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# taz.de -- Urteil im Prozess gegen Schweizer Spion: Bewährungsstrafe nach Ges…
> Der Agent erhält knapp zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte gestanden, dem
> Schweizer Geheimdienst Daten deutscher Steuerfahnder beschafft zu haben.
Bild: Daniel M. mit Anwälten vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Frankfurt/Main afp | Auf der Grundlage eines Geständnisses ist der
Schweizer Spion Daniel M. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem
Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am
Main sah den Vorwurf der geheimdienstlichen [1][Agententätigkeit] als
erwiesen an und verfügte zudem, von dem 54-Jährigen 25.000 Euro
einzuziehen. Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten
über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen.
M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten
dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am
Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Den Vorwurf,
eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte
die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen.
M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro
und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er
insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter
Sicherheitsfirma weitergeleitet.
Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren
auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung
plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. 40.000 Euro
wurden laut Verteidigung bei Gericht hinterlegt.
9 Nov 2017
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