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# taz.de -- Gibt's noch Ausländervereine?: Die Polizei findet's auch blöd
> Ausländervereine können leichter verboten werden. Ermittel werden sie nur
> nach den Namen der Vorstandsmitglieder.
Bild: Schulz und Schneider? Unverdächtig
Sind Sie eigentlich ein Ausländerverein?“ Eine solche Anfrage war der
Kreuzberger Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant*innen
(KuB) vor einiger Zeit in den Briefkasten geflattert, Absender: das
Landeskriminalamt (LKA). Dass die KuB nicht unter den entsprechenden
Paragrafen 14 des Vereinsgesetzes fällt, war schnell geklärt. Die
Beratungsstelle ärgert sich trotzdem noch.
Auf telefonische Nachfrage habe man ihnen mitgeteilt, die Anfrage beruhe
darauf, dass die Namen der Vorstandsmitglieder „fremd“ klängen. „Diese
Gesetzgebung ist struktureller Rassismus. Als relativ großer Verein können
wir uns dagegen wehren, aber es ist nicht klar, welche anderen Vereine das
LKA noch mit ähnlichen Anfragen kontaktiert hat“, sagt ein KuB-Sprecher.
Zwar heißt es im Grundgesetz: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und
Gesellschaften zu bilden. Und das tun sehr viele hier lebende Menschen ja
auch. Allerdings nicht nur Personen, die einen deutschen Pass besitzen, und
denen wollten die Gesetzgeber*innen dieses Recht einerseits nicht
verwehren, aber gleichzeitig etwas genauer hinschauen. So kommt es, dass
„Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer…
sind, rechtlich als „Ausländervereine“ angemeldet werden müssen – und a…
solche leichter verboten werden können.
## 883 „Ausländervereine“ in Berlin
Auch der Migrationsrat kritisiert dies als rassistische Behandlung von
Migrant*innen und fordert, die Kategorie „Ausländervereine“ und deren
Schlechterstellung umgehend abzuschaffen. Beim LKA sind laut Polizei 883
Berliner Vereine als „Ausländervereine“ geführt. Aber auch Polizeisprecher
Thilo Cablitz hat mit dem Wort so seine Probleme: „Das ist wirklich ein
miserabler Begriff, ich benutze ihn jetzt nur, weil er so im Gesetz steht“,
sagt er gegenüber der taz.
Das LKA werde außerdem nur nach Hinweisen vom zuständigen Amtsgericht tätig
und würde dann sehr niedrigschwellig prüfen. Wenn ein Verein auf Nachfrage
erklärte, er sei kein Ausländerverein, dann genüge ihnen das in der Regel.
„Wir würden eine solche Anfrage niemals mit dem Namen oder mit dem
Geburtsort von Vorstands- oder Vereinsmitgliedern begründen, da sind wir
höllisch vorsichtig“, sagt Cablitz.
Die KuB dagegen sieht bei solchen Nachfragen einen Zusammenhang zu der
Aberkennung von Gemeinnützigkeit, wie zuletzt beim VVN: „Wir haben den
Eindruck, dass Behörden hier versuchen, über das Vereinsrecht gegen
kritische Stimmen vorzugehen.“ Denn die KuB gibt es bereits seit 36 Jahren.
Nach ihren Angaben war es aber das erste Mal, dass das LKA sie gefragt hat,
ob sie ein „Ausländerverein“ seien.
29 Nov 2019
## AUTOREN
Uta Schleiermacher
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Diskriminierung
Ausländer
Vereine
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