# taz.de -- Neues Prostituiertenschutzgesetz: Nur noch mit Gummi | |
> Das Bundeskabinett will Prostituierte besser schützen: Sie müssen zur | |
> Gesundheitsberatung, für Freier gilt Kondompflicht, Flatrate-Modelle | |
> werden verboten. | |
Bild: In Zukunft nur noch mit | |
BERLIN dpa | Mit einer Kondompflicht, Standards für Bordelle und mehr | |
Beratung sollen Prostituierte in Deutschland künftig vor Ausbeutung und | |
Gesundheitsrisiken geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am | |
Mittwoch in Berlin nach monatelangen Diskussionen das | |
Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg. Erstmals würden umfassende Regeln | |
für legale Prostitution aufgestellt, sagte Familienstaatssekretärin Elke | |
Ferner (SPD). | |
Betreiber müssen laut Entwurf bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für | |
Bordelle oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Jeder Betreiber muss | |
ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung | |
unterziehen. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Formen wie | |
Flatrate-Modelle sollen so unterbunden werden. | |
„Ein vorbestrafter Menschenhändler darf kein Bordell betreiben“, sagte | |
Ferner. Vorgeschrieben werden soll unter anderem ein Notruf, wenn | |
Prostituierte geschlagen oder bedroht werden, und die Trennung von Arbeits- | |
und Wohnraum. | |
Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie AIDS | |
schützen. Verstöße sollen mit Bußgeldern zwischen fünf und 50.000 Euro je | |
nach Schwere des Verstoßes und Einkommensverhältnissen sanktioniert werden | |
können. Ferner räumte ein, dass die Kontrolle schwierig sei. Auf die | |
Kondompflicht soll dem Gesetzentwurf zufolge aber auch per Aushang | |
hingewiesen werden, ergänzt werden soll das durch ein Werbeverbot für | |
ungeschützten Geschlechtsverkehr. | |
Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich bei Behörden anzumelden und | |
gesundheitlich beraten zu lassen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21 | |
Jahren soll die Anmeldung nach einem Jahr überprüft und erst dann | |
verlängert werden. „Es geht hier nicht um Diskriminierung oder | |
Stigmatisierung“, sagte Ferner. Vielmehr sollten die Betroffenen über ihre | |
Rechte aufgeklärt werden. Hier sind Bußgelder bis 1.000 Euro vorgesehen. | |
Die Behörden würden aber wohl oft eher darauf drängen, die Anmeldung | |
nachzuholen. | |
Der Gesetzentwurf soll abschließend vor der Sommerpause im Bundestag und im | |
Herbst im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft | |
treten. | |
24 Mar 2016 | |
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Johannes-Wilhelm Rörig | |
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