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# taz.de -- US-Sanktionen gegen zwei Afghanen: Lange Schatten im Ländle
> Wegen mutmaßlicher Korruption haben die USA zwei afghanische Männer
> sanktioniert. Mindestens einer ist Immobilieninvestor in
> Baden-Württemberg.
Bild: In Ehningen will Adschmal Rahmani das Viertel „Quantum Gardens“ mit H…
Der 11. Dezember 2023 war kein guter Tag für Mir Rahman Rahmani und seinen
Sohn Adschmal Rahmani. Die beiden afghanischen Geschäftsmänner landeten an
diesem Tag auf der Sanktionsliste des US-Finanzministeriums. Die USA werfen
ihnen Korruption und Betrug im großen Stil vor. So sollen sie unter anderem
in den Jahren vor 2021 in Afghanistan Millionengeschäfte mit Treibstoff zu
überhöhten Preisen gemacht haben, den sie der afghanischen Armee, aber auch
dort stationierten Nato-Truppen verkauft haben.
In Deutschland war Adschmal Rahmani bis zur Sanktionslistung nur als
Großinvestor bekannt. In der 8.000-Einwohner-Gemeinde Ehningen in der Nähe
von Stuttgart wollte Rahmanis Immobilienfirma, die „Ozean Group“, zusammen
mit deutschen Partnern einen Wohn- und Technologiecampus errichten.
Nachdem die taz im Dezember 2023 über die US-Sanktionen gegen die beiden
Geschäftsleute berichtet hatte, [1][stoppte die Gemeinde Ehningen das
Bebauungsplanverfahren].
In der Geschichte um Vater und Sohn Rahmani geht es aber nicht nur um
mutmaßliche Korruption, US-Sanktionen und Immobiliendeals in
Baden-Württemberg. Es geht auch um die Frage: Können Journalist:innen
über solche Vorgänge frei berichten – oder lassen sie sich von der
Androhung exorbitanter Schadensersatzklagen einschüchtern?
Für den Afghanistan-Experten und taz-Autor Thomas Ruttig waren die beiden
Rahmanis schon vor den Investitionsplänen in Ehningen keine Unbekannten.
Bis zur erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 war Rahmani
senior Präsident des afghanischen Unterhauses. Politische Gegner in Kabul
warfen ihm vor, sich diesen einflussreichen Posten erkauft zu haben. Über
seinen Sohn hieß es, dass er Schmiergeld für sein Parlamentsmandat gezahlt
habe. Diese Vorwürfe finden sich auch in der Begründung der Sanktionen
durch das US-Finanzministerium.
## Berichterstattung wollen sie verbieten
Die taz berichtete als erstes deutsches Medium über die US-Sanktionslistung
von Vater und Sohn Rahmani. Diese bestreiten die Vorwürfe vehement und
wollen jede Berichterstattung dazu verbieten.
Statt eine erste Anfrage der taz zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen
und dem Sanktionsbeschluss im Dezember und einen weiteren umfangreichen
Fragenkatalog wenig später zu beantworten, verklagten sie im Januar die
Zeitung und ihren Autor Thomas Ruttig. Das offensichtliche Ziel: jede
weitere Berichterstattung zu dem Fall unterbinden, wie dies eine
vorformulierte Unterlassungserklärung auch explizit fordert.
Vor dem Landgericht Hamburg klagt der Medienanwalt Ralf Höcker für die
Rahmanis gegen Ruttig und die taz. Es ist ein typischer Slapp-Fall
(„Strategic Lawsuit against Public Participation“). Mittels juristischer
Einschüchterung durch das Aufrufen enormer Schadensersatzsummen sowie einen
hohen Arbeitsaufwand für einen womöglich jahrelangen Prozess soll der Preis
für jede weitere Berichterstattung in unkalkulierbare Höhen getrieben
werden. Höcker nennt den Slapp-Vorwurf „abenteuerlich“, „absurd“ und e…
Ablenkungsmanöver.
Die taz unterlag in der ersten Instanz. Sie besteht aber weiter darauf,
dass es ihr Recht ist, darüber zu berichten, da der Fall von großem
öffentlichen Interesse ist.
Bei dem nun gestoppten Prestigeprojekt in Ehningen, den Quantum Gardens,
einem Wohn- und Technologiecampus für 3.500 Menschen, arbeitete Rahmanis
Ozean Group unter anderem mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart
GmbH, IBM Deutschland und der Fraunhofer-Gesellschaft zusammen.
## Kretschmanns „Leuchtturmprojekt“
Ehningen ist der Standort von Europas erstem kommerziellen
Quantum-Computer, den IBM dort im Juni 2021 vorstellte. Baden-Württembergs
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nannte das damals ein
„Leuchtturmprojekt“ der deutschen Hochtechnologie. Die damalige
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war per Video zugeschaltet.
Der Technologiepark in Ehningen soll Deutschland und Europa im globalen
Wettbewerb mit den USA und China in einer Schlüsseltechnologie nach vorn
bringen. Im April 2023 durchschnitt Kretschmann zusammen mit Rahmani junior
feierlich ein rotes Band zur Eröffnung des ersten Bauabschnitts des Quantum
Village.
Nach dem US-Sanktionsbeschluss zog sich IBM Deutschland aus dem Projekt
Quantum Gardens zurück. Dies bestätigte der taz eine IBM-Sprecherin, die zu
den Gründen keine Angaben machen wollte. Klar ist aber: Als Tochter eines
US-Konzerns kann es sich IBM Deutschland nicht leisten, mit einer von
Washington sanktionierten Firma Geschäfte zu machen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte der taz im Zusammenhang mit den
Immobilieninvestitionen Ermittlungen gegen unbekannt. Nähere Angaben wollte
sie dazu nicht machen.
Rahmani junior will sein Vermögen nur legal erworben haben, erklärte sein
Anwalt gegenüber der taz. Sein Vater bestreitet, überhaupt etwas mit den
Geschäften des Sohns zu tun zu haben. Er sei gar kein Geschäftsmann.
Die Rahmanis haben in den USA gegen die US-Sanktionen geklagt. Jedoch erst
einmal erfolglos. Am 19. April 2024 wies ein Gericht in Washington ihren
Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück.
## Gut vernetzte Geschäftsleute
Die Begründung: Die US-Regierung werde in dem bevorstehenden Verfahren
„wahrscheinlich nachweisen“, dass sie ihre Sanktionen auf „substanzielle
Beweise stützt“. Sie legte dem Gericht ein geheimes Memorandum mit Beweisen
vor. Für die Öffentlichkeit sind dieser aber weiter nicht einsehbar. Die
Rahmanis hätten „keine Erfolgsaussichten in der Sache nachgewiesen“,
schrieb das Gericht in Washington. Diese sei nun „zur Entscheidung reif“.
Ein Datum für deren Verkündung ist bisher aber nicht bekannt.
Die Rahmanis und ihre Firmen sehen sich dagegen als künftige Sieger im
Streit. Immerhin sei jetzt erstmals absehbar, dass die US-Regierung
Nachweise vorlegen muss, teilten sie der taz Ende April mit. Sie rechnen
mit einem Sieg im weiteren Verfahren und legen Wert auf den Hinweis, dass
sie nicht die Presseerklärung der US-Stellen angreifen, sondern die
Sanktionen selbst.
Die beiden Rahmanis sind die ersten führenden Funktionsträger der
afghanischen Regierung, die 2021 von den Taliban gestürzt wurde, die jetzt
von der US-Regierung sanktioniert werden. Zusammen mit ihnen treffen die
Sanktionen „44 assoziierte juristische Personen“: Das sind Firmen in sieben
Ländern auf zwei Kontinenten, die Washington den Rahmanis zuordnet. 21
dieser Firmen sind in Deutschland ansässig.
Das US-Finanzministerium und der 2008 vom US-Kongress eingesetzte
[2][„Sonderinspekteur für Afghanistans Wiederaufbau“ (Sigar)], John Sopko,
der die Untersuchungen führt, sprechen von einem „internationalen
Firmennetzwerk“ und ausdrücklich von „den Firmen der Rahmanis“ – im Pl…
[3][Wie der Sonderinspekteur in einer Pressemitteilung erklärte],
unterhielten die Rahmanis weiterhin „ein korruptes internationales
Netzwerk“.
Die Sanktionen gegen die Rahmanis seien wegen deren „umfangreichen Rollen
in transnationaler Korruption“ vom Amt für die Kontrolle ausländischer
Vermögenswerte (Office of Foreign Assets Control – Ofac) verhängt worden,
schrieb das US-Finanzministerium [4][in einer Pressemitteilung am 11.
Dezember 2023]. Das Ofac gehört zum US-Finanzministerium.
Vom Ofac heißt es weiter: „Über ihre afghanischen Unternehmen führten die
Rahmanis einen komplexen Korruptionsplan im Beschaffungswesen aus, der zur
Veruntreuung von Millionen Dollar aus von der US-Regierung finanzierten
Verträgen zur Unterstützung afghanischer Sicherheitskräfte führte.“ Dabei
ging es nach Angaben des Sonderinspekteurs um „Treibstoffbeschaffung“ für
„amerikanische, Nato- und afghanische Truppen“. In „fast jedem“ Schritt
dieses „Korruptionsplans schufen die Rahmanis Möglichkeiten, sich auf
Kosten anderer zu bereichern“, schreibt das US-Finanzministerium.
## Beide streiten die Vorwürfe ab
Die US-Regierung finanzierte die afghanischen Streitkräfte bis zu ihrem
Abzug im August 2021, einschließlich der Beschaffung von Treibstoff. Die
Aufträge dafür wurden von den US-Truppen in Afghanistan vergeben.
Beide Rahmanis streiten über ihre Anwälte alle Vorwürfe kategorisch ab. Sie
nennen sie willkürlich und jeder Basis entbehrend.
Im Einzelnen wirft das US-Ministerium den Rahmanis vor, den Preis von
Treibstoff durch Scheinfirmen künstlich in die Höhe getrieben zu haben,
dazu „Betrug bei der Einfuhrsteuer“ sowie Diebstahl von Treibstoff und
Korruption bei den Parlamentswahlen 2018.
Laut US-Regierung kauften sich die Rahmanis politischen Einfluss. Rahmani
senior habe Millionen an mehrere Abgeordnete gezahlt, um sich 2018 ihre
Stimmen bei der Wahl für den Vorsitz im Unterhaus des afghanischen
Parlaments zu sichern.
Rahmani junior habe im selben Jahr für seinen Parlamentssitz Mitglieder der
Wahlkommission mit 1,6 Millionen Dollar bestochen, damit sie ihm „tausende
Stimmen“ zusätzlich zuschanzten. Das US-Finanzministerium erklärt in seiner
Pressemitteilung, dass „die Rahmanis, nachdem sie sich ins afghanische
Parlament geschmiert hätten, ihre offiziellen Positionen nutzten, um ihr
korruptes System aufrechtzuerhalten“.
## Staatsbürgerschaft durch Investitionen
Laut US-Ministerium verfügen beide Rahmanis nicht nur über die
Staatsangehörigkeit Afghanistans, sondern auch über Pässe von Zypern und
dem Karibikstaat St. Kitts und Nevis. Beide Länder bieten sogenannte
„Staatsbürgerschaft durch Investitionen“-Programme an, die dem
Sanktionsbescheid zufolge von „korrupten Offiziellen wie den Rahmanis
erworben und benutzt werden, um Geschäfte rund um die Welt zu tätigen“.
Die US-Sanktionen gegen die Rahmanis und die ihnen zugeordneten Firmen
erfolgen unter anderem auf der Grundlage des [5][Global Magnitsky Human
Rights Accountability Act]. Den setzte der US-Kongress 2016 in Kraft, um
„Täter von schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption auf der
ganzen Welt“ verfolgen zu können.
Die Sanktionen ermöglichen Washington, etwaige „Vermögenswerte und
Interessen“ der Sanktionierten in den USA zu blockieren. Gleichzeitig
werden damit US-Bürger:innen und in den USA befindlichen Personen jegliche
Geschäfte mit den Sanktionierten verboten. „Finanzinstitutionen und andere
Personen“ auch außerhalb der USA, die mit ihnen geschäftlich verkehren,
könnten „Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme“ werden.
Die Rahmanis streiten alle korruptionsbezogenen Vorwürfe des
US-Finanzministeriums als „nicht nur falsch, sondern auch nicht schlüssig“
ab. Sie seien in dem Sanktionsverfahren „nicht einmal angehört worden“, und
ihnen sei „keine Begründung der Vorwürfe vorgelegt worden“. Zudem liege d…
Sanktionen „keine Schuldfeststellung zugrunde“.
## Zunächst war die Zusammenarbeit gut
Adschmal und Mir Rahman Rahmani bestehen insbesondere darauf, dass sie „mit
den Firmen, die das US-Finanzministerium als Beteiligte an Preisabsprachen
benennt“ beziehungsweise mit „Unterschlagung“ oder dem „Abzweigen von
Treibstoff“ in Verbindung bringe, „nachweislich nichts zu tun“ hätten. D…
US-Regierung nennt aber im Zusammenhang mit Preisabsprachen bis auf eine
Ausnahme gar keine Firmennamen. In dem einzig genannten Fall geht es um
angebliche Bestechung von afghanischem Armeepersonal.
Mir Rahman Rahmani insistiert, sich überhaupt „nicht unternehmerisch
betätigt“ zu haben. Gegenüber dem US-Gericht erklärte er allerdings, dass
er „ab etwa 2005“ in Afghanistan „private Geschäftsmöglichkeiten verfol…
habe.
Auch die Vorwürfe der Korruption des parlamentarischen Prozesses weisen
beide Rahmanis zurück. Adschmal Rahmani habe „seine Wahl haushoch
gewonnen“, es sei dabei nicht „auf einige wenige Stimmen angekommen“. Er
trat in der Provinz Kabul an, die nach afghanischem Wahlrecht einen
Wahlkreis mit 24 reservierten Mandaten für Männer und 9 für Frauen
darstellt. Unter hunderten Kandidaten belegte er zwar den ersten Platz,
allerdings nur mit 2,0 Prozent der gültigen Stimmen.
Zunächst hatten die Rahmanis gut mit dem US-Militär in Afghanistan
zusammengearbeitet. Mir Rahman Rahmani habe direkt nach Beginn der
US-Intervention gegen das damalige Taliban-Regime in Afghanistan nach den
Anschlägen vom 11. September 2001 „die erste Gruppe der US-Streitkräfte,
die Ende 2001 auf dem Flughafen Bagram“ landete, unterstützt, heißt es auf
seiner persönlichen Webseite.
Die neue afghanische Regierung übergab ihm den Befehl über eine
Armeedivision in Bagram, wo das US-Militär zunächst sein Hauptquartier für
Afghanistan einrichtete. Man verlieh ihm auch den Rang eines Generals.
Diese Funktion übte er bis 2004 aus, wie er dem US-Gericht erklärte.
Adschmal Rahmani erklärte, er sei zunächst Dolmetscher für das US-Militär
gewesen. Dann stieg er, wie auf seiner persönlichen Webseite noch im
Dezember zu lesen war, schrittweise vom Fuhrparkbesitzer, der Fahrzeuge an
afghanische US-Vertragspartner leaste, zum „Hauptauftragnehmer“ des
„größten Logistikauftrags“ der Nato/Isaf-Truppen in Afghanistan auf.
Heute ist Adschmal Rahmanis Ozean Group außer in Ehningen und weiteren
Orten Baden-Württembergs auch in Bayern und Hessen aktiv. Auf ihrer
Webseite hat sich der Titel des Ehninger Projekts inzwischen von „Quantum
Gardens“ zu „Hinter dem Berg II“ geändert.
In Frankfurt am Main stockt [6][laut Hessischem Rundfunk mutmaßlich wegen
der US-Sanktionen die Vergabe von Fördermitteln für ein weiteres Projekt
einer zur Ozean Group gehörenden Firma].
Auf [7][Adschmal Rahmanis Webseite] ist von weiteren Geschäften die Rede.
So befinde er sich „in der Endphase der Verhandlungen über ein Abkommen zur
Lieferung großer Mengen Erdgas in Deutschland und europäischen
Nachbarländern“. Er sehe sich „als Unternehmer in der Verantwortung, zur
Bewältigung der drängendsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Probleme Deutschlands beizutragen“.
Seine Partner nennt er dort nicht. In einem früheren Interview [8][mit dem
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehningen] sprach er jedoch von „Investitionen
und strategische[n] Partnerschaften mit Energieversorgungsunternehmen“, die
Verträge „mit deutschen kommunalen Energieunternehmen und Industriekunden“
abschlössen.
## Baden-Württemberg weiß von nichts
Auch mit der Nato waren Rahmani-Firmen nach eigenen Angaben nach der
Machtübernahme der Taliban, die die westlichen Truppen zum Abzug aus
Afghanistan zwangen, weiter im Geschäft. Auf der Webseite von Adschmal
Rahmanis RG Group FZE mit Sitz in Dubai hieß es noch Mitte März, er habe in
„Kraftstoffversorgungsunternehmen auf der ganzen Welt“ investiert,
„darunter mehrere, die weiterhin die Nato in Deutschland, den Niederlanden
und Belgien beliefern“. Inzwischen ist diese Aussage dort gelöscht. Es ist
nur noch allgemein von „Kunden in Zentralasien und Europas mittlerer und
östlicher Region“ die Rede.
Der Sprecher der Landesregierung Baden-Württembergs teilte der taz nach
Bekanntwerden der Sanktionen zunächst mit, die Landesregierung habe keine
Kenntnisse von den Korruptionsvorwürfen gegen die Rahmanis, sehe sich die
Sache aber „jetzt natürlich an“.
Deutschlands Sanktionsregime bewegt sich im Kompetenzgefüge zwischen
Europäischer Union und Mitgliedstaaten. „Grundsätzlich“ sei „die EU fü…
Verhängung von Sanktionen zuständig“, teilt das
Bundeswirtschaftsministerium der taz mit. Die Mitgliedstaaten seien dagegen
für deren „Umsetzung und Durchsetzung“ zuständig. Sie seien weder rechtli…
an US-amerikanische Sanktionsbeschlüsse „gebunden, noch setzen sie diese
um“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Es gebe aber eine
„sanktionspolitische Koordination“ mit den USA, die „Gegenstand
vertraulicher Gespräche“ sei, betont das Auswärtige Amt.
Das Bundeswirtschaftsministerium fügt hinzu, Spielräume für nationale
Sanktionen bestünden „regelmäßig“ nicht. Ausnahmen gebe es allerdings. Im
Bereich Terrorismus etwa sanktionieren die USA, die EU und einzelne
EU-Staaten durchaus unterschiedliche Personen und Gruppen.
Keines der genannten Ministerien wie auch das Bundesfinanzministerium
wollen sich zu Einzelfällen wie den Rahmani-Sanktionen äußern. Auf den
einschlägigen Sanktionslisten Deutschlands und der EU zu Afghanistan stehen
die Rahmanis nicht.
Über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen unbekannt
[9][berichtete im Februar zuerst der Hessische Rundfunk]. Es gehe um eine
mögliche Strafbarkeit nach deutschem Recht, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft wollte der taz aber keine Details nennen und berief
sich dabei auf das baden-württembergische Pressegesetz, das eine Aussetzung
der Auskunftspflicht ermöglicht, wenn sich diese negativ auf ein
schwebendes Verfahren auswirken könnte.
Anm. d. Redaktion: Die o.g. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart
gegen unbekannt wurden inzwischen eingestellt.
14 May 2024
## LINKS
[1] https://www.szbz.de/nachrichten/artikel/stopp-fuer-quantum-gardens-auf-dem-…
[2] https://www.sigar.mil/
[3] https://www.sigar.mil/pdf/PressRelease/SIGAR%20GloMag%20Press%20Release.pdf
[4] https://home.treasury.gov/news/press-releases/jy1973
[5] https://en.wikipedia.org/wiki/Magnitsky_Act
[6] https://www.hessenschau.de/wirtschaft/korruptionsvorwuerfe-gegen-immobilien…
[7] https://www.ajmal-rahmani.com/
[8] https://ozean-group.eu/wp-content/uploads/2023/05/Mitteilungsblatt-Ehningen…
[9] https://www.hessenschau.de/wirtschaft/korruptionsvorwuerfe-gegen-immobilien…
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