# taz.de -- Aufenthalt für palästinensisches Kind: Merkels „Mädchen“ dar… | |
> Die Schülerin Reem hat vor zwei Jahren Merkel mit den Folgen deutscher | |
> Migrationspolitik konfrontiert. Nun erhielt sie eine | |
> Niederlassungserlaubnis. | |
Bild: Darf in Deutschland bleiben: die heute 17-jährige Reem | |
ROSTOCK dpa | Das vor gut zwei Jahren durch ihre Begegnung mit Kanzlerin | |
Angela Merkel (CDU) bundesweit bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem | |
aus Rostock darf in Deutschland bleiben. | |
Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, hat die heute 17-Jährige eine | |
unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie sei damit sicher von einer | |
Abschiebung. Auch ihre Eltern seien davor geschützt, hieß es mit Blick auf | |
die gesetzlich festgelegten Regularien. Die sogenannte | |
Niederlassungserlaubnis sei auch eine Voraussetzung für die spätere | |
Einbürgerung des fließend Deutsch sprechenden Mädchens. Im Oktober wäre die | |
vorläufige Aufenthaltserlaubnis abgelaufen. | |
[1][Ihr Auftritt in einer Diskussionsrunde] mit Merkel hatte die damals | |
14-jährige Reem im Juli 2015 in die Schlagzeilen gebracht. Sie hatte der | |
Kanzlerin mit bewegenden Worten von ihrem Schicksal und dem ihrer Familie | |
berichtet. Als Merkel antwortete, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge | |
aufnehmen könne, fing Reem an zu weinen. Merkel versuchte zu trösten und | |
streichelte sie. Im Internet war kurze Zeit später ein Sturm der Entrüstung | |
über die nüchterne, angeblich kaltherzige Antwort Merkels ausgebrochen. | |
Unter dem Titel „Ich habe einen Traum – Als Flüchtlingskind in Deutschland… | |
hat Reem vor wenigen Wochen eine Autobiografie veröffentlicht. | |
29 Sep 2017 | |
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