| # taz.de -- Urteil im Prozess gegen Schweizer Spion: Bewährungsstrafe nach Ges… | |
| > Der Agent erhält knapp zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte gestanden, dem | |
| > Schweizer Geheimdienst Daten deutscher Steuerfahnder beschafft zu haben. | |
| Bild: Daniel M. mit Anwälten vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main | |
| Frankfurt/Main afp | Auf der Grundlage eines Geständnisses ist der | |
| Schweizer Spion Daniel M. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem | |
| Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am | |
| Main sah den Vorwurf der geheimdienstlichen [1][Agententätigkeit] als | |
| erwiesen an und verfügte zudem, von dem 54-Jährigen 25.000 Euro | |
| einzuziehen. Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten | |
| über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen. | |
| M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten | |
| dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am | |
| Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Den Vorwurf, | |
| eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte | |
| die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen. | |
| M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro | |
| und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er | |
| insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter | |
| Sicherheitsfirma weitergeleitet. | |
| Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren | |
| auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung | |
| plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. 40.000 Euro | |
| wurden laut Verteidigung bei Gericht hinterlegt. | |
| 9 Nov 2017 | |
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