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# taz.de -- Streit um Prämie für Viren-Beweis: Sieg für den Impfgegner
> Es geht um 100.000 Euro. Die hat ein Impfgegner für den Nachweis des
> Masernvirus ausgelobt. Der Beweis wurde erbracht, bezahlt wird aber
> nicht.
Bild: Masernvirus im Elektronenmikoskop
Stuttgart dpa | Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz
von Masernviren: Ein Biologe und Impfgegner vom Bodensee wird nun doch
nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland 100.000 Euro
Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des 52 Jahre alten
Impfgegners am Dienstag statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor
einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.
Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben des
Impfgegners gehandelt, worauf der 31-Jährige Mediziner reagiert hatte,
begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer
Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein
darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie
bezahlt. Der 52-Jährige hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen
versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht
nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde.
Der Mediziner hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich
vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche
Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des
Masernvirus von 1954. Siegesgewiss schickte er gleich auch seine
Kontonummer mit.
Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch
Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen
können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter des
Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als
Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis
bewertet würde.
## Knackpunkt Auslobung
Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des
Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar
nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er.
Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.
Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. „Es gibt keine
krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten
Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen – und keine könne
Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen. Das
Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche
Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er
ein – „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“.
Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne
Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, betonte
ein Gerichtssprecher.
17 Feb 2016
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