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# taz.de -- Aufenthalt für palästinensisches Kind: Merkels „Mädchen“ dar…
> Die Schülerin Reem hat vor zwei Jahren Merkel mit den Folgen deutscher
> Migrationspolitik konfrontiert. Nun erhielt sie eine
> Niederlassungserlaubnis.
Bild: Darf in Deutschland bleiben: die heute 17-jährige Reem
Rostock dpa | Das vor gut zwei Jahren durch ihre Begegnung mit Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) bundesweit bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem
aus Rostock darf in Deutschland bleiben.
Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, hat die heute 17-Jährige eine
unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie sei damit sicher von einer
Abschiebung. Auch ihre Eltern seien davor geschützt, hieß es mit Blick auf
die gesetzlich festgelegten Regularien. Die sogenannte
Niederlassungserlaubnis sei auch eine Voraussetzung für die spätere
Einbürgerung des fließend Deutsch sprechenden Mädchens. Im Oktober wäre die
vorläufige Aufenthaltserlaubnis abgelaufen.
[1][Ihr Auftritt in einer Diskussionsrunde] mit Merkel hatte die damals
14-jährige Reem im Juli 2015 in die Schlagzeilen gebracht. Sie hatte der
Kanzlerin mit bewegenden Worten von ihrem Schicksal und dem ihrer Familie
berichtet. Als Merkel antwortete, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge
aufnehmen könne, fing Reem an zu weinen. Merkel versuchte zu trösten und
streichelte sie. Im Internet war kurze Zeit später ein Sturm der Entrüstung
über die nüchterne, angeblich kaltherzige Antwort Merkels ausgebrochen.
Unter dem Titel „Ich habe einen Traum – Als Flüchtlingskind in Deutschland…
hat Reem vor wenigen Wochen eine Autobiografie veröffentlicht.
29 Sep 2017
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Migration
Abschiebung Minderjähriger
Schwerpunkt Angela Merkel
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