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# taz.de -- Ehemalige Pegida-Führungsfrau: Festerling soll vier Monate in Haft
> Weil sie eine Geldstrafe nicht zahlt, soll die Ex-Pegida-Frontfrau ins
> Gefängnis. Die Anordnung geht auf einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung
> zurück.
Bild: Tatjana Festerling auf einer Kundgebung in Dresden (Archivbild 2016)
Dresden dpa | Der früheren Frontfrau der islam- und ausländerfeindlichen
Pegida, Tatjana Festerling, drohen vier Monate Gefängnis. Sie zahlt eine
Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wegen Volksverhetzung nicht. Auf ihrer
Internetseite veröffentlichte die 54-Jährige ein Schreiben der
Staatsanwaltschaft Dresden. Darin wird sie aufgefordert, bis spätestens zum
9. April eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Frauengefängnis Chemnitz
anzutreten. Ein Sprecher der Behörde bestätigte eine entsprechende Ladung.
Hintergrund ist ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen Festerling, in
dem das Amtsgericht im vergangenen Oktober 120 Tagessätze á 25 Euro als
Strafe verhängt hatte.
In einer Videobotschaft stellte sich Festerling als Opfer politischer
Verfolgung dar. Sie wolle und könne die Strafe nicht zahlen, sagte sie.
Zugleich bat sie aber Sympathisanten darum, Geld an die Landesjustizkasse
zu zahlen, um eine Haftstrafe doch noch abzuwenden.
Das Amtsgericht Dresden hatte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung und
Beleidigung in insgesamt drei Fällen verhängt. Festerling hatte unter
anderem bei Pegida mit Blick auf Flüchtlinge von „muslimischen
Wurfmaschinen“ und einem „Geburten-Dschihad“ gesprochen.
2015 war sie als Kandidatin der „Patriotischen Europäer gegen die
Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) in Dresden bei der
Oberbürgermeisterwahl angetreten und hatte im ersten Wahlgang knapp 10
Prozent der Stimmen geholt. [1][Ein Jahr später] hatte sie das Bündnis im
Streit mit Pegida-Chef Lutz Bachmann verlassen.
29 Mar 2018
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