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# taz.de -- Neue DIW-Studie zu Gehältern: 1,8 Millionen ohne Mindestlohn
> Auch im Jahr 2017 zahlten viele Firmen weniger als gesetzlich
> vorgeschrieben. Die Bundesregierung geht von weniger Betroffenen aus.
Bild: Mindestlohn? Nicht alle FriseurInnen erhalten ihn
Berlin taz | Viele Firmen verweigern ihren Arbeitnehmer*innen gegen das
Gesetz eine faire Bezahlung. „2017 erhielten mindestens 1,3 Millionen
Beschäftigte, denen der Mindestlohn eigentlich zugestanden hätte, in ihrer
Haupttätigkeit weniger Geld“, sagte Markus Grabka vom Deutschen Institut
für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.
Das sei eine „konservative Schätzung“, so Grabka. „Hinzu kam rund eine
halbe Million Beschäftigte, die in einer Nebentätigkeit weniger als den
Mindestlohn erhielten.“ Insgesamt geht es um etwa 1,8 Millionen
Arbeitskräfte, die zu wenig verdienten. Aktuellere Angaben als 2017 gibt es
bisher nicht.
Sie stehen im neuen Wochenbericht des DIW, der am Mittwoch veröffentlicht
wurde. Diese Zahlen widersprechen den offiziellen Erkenntnissen des
Statistischen Bundesamts. Dort heißt es, dass 800.000 Beschäftigte „einen
Stundenlohn von weniger als 8,84 Euro“ bekamen, „obwohl sie prinzipiell
unter das Mindestlohngesetz fielen“. Die Angaben des Bundesamts beruhen auf
Informationen der Unternehmen. Das DIW hat seine Zahlen dagegen ermittelt,
indem es betroffene Arbeitnehmer direkt befragte.
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es hierzulande seit 2015. [1][Seitdem
wurde er zweimal angehoben]. 2017 lag er bei 8,84 Euro brutto pro Stunde,
jetzt beträgt er 9,19 Euro. Während sich die Auseinandersetzung früher
darum drehte, ob das Gesetz Arbeitsplätze kostet, steht nun im Mittelpunkt,
ob es eingehalten wird.
## Vor allem in Bars, Restaurants und Hotels
Die Gefahr, zu schlecht bezahlt zu werden, ist laut DIW besonders in Bars,
Restaurants und Hotels hoch. Aber auch Firmen des Einzelhandels, des
Reinigungsgewerbes und der Leiharbeit verweigern vielen Beschäftigten den
Mindestlohn. Leidtragende sind oft Frauen, Zuwanderer und junge
Beschäftigte.
Die Zahl derjenigen, denen der Mindestlohn vorenthalten wurde, nahm im
Vergleich zu den Vorjahren zu. Das kann damit zusammenhängen, dass
Ausnahmeregelungen wegfielen, Firmen die Verbesserungen aber nicht an ihr
Personal weitergaben.
„Die im Mindestlohngesetz vorgesehenen Kontrollen und
Dokumentationspflichten sind zwingend erforderlich“, erklärte eine
Sprecherin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Regierung
will unter anderem mehr Stellen für Kontrolleure beim Zoll schaffen. „Dass
Deutschland zeitnah das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung umsetzt“,
forderte Stefan Körzell, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB).
Der europäische Gerichtshof urteilte unlängst, dass Unternehmen die
[2][Arbeitszeiten ihres Personals komplett dokumentieren] müssen. Dadurch
gäbe es weniger Möglichkeiten, die Arbeitszeit hochzuschrauben und den Lohn
unter den Mindestbetrag zu drücken.
Mehr Stichprobenkontrollen könnten die Lage verbessern. Allerdings dürften
auch künftig viele Firmen mit der schlechten Bezahlung durchkommen. Die
Beschäftigten beschweren sich nicht, aus Angst, den Job zu verlieren.
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## LINKS
[1] /Zahlen-zu-Folgen-des-Mindestlohns/!5484840
[2] /EU-Richtlinie-zur-Arbeitszeit/!5592736
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Minijob
Mindestlohn
DIW
Arbeitsmarkt
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