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# taz.de -- Fotos des Ex-Bundespräsidenten gedruckt: Christian Wulff verliert
> Der Exbundespräsident beim Einkaufen für die Familie – durfte das Magazin
> „People“ ein Foto der Szene drucken? Ja, entschied der Bundesgerichtshof.
Bild: Personen der Zeitgschichte: Bettina und Christian Wulff (Archivbild)
Karlsruhe taz | Die Rückkehr von Christian Wulff zu seiner Familie war ein
Ereignis der Zeitgeschichte. Das Magazin People durfte daher
Exbundespräsident Christian Wulff wenige Tage später beim Familieneinkauf
abbilden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste
deutsche Zivilgericht.
Christian Wulff (CDU) war von 2010 bis 2012 Bundespräsident. Er trat
zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Vorteilsannahme
ermittelte (2014 wurde er freigesprochen). Seine Ehefrau Bettina Wulff war
eine unkonventionelle und populäre First Lady. 2013 trennte sich das Paar,
die Scheidung war schon eingereicht. Überraschend fanden die beiden im Mai
2015 aber wieder zusammen. Wulffs Anwalt verkündete dies per
Pressemitteilung, verbunden mit der Bitte, die Privatsphäre der Familie
Wulff zu respektieren.
Wenige Tage später berichtete People über das „Liebes-Comeback“. Im Foto
wurde Christian Wulff gezeigt, wie er einen vollgepackten Einkaufswagen vor
sich herschob, als Beleg für das erneute Zusammenleben der vierköpfigen
Familie. Überschrift: „Wer Bettina liebt, der schiebt“. Einen ähnlichen
Bericht gab es in der Neuen Post, auch dort mit Einkaufswagen-Foto. Beide
Magazine erscheinen im Bauer Verlag.
Gegen die Veröffentlichung dieser Fotos klagte der Exbundespräsident, da
sie seine Privatsphäre verletzt hätten. Beim Landgericht und
Oberlandesgericht in Köln hatte er jeweils Erfolg. Der Familieneinkauf sei
ein völlig belangloser Alltagsvorgang, ohne jeden Bezug zu einem
politischen Ereignis. Die Kölner Gerichte nahmen auf eine kurz zuvor
ergangene BGH-Entscheidung Bezug. Danach durfte Berlins Regierender
Bürgermeister beim privaten Besuch einer Bar geknipst werden – aber nur
deshalb, weil er am nächsten Tag eine wichtige Abstimmung zu überstehen
hatte.
## Versöhnung per Pressemitteilung veröffentlicht
In der Revision beim BGH argumentierte Bauer-Anwalt Thomas Winter:
„Politiker dürfen nicht nur im Zusammenhang mit politischen Ereignissen
privat gezeigt werden.“ Es gebe auch andere gesellschaftlich relevante
Ereignisse, wie eine Trennung oder das Wiederzusammenfinden eines
Ehepaares. Anwalt Winter versuchte aber auch zu beschwichtigen. Christian
Wulff müsse nun nicht damit rechnen, bei jedem Einkauf von Paparazzi
verfolgt zu werden. „Das war damals eine besondere Situation, wenige Tage,
nachdem die Versöhnung des Paars bekannt gegeben wurde“.
Der BGH folgte nun dem Verlag und hob die Kölner Urteile auf. Christian
Wulff sei immer noch Politiker und müsse damit in besonderem Maße mit
öffentlicher Berichterstattung rechnen. „Als Bundespräsident hatte er das
höchste Amt im Staat“, betonte der Vorsitzende Richter Gregor Galke, „als
solcher bleibt er im öffentlichen Leben.“ Das habe Wulff ja auch selbst so
gesehen, als er die Versöhnung mit seiner Frau per Pressemitteilung
verbreiten ließ.
Die Rollenverteilung in der Partnerschaft von Mann und Frau sei auch ein
„gesellschaftspolitisches Thema“, sagte Galke. Deshalb gehöre ein Bild, das
zeigt, wie der Altbundespräsident nun seine Vaterrolle wahrnimmt, zum
Zeitgeschehen. Berechtigte Interessen von Wulff hätten der Veröffentlichung
des Einkauf-Fotos nicht entgegengestanden, so die BGH-Richter. Schließlich
gehörte der Parkplatz des Einkaufszentrums zur Sozialsphäre und nicht zur
Privatsphäre von Wulff.
6 Feb 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Christian Wulff
Christian Wulff
Bettina Wulff
Franz Josef Wagner
Christian Wulff
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