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# taz.de -- Der Berliner Wochenkommentar 2: Nicht alle Leichen bleiben
> Endlich ein Urteil: Das Menschen Museum darf konservierte Leichen zeigen,
> wenn es die Einwilligung der Spender nachweisen kann. Richtig so.
Bild: Ein konservierter Körper des Künstlers Gunther von Hagens auf einer Aus…
Drei Jahre währt nun der Streit über die Genehmigung für das Menschen
Museum am Fernsehturm. Der Lebenstraum von Gunther von Hagens, dem Anatom
und Erfinder der Plastination mit dem Wunsch nach einer Dauerausstellung
konservierter toter Körper, steht infrage. Immer wieder droht er am
Widerstand des Bezirksamts Mitte zu zerplatzen. Doch in dieser Woche gibt
es eine neue Wendung: Das Berliner Verwaltungsgericht hat nichts dagegen,
falls die Museumsbetreiber nachweisen können, welchem Körperspender die
plastinierten Körper gehört hatten.
Bislang sah die gängige Praxis so aus, dass die Leichen mit einem Anhänger
gekennzeichnet und mit Formalin an der weiteren Verwesung gehindert wurden.
Nach Abschluss des Plastinationsprozesses, der zuweilen erst nach mehreren
Jahren erfolgte, wurde der Anhänger entfernt – selbst die Plastinierer
konnten nicht mehr sagen, wessen Körper sie verarbeitet hatten.
Diese Vorgehensweise irritiert nicht nur das Bezirksamt Mitte, dessen
Anwalt sich im Berliner Verwaltungsgericht gegenüber den
Ausstellungsmachern empörte: „Sie verwischen alle Nachvollziehbarkeit!“
In der Tat fragt man sich, warum Gunther von Hagens und seine Mitstreiter –
die immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert wurden, sie würden ihr
Ausgangsmaterial auf unseriöse Weise beziehen – ihr größtes Pfund einfach
weggeschmissen haben: nämlich den nachvollziehbaren Beweis, dass es sich um
die Leiche eines Körperspenders handelt, der zu Lebzeiten eine notarielle
Einwilligung abgegeben hat.
Die Museumsbetreiber haben nun reagiert: Alle ausgestellten
Teilkörperplastinate sowie drei Ganzkörperplastinate sind identifizierbar,
auch wenn so lehrreiche Exponate wie „Lungenkrebs“ oder „Hirninfarkt“ j…
fehlen. Exponate wie der „Denker“ müssen völlig neu gefertigt werden. Dazu
brauchen die Ausstellungsmacher geeignete Leichen – und natürlich auch ein
bisschen Glück, denn in absehbarer Zeit wird das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts überprüfen.
16 Sep 2017
## AUTOREN
Uta Eisenhardt
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