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# taz.de -- Handgranatenwurf auf Flüchtlingsheim: Gericht verhängt mehrjähri…
> Wegen eines Handgranatenwurfs auf ein Asylheim müssen einige der sechs
> Täter mehrere Jahre in Haft. Doch eine zentrale Frage bleibt ungeklärt.
Bild: Ob die Handgranate scharf war, ließ sich im Prozess nicht mehr klären: …
Konstanz dpa | Nach dem Handgranatenwurf auf eine Asylunterkunft in
Villingen-Schwenningen müssen die sechs Angeklagten zum Teil mehrere Jahre
in Haft. Das Landgericht Konstanz verurteilte zwei der Männer am Freitag
wegen versuchten Mordes zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren
beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten. Die beiden sollen die
Granate im Januar auf das Gelände der Einrichtung geworfen haben. Ein
weiterer Beschuldigter muss wegen der Anstiftung dazu ebenfalls für drei
Jahre und sechs Monat in Haft. Die Handgranate war am Wachcontainer der
Unterkunft aufgeschlagen, aber nicht explodiert. Verletzt wurde niemand.
Zwei Männer erhielten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz
Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei beziehungsweise sechs Monaten.
Nach Ansicht der Kammer hatte einer von ihnen die Granate beschafft, der
andere war als Fahrer beteiligt. Der sechste Beschuldigte wurde in Bezug
auf den Handgranaten-Fall freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zwar als eigentlichen Drahtzieher gesehen,
das konnte ihm nach Meinung des Gerichts aber nicht nachgewiesen werden. Da
der Mann im Zusammenhang mit dem Fall einem Bekannten mit der Faust ins
Gesicht geschlagen hatte, verurteilten ihn die Richter aber wegen
gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten können in Berufung
gehen.
Beim Motiv geht die Kammer von einem Zwist unter Sicherheitsfirmen aus.
Zwei der Angeklagten hatten demnach ein Überwachungsunternehmen in
Villingen-Schwenningen. Diese Firma habe ein Mitarbeiter überraschend
verlassen und dabei einen lukrativen Auftrag mit zur Konkurrenz genommen.
Mit der Aktion hätten die Männer dem früheren Kollegen eine Abreibung
verpassen und zugleich den Auftrag zurückgewinnen wollen.
Ob die Handgranate scharf war, ließ sich vor Gericht nicht mehr eindeutig
klären, da die Waffe von Einsatzkräften kontrolliert gesprengt worden war.
Allerdings sei davon auszugehen, dass die meisten Angeklagten dachten, die
Granate sei funktionsfähig, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Tötungsabsicht der Angeklagten angenommen
und Bewährungs- und Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und
vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten dagegen
teilweise für einen Freispruch ihrer Mandanten plädiert.
Der Prozess hatte im September unter hohen Sicherheitsvorkehrungen
begonnen. Insgesamt waren vier Verhandlungstage angesetzt, es wurden mehr
als 30 Zeugen gehört.
8 Oct 2016
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Baden-Württemberg
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