisse von den Korruptionsvorwürfen gegen die Rahmanis, sehe sich die | |
Sache aber „jetzt natürlich an“. | |
Deutschlands Sanktionsregime bewegt sich im Kompetenzgefüge zwischen | |
Europäischer Union und Mitgliedstaaten. „Grundsätzlich“ sei „die EU fü… | |
Verhängung von Sanktionen zuständig“, teilt das | |
Bundeswirtschaftsministerium der taz mit. Die Mitgliedstaaten seien dagegen | |
für deren „Umsetzung und Durchsetzung“ zuständig. Sie seien weder rechtli… | |
an US-amerikanische Sanktionsbeschlüsse „gebunden, noch setzen sie diese | |
um“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Es gebe aber eine | |
„sanktionspolitische Koordination“ mit den USA, die „Gegenstand | |
vertraulicher Gespräche“ sei, betont das Auswärtige Amt. | |
Das Bundeswirtschaftsministerium fügt hinzu, Spielräume für nationale | |
Sanktionen bestünden „regelmäßig“ nicht. Ausnahmen gebe es allerdings. Im | |
Bereich Terrorismus etwa sanktionieren die USA, die EU und einzelne | |
EU-Staaten durchaus unterschiedliche Personen und Gruppen. | |
Keines der genannten Ministerien wie auch das Bundesfinanzministerium | |
wollen sich zu Einzelfällen wie den Rahmani-Sanktionen äußern. Auf den | |
einschlägigen Sanktionslisten Deutschlands und der EU zu Afghanistan stehen | |
die Rahmanis nicht. | |
Über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen unbekannt | |
[9][berichtete im Februar zuerst der Hessische Rundfunk]. Es gehe um eine | |
mögliche Strafbarkeit nach deutschem Recht, hieß es. | |
Die Staatsanwaltschaft wollte der taz aber keine Details nennen und berief | |
sich dabei auf das baden-württembergische Pressegesetz, das eine Aussetzung | |
der Auskunftspflicht ermöglicht, wenn sich diese negativ auf ein | |
schwebendes Verfahren auswirken könnte. | |
Anm. d. Redaktion: Die o.g. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart | |
gegen unbekannt [10][wurden inzwischen eingestellt]. | |
14 May 2024 | |
## LINKS | |
[1] https://www.szbz.de/nachrichten/artikel/stopp-fuer-quantum-gardens-auf-dem-… | |
[2] https://www.sigar.mil/ | |
[3] https://www.sigar.mil/pdf/PressRelease/SIGAR%20GloMag%20Press%20Release.pdf | |
[4] https://home.treasury.gov/news/press-releases/jy1973 | |
[5] https://en.wikipedia.org/wiki/Magnitsky_Act | |
[6] https://www.hessenschau.de/wirtschaft/korruptionsvorwuerfe-gegen-immobilien… | |
[7] https://www.ajmal-rahmani.com/ | |
[8] https://ozean-group.eu/wp-content/uploads/2023/05/Mitteilungsblatt-Ehningen… | |
[9] https://www.hessenschau.de/wirtschaft/korruptionsvorwuerfe-gegen-immobilien… | |
[10] /Verdacht-auf-Geldwaesche/!6017173 | |
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