# taz.de -- Privatschulen und Einkommen: Kostspielige Bildung | |
> Kinder aus einkommensschwachen Familien besuchen seltener Privatschulen, | |
> da das Schulgeld zu hoch ist. Das widerspricht dem Grundgesetz. | |
Bild: Einige Eltern entscheiden sich für eine Privatschule für ihr Kind, ande… | |
BERLIN taz | Kinder aus einkommensschwachen Familien besuchen viel seltener | |
Privatschulen als gut betuchte Kinder, da die Gebühren für sie zu hoch | |
sind. Die Mehrheit der privaten Schulen verstößt damit gegen die | |
grundgesetzliche Vorgabe, dass eine Sonderung von Schülern nach ihren | |
Besitzverhältnissen verboten ist. Das ergibt eine Studie des | |
Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) [1][(.pdf)] in zwei | |
Bundesländern, die am Donnerstag vorgestellt wurde. | |
Nachdem die Sozialforscher im Jahr 2016 in einer Untersuchung festgestellt | |
hatten, dass die Mehrheit der Bundesländer bei der Genehmigung von privaten | |
Ersatzschulen Vorgaben des Grundgesetzes missachten, haben sie nun | |
untersucht, welche Folgen das hat. | |
Sie suchten sich für ihre Studie drei Prototypen aus: „Der erste Typ ist | |
Baden-Württemberg, dort soll es bald gesetzliche Regelungen geben“, so | |
Michael Wrase, einer der Autoren der Studie. Mit dem zweiten Typen sind | |
Bundesländer wie Berlin erfasst, bei denen es lediglich | |
Verwaltungsrichtlinien gibt. Für das dritte Modell steht Hessen, dort gibt | |
es keine Regelungen. | |
In Berlin gehen mehr als 10 Prozent der Kinder auf eine Privatschule. Die | |
Höhe des zulässigen Schulgelds ist durch Vorgaben auf Verwaltungsebene | |
geregelt. Demnach sind bei einem Bruttojahreseinkommen einer Familie bis | |
29.420 Euro Schulgebühren von maximal 100 Euro monatlich erlaubt. Von 94 | |
privaten Grundschulen halten sich 30 an die Vorgaben, von 67 | |
Sekundarschulen nur 21. Dass die Gebühren für einkommensschwachen Familien | |
zu hoch sind, machen die Forscher am Anteil der lernmittelbefreiten Schüler | |
fest: An öffentlichen Grundschulen müssen rund 36 Prozent der Schüler nicht | |
für Bücher bezahlen, an privaten sind es lediglich 7 Prozent. | |
Lernmittelbefreit sind Schüler, deren Eltern staatliche Unterstützung | |
bekommen. | |
In Hessen gibt es gar keine Vorgaben für private Ersatzschulen, sondern | |
lediglich Einzelfallprüfungen. Daher verstoßen die meisten Schulen gegen | |
das im Grundgesetz verankerte Sonderungsverbot. Fast die Hälfte der freien | |
Schulen erhebt Gebühren von über 200 Euro monatlich. Bei 18 Prozent aller | |
Privatschulen bezahlen die Eltern sogar 300 bis 600 Euro pro Monat. Nur an | |
der Hälfte der Schulen werden die Gebühren einkommensschwachen Familien | |
erlassen. Mit Aufnahmegebühren von rund 500 Euro oder einem verpflichtenden | |
Beitrag für einen Förderverein entstehen zusätzlich verdeckte | |
Schulgebühren. | |
Die Forscher kritisieren, dass Schulen in freier Trägerschaft oft durch | |
hohe Schulgebühren und die gesetzliche Förderung mehr Geld als öffentliche | |
Schulen erhalten. | |
Als Vorbild gilt dagegen Baden-Württemberg: Ein Gesetzentwurf sieht ein | |
Schulgeld von maximal 160 Euro monatlich vor. Die Gebühren dürfen nicht | |
mehr als 5 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. Die Schulaufsicht | |
soll das kontrollieren. | |
Der Verband Deutscher Privatschulverbände kritisiert, dass Schüler und | |
Eltern von Privatschulen nicht in die Studie miteinbezogen wurden. Dies | |
führe zu realitätsfernen Ergebnissen. Präsident Klaus Vogt weist darauf | |
hin, dass Privatschulen stark unterfinanziert sind: „Durch eine | |
ausreichende staatliche Finanzierung privater Schulen könnte auf die | |
Erhebung von Schulgeld weitgehend verzichtet werden.“ | |
13 Jul 2017 | |
## LINKS | |
[1] https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf | |
## AUTOREN | |
Laura Weigele | |
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