# taz.de -- Demo von Attila Hildmann verboten: Attila kocht braune Soße zuhause | |
> Die Versammlungsbehörde von Berlin hat die Verschwörungs-Demo von Attila | |
> Hildmann verboten. Es seien dort strafbare Äußerungen zu erwarten. | |
Bild: Kocht sein braunes Süppchen am Samstag zuhause: der rechtsextreme Koch A… | |
BERLIN epd/dpa/taz | Eine von dem rechtsextremen Kochbuchautor und | |
Verschwörungsideologen Attila Hildmann für Samstag in Berlin geplante | |
Demonstration ist verboten worden. Wie die Senatsinnenverwaltung von | |
Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag mitteilte, stützt sich das Verbot der | |
Versammlungsbehörde maßgeblich auf Äußerungen Hildmanns bei einer | |
Kundgebung am vergangenen Samstag. | |
Nach der Demo seien mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, | |
Beleidigung, Bedrohung und wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten | |
eingeleitet worden. Für die neuerlich angemeldete Versammlung habe die | |
erhebliche Wahrscheinlichkeit bestanden, „dass es erneut zu strafbaren | |
Äußerungen während der Versammlung kommen wird“. | |
Vergangenen Samstag hatte der vegane Kochbuchschreiber unter anderem | |
gesagt: „Wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für | |
Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertretet auf einem | |
öffentlichen Platz.“ Bereits davor hatte Hildmann in seinem Telegram-Chat | |
dazu dem [1][Grünen-Politiker mit dem Tod gedroht]. | |
Weiter stütze sich das Verbot auf die fehlende Einhaltung von | |
Mindestabständen sowie auf Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer | |
Mund-Nasen-Bedeckung bei vergangenen von Hildmann durchgeführten | |
Versammlungen. Es sei davon auszugehen, dass auch bei der Versammlung am | |
25. Juli die Vorgaben nicht eingehalten würden und es damit zu einer | |
erheblichen Gesundheitsgefahr kommen würde. Die Verbotsverfügung sei | |
Hildmann am Donnerstag zugestellt worden, hieß es. | |
## Innensenator Geisel freut sich | |
Berlins Innensenator Geisel begrüßte das Versammlungsverbot. Laut | |
Versammlungsgesetz (Paragraf 15, Absatz I) ist ein Verbot möglich, wenn | |
durch die angemeldete Versammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung | |
gefährdet wird. | |
Hildmann sei in der Vergangenheit mehrfach durch provokante und zu | |
missbilligende Äußerungen, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den | |
Anfangsverdacht einer Straftat begründen, auf den von ihm angemeldeten | |
Demonstrationen auffällig geworden, hieß es weiter. | |
23 Jul 2020 | |
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