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# taz.de -- Klage in Nordirland abgewiesen: Abtreibung bleibt strikt verboten
> Wie bislang in Irland sind auch in Nordirland Schwangerschaftsabbrüche
> weitgehend verboten. Wegen formeller Gründe scheitert eine Klage.
Bild: Wenn es um Abtreibung geht, ist Irland mittlerweile weiter als Nordirland
Dublin taz | Das strikte Abtreibungsverbot in Nordirland widerspricht der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Das hat das höchste britische
Gericht am Donnerstagvormittag in London entschieden. Dennoch wies das
siebenköpfige Gremium unter Vorsitz von Lady Hale die Klage der
nordirischen Menschenrechtskommission ab: Es fehle die Klagebefugnis, hieß
es in der Begründung. Aber die Richter machten klar: Hätte eine betroffene
Frau die Klage eingereicht, wäre die Sache anders ausgegangen.
In Nordirland gilt nach wie vor das Abtreibungsverbot von 1861, das bei
Zuwiderhandlung lebenslange Haftstrafen vorsieht. In England, Schottland
und Wales wurde das Verbot 1967 aufgehoben. In der Republik Irland, die das
Abtreibungsverbot 1983 sogar in die Verfassung aufgenommen hatte, entschied
die Bevölkerung vor zwei Wochen mit Zweidrittelmehrheit, den entsprechenden
Paragrafen wieder zu streichen.
Lediglich bei Lebensgefahr oder ernsthafter gesundheitlicher Gefährdung für
die Schwangere ist in Nordirland eine Abtreibung erlaubt. Das kommt jedoch
sehr selten vor. Rund 800 Nordirinnen fahren daher jedes Jahr in englische
Abtreibungskliniken.
Rebecca Schiller, Vorsitzende von Birthrights, sagte: „Als Organisation,
die den Frauen vertraut, mit der richtigen Unterstützung die beste
Entscheidung zu treffen, akzeptieren wir den unterschiedlichen Zugang zu
Abtreibung im Vereinigten Königreich nicht.“ Die britische
Nordirland-Ministerin Karen Bradley warnte jedoch davor, Nordirland
Abtreibung aufzuzwingen. „Die Entscheidung über Abtreibung war seit der
Gründung Nordirlands im Jahr 1921 dezentralisiert“, sagte sie. Deshalb
müsse eine Gesetzesreform von der nordirischen Regionalregierung
entschieden werden.
Das Problem dabei ist, genau eine Regierung fehlt. Laut Karfreitagsabkommen
von 1998, das Nordirland relativen Frieden brachte, muss die nordirische
Regierung aus einer Koalition von Katholiken und Protestanten bestehen. Die
beiden stärksten Parteien auf der jeweiligen Seite, die Democratic Unionist
Party (DUP) und Sinn Féin, sind jedoch zerstritten. Einig ist man sich aber
beim Abtreibungsverbot: 2016 entschied das Regionalparlament, Abtreibungen
auch bei Vergewaltigung, Inzest oder fötaler Missbildung nicht zuzulassen.
Im Londoner Unterhaus drohte die DUP der Tory-Minderheitsregierung mit
Entzug ihrer Unterstützung, sollte sie das Verbot aufweichen.
Aber auch wenn die Klage abgewiesen wurde, hat der Spruch des Supreme Court
den Druck auf die Parlamentarier in London und Belfast verstärkt. Die
Labour-Abgeordnete Stella Creasy zeigte eine Möglichkeit auf: Sie will
einen Erweiterungsantrag zum bevorstehenden Gesetz gegen häusliche Gewalt
einbringen, durch den das Recht auf Abtreibung auf Nordirland ausgedehnt
würde. Die Chancen auf Erfolg des Antrags stehen recht gut.
7 Jun 2018
## AUTOREN
Ralf Sotscheck
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
Irland
Nordirland
Argentinien
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Schwerpunkt Paragraf 219a
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