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# taz.de -- Privatschulen und Einkommen: Kostspielige Bildung
> Kinder aus einkommensschwachen Familien besuchen seltener Privatschulen,
> da das Schulgeld zu hoch ist. Das widerspricht dem Grundgesetz.
Bild: Einige Eltern entscheiden sich für eine Privatschule für ihr Kind, ande…
Berlin taz | Kinder aus einkommensschwachen Familien besuchen viel seltener
Privatschulen als gut betuchte Kinder, da die Gebühren für sie zu hoch
sind. Die Mehrheit der privaten Schulen verstößt damit gegen die
grundgesetzliche Vorgabe, dass eine Sonderung von Schülern nach ihren
Besitzverhältnissen verboten ist. Das ergibt eine Studie des
Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) [1][(.pdf)] in zwei
Bundesländern, die am Donnerstag vorgestellt wurde.
Nachdem die Sozialforscher im Jahr 2016 in einer Untersuchung festgestellt
hatten, dass die Mehrheit der Bundesländer bei der Genehmigung von privaten
Ersatzschulen Vorgaben des Grundgesetzes missachten, haben sie nun
untersucht, welche Folgen das hat.
Sie suchten sich für ihre Studie drei Prototypen aus: „Der erste Typ ist
Baden-Württemberg, dort soll es bald gesetzliche Regelungen geben“, so
Michael Wrase, einer der Autoren der Studie. Mit dem zweiten Typen sind
Bundesländer wie Berlin erfasst, bei denen es lediglich
Verwaltungsrichtlinien gibt. Für das dritte Modell steht Hessen, dort gibt
es keine Regelungen.
In Berlin gehen mehr als 10 Prozent der Kinder auf eine Privatschule. Die
Höhe des zulässigen Schulgelds ist durch Vorgaben auf Verwaltungsebene
geregelt. Demnach sind bei einem Bruttojahreseinkommen einer Familie bis
29.420 Euro Schulgebühren von maximal 100 Euro monatlich erlaubt. Von 94
privaten Grundschulen halten sich 30 an die Vorgaben, von 67
Sekundarschulen nur 21. Dass die Gebühren für einkommensschwachen Familien
zu hoch sind, machen die Forscher am Anteil der lernmittelbefreiten Schüler
fest: An öffentlichen Grundschulen müssen rund 36 Prozent der Schüler nicht
für Bücher bezahlen, an privaten sind es lediglich 7 Prozent.
Lernmittelbefreit sind Schüler, deren Eltern staatliche Unterstützung
bekommen.
In Hessen gibt es gar keine Vorgaben für private Ersatzschulen, sondern
lediglich Einzelfallprüfungen. Daher verstoßen die meisten Schulen gegen
das im Grundgesetz verankerte Sonderungsverbot. Fast die Hälfte der freien
Schulen erhebt Gebühren von über 200 Euro monatlich. Bei 18 Prozent aller
Privatschulen bezahlen die Eltern sogar 300 bis 600 Euro pro Monat. Nur an
der Hälfte der Schulen werden die Gebühren einkommensschwachen Familien
erlassen. Mit Aufnahmegebühren von rund 500 Euro oder einem verpflichtenden
Beitrag für einen Förderverein entstehen zusätzlich verdeckte
Schulgebühren.
Die Forscher kritisieren, dass Schulen in freier Trägerschaft oft durch
hohe Schulgebühren und die gesetzliche Förderung mehr Geld als öffentliche
Schulen erhalten.
Als Vorbild gilt dagegen Baden-Württemberg: Ein Gesetzentwurf sieht ein
Schulgeld von maximal 160 Euro monatlich vor. Die Gebühren dürfen nicht
mehr als 5 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. Die Schulaufsicht
soll das kontrollieren.
Der Verband Deutscher Privatschulverbände kritisiert, dass Schüler und
Eltern von Privatschulen nicht in die Studie miteinbezogen wurden. Dies
führe zu realitätsfernen Ergebnissen. Präsident Klaus Vogt weist darauf
hin, dass Privatschulen stark unterfinanziert sind: „Durch eine
ausreichende staatliche Finanzierung privater Schulen könnte auf die
Erhebung von Schulgeld weitgehend verzichtet werden.“
13 Jul 2017
## LINKS
[1] https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf
## AUTOREN
Laura Weigele
## TAGS
Schule
Privatschule
Einkommen
Privatschule
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