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# taz.de -- Amtsarzt über Massenuntersuchung: „So etwas gab es noch nie“
> Das Saarbrücker Gesundheitsamt muss in kürzester Zeit über 90
> Krankschreibungen aus der örtlichen Feuerwehr prüfen. Amtsarzt Frank
> Kuhn-Dietz über den Fall.
Bild: Die Kleidung bleibt heute im Schrank: Über 90 Saarbrückener Feuerwehrle…
In Saarbrücken hat sich ein skuriler Fall zugetragen: Als bekannt wurde,
dass der umstrittene Feuerwehrchef Joseph Schun in den Dienst zurückkehren
soll, meldeten sich über 90 Beamt*innen krank. Das Oberverwaltungsgerichts
ordnete an, dass diese Feuerwehrleute zur amtsärztlichen Untersuchung
mussten, da der dringende Verdacht von Vorspielung falscher Tatsachen
vorliege. Das Gericht hatte eigentlich eine Frist bis Dienstag, 12 Uhr
gesetzt. Von den vier Amtsärzt*innen ist eine erkrankt, sodass nur drei
Personen die Begutachtungen durchführen können. Einer davon ist Dr. Frank
Kuhn-Dietz, der sich von der gerichtlichen Vorgabe keinesfalls stressen
lässt.
taz.de: Herr Kuhn-Dietz, Sie hatten also bis um 12 Uhr Zeit, gemeinsam mit
Ihren Kolleg*innen die Arbeitsunfähigkeit der über 90 Feuerwehrleute zu
prüfen. War die Vorgabe überhaupt realistisch gesetzt?
Frank Kuhn-Dietz: Nein, das war in keinster Weise realistisch. Wir sind zu
dritt und eine Begutachtung eines Feuerwehrbeamten auf eventuelle
psychische Probleme dauert mindestens 30, eher 45 Minuten, teilweise 60
Minuten. Wir sind gestern zu dritt in der Lage gewesen, 25 Begutachtungen
durchzuführen und machen heute genau so weiter. Bis heute Mittag werden wir
dann auf etwa 36 untersuchte Personen kommen. Das werden wir dann genau so
der Landeshauptstadt Saarbrücken mitteilen, den Auftrag haben wir ja von
dort. Es wird dann wahrscheinlich mindestens bis Donnerstag dauern, eher
noch in die nächste Woche hinein, bis wir alle Personen begutachtet haben.
Was halten Sie denn von der Anordnung des Verwaltungsgerichts?
Es steht mir nicht zu, das zu beurteilen. Da müssen Sie sich an Frau
Messinger wenden. Das ist die entsprechende Amtsleiterin von der
Landeshauptstadt Saarbrücken beim Personalamt. Sie hat den Auftrag, also
den Beschluss des Gerichts, bekommen und an uns weiter gegeben. Wir sind
für die Feuerwehrbeamten in gesundheitlicher Hinsicht verantwortlich.
Beamtenrechtlich ist das dann also vollkommen klar für uns, dass wir das
machen.
Wie gehen Sie generell vor, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit einer Person
überprüfen?
Wir laden die Personen im Stundentakt ein. Dann wird exploriert und es wird
sich alles angehört. Am Ende wird dann ein entsprechendes Resultat von uns
festgehalten. Wir werden dann wahrscheinlich morgen vormittag die ersten
Sachen schreiben lassen und das an die Landeshauptstadt schicken.
Und was haben Sie bisher entschieden? Sind die Feuerwehrleute
arbeitsunfähig?
Darüber darf ich keine Auskunft geben.
Ist man auch arbeitsunfähig, wenn eine psychische Belastung vorliegt, wenn
also, wie in diesem Fall der Chef so einen psychischen Druck ausübt, dass
man sich krank schreibt, nur weil er zurück in die Dienststelle kehrt?
Natürlich, psychisch krank ist auch krank. Ob das eine körperliche
Erkrankung ist oder eine psychische, das ist vollkommen gleichwertig.
Hatten Sie schon einmal einen Fall wie diesen?
So etwas gab es noch nie. Das ist für uns absolutes Neuland und ich bin
seit über 30 Jahren im Amt. Wir arbeiten das jetzt ab, aber eben mit der
entsprechenden Zeit, die man für so etwas benötigt. Das heißt, wir machen
das absolut seriös und ordentlich.
16 Apr 2019
## AUTOREN
Hanna Lohoff
## TAGS
Feuerwehr
Gericht
Online-Petition
Schnupfen
Studentische Hilfskräfte
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