| # taz.de -- Streit um Prämie für Viren-Beweis: Sieg für den Impfgegner | |
| > Es geht um 100.000 Euro. Die hat ein Impfgegner für den Nachweis des | |
| > Masernvirus ausgelobt. Der Beweis wurde erbracht, bezahlt wird aber | |
| > nicht. | |
| Bild: Masernvirus im Elektronenmikoskop | |
| Stuttgart dpa | Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz | |
| von Masernviren: Ein Biologe und Impfgegner vom Bodensee wird nun doch | |
| nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland 100.000 Euro | |
| Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus zu zahlen. | |
| Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des 52 Jahre alten | |
| Impfgegners am Dienstag statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor | |
| einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet. | |
| Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben des | |
| Impfgegners gehandelt, worauf der 31-Jährige Mediziner reagiert hatte, | |
| begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer | |
| Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein | |
| darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie | |
| bezahlt. Der 52-Jährige hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen | |
| versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht | |
| nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde. | |
| Der Mediziner hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich | |
| vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche | |
| Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des | |
| Masernvirus von 1954. Siegesgewiss schickte er gleich auch seine | |
| Kontonummer mit. | |
| Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch | |
| Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen | |
| können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter des | |
| Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als | |
| Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis | |
| bewertet würde. | |
| ## Knackpunkt Auslobung | |
| Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des | |
| Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar | |
| nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er. | |
| Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung. | |
| Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. „Es gibt keine | |
| krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten | |
| Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen – und keine könne | |
| Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen. Das | |
| Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche | |
| Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er | |
| ein – „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“. | |
| Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne | |
| Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, betonte | |
| ein Gerichtssprecher. | |
| 17 Feb 2016 | |
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