# taz.de -- Toilettenurteil in Berlin: Ein Privatgeschäft mit Risiko | |
> Das Berliner Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit der Klage einer | |
> Frau, die auf dem Klo einen „Dienstunfall“ hatte. Oder doch nicht? | |
Bild: Hier könnte auch leicht ein Dienstunfall passieren | |
Das eine Malheur ist, dass aufs Klo zu gehen an sich gefährlich sein kann. | |
Doch wenn alles, was man tut, irgendwie gefährlich ist, dann eben auch das. | |
Vor allem, weil man es ja recht oft tut, über den Tag verteilt. Nach | |
simpler Wahrscheinlichkeitsrechnung ist es also gar nicht so selten, dass | |
Unfälle auf dem Klo passieren. | |
Aber was könnte das sein? Gefahren lauern beim Bodenbelag. In der Regel | |
sind das Fliesen oder gut Abwischbares. Gut Abwischbares ist normalerweise | |
glatt. Schwupps, liegt man da. Stößt sich dabei womöglich noch den Kopf. | |
Oder der Klassiker: Die Klobrille ist nicht richtig festgeschraubt. Man | |
lässt sich nichts ahnend herunterplumpsen, und, schwupps, liegt man da. | |
Seltener: Man stößt sich an einem weit geöffneten Fenster. Das ist einer | |
Beamtin aus Friedrichshain-Kreuzberg im August 2013 auf dem stillen Örtchen | |
ihres Arbeitsplatzes passiert. Platzwunde und Prellung waren die Folge. | |
Das andere Malheur aber ist die Frage nach der Verantwortung: Wer ist für | |
den sicheren Toilettengang zuständig? Der Arbeitgeber? Oder zählt der | |
Klogang zum reinen Privatvergnügen? Letzteres befand der Arbeitgeber und | |
nahm dabei Bezug auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte. Er | |
verwies darauf, dass ein Klogang ein privates Risiko sei. Pah, findet das | |
Opfer und klagte dagegen. | |
Das Verwaltungsgericht gab der Stadtbeamtin nun recht. Eindeutige Indizien | |
für eine Arbeitgeberzuständigkeit und damit einen Dienstunfall seien, dass | |
sich der unglückliche Vorfall während der Dienstzeit und im Dienstgebäude | |
ereignet hatte. Der Arbeitgeber kann sich also nicht einfach so aus der | |
Toiletten-Verantwortung ziehen. | |
Die Klo-Klage könnte sogar zum Präzedenzfall werden, denn das Gericht ließ | |
wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ Berufung zu. Bis der Fall | |
endgültig geklärt ist, gilt hiermit offiziell: No risk, no fun. | |
25 May 2016 | |
## AUTOREN | |
Eva Schneider | |
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