| # taz.de -- Hamburger Nikab-Urteil: Leerstelle im Schulgesetz | |
| > Eine Hamburger Schülerin darf sich verschleiern, weil ein Verbot nicht | |
| > geregelt ist. Berlin sieht vorerst keinen Grund, das eigene Schulgesetz | |
| > zu verschärfen. | |
| Bild: Der Nikab lässt nur die Augen frei | |
| Eine Vollverschleierung von Schülerinnen wäre an Berliner Schulen nicht | |
| hinnehmbar: „Das Tragen einer Vollverschleierung ist mit dem staatlichen | |
| Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht vereinbar“, sagte eine Sprecherin von | |
| Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag auf Nachfrage. Sie | |
| reagierte damit auf ein Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts von | |
| Montag. Die Hamburger Richter hatten einer 16-jährigen Schülerin einer | |
| Berufsschule das Recht zugesprochen, im Unterricht den Nikab zu tragen. Der | |
| Schleier verhüllt das Gesicht beinahe komplett und lässt nur einen Schlitz | |
| für die Augen frei. | |
| In Hamburg hatte das Oberverwaltungsgericht am Montag eine Entscheidung des | |
| Verwaltungsgerichts bestätigt: Demnach habe die Schulbehörde keine | |
| rechtliche Grundlage, mit der sie ein [1][Vollverschleierungsverbot] | |
| begründen könne. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) kündigte daraufhin | |
| am Dienstag an, das Schulgesetz entsprechend anpassen zu wollen. | |
| Auch im Berliner Schulgesetz ist ein Verschleierungsverbot für Schülerinnen | |
| nicht geregelt, sagt Scheeres’ Sprecherin. „Wir argumentieren aber | |
| allgemein mit dem Schulverhältnis, das eine Vollverschleierung | |
| ausschließt.“ Demnach sei „ein normaler Unterricht ausgeschlossen, da | |
| einerseits die Kommunikation erschwert wäre, andererseits bei | |
| Prüfungssituationen keine hinreichende Identifizierung möglich wäre.“ | |
| In Berlin sei bisher zwar „noch kein Fall bekannt“, betonte die Sprecherin. | |
| Gleichwohl werde man sich jetzt mit Hamburg austauschen und „Schlüsse | |
| daraus ziehen“. Baden-Württemberg kündigte bereits an, das | |
| Landesschulgesetz proaktiv ändern zu wollen: Das Hamburger Urteil zeige die | |
| „Notwendigkeit einer rechtlich wasserdichten Regelung, um ein Verbot im | |
| Ernstfall durchzusetzen“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). | |
| 4 Feb 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Anna Klöpper | |
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