# taz.de -- Streit um Welfenschatz: Kein Fall von Rückgabe | |
> Preußenstiftung beantragt vor US-Gericht, die Klage von Erben jüdischer | |
> Kunsthändler abzuweisen: Der Schatz sei weder NS-Raubkunst noch ein | |
> Restitutionsfall. | |
Bild: Gold: Kuppelreliquiarl aus dem Welfenschatz | |
Der Welfenschatz soll den Museen am Kulturforum erhalten bleiben und nicht | |
in Umzugskisten verpackt werden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz | |
(SPK) hat am Wochenende vor einem US-Bezirksgericht in Washington D.C. | |
Einspruch gegen die geforderte Herausgabe der mittelalterlichen | |
Goldschmiedekunst eingelegt – und die „Abweisung“ der Klage von Erben der | |
früheren jüdisch-deutschen Kunsthändler aus Frankfurt am Main beantragt. | |
Außerdem, erklärte SPK-Sprecher Ingolf Kern, habe die SPK im Widerspruch | |
dargelegt, dass aus ihrer Sicht ein US-Gericht in der Sache gar nicht | |
zuständig sei. Seit 2008 gibt es Streit zwischen der Stiftung und den | |
Nachfahren um den einst über 80-teiligen legendären Braunschweiger | |
Domschatz. Dieser war nach der Reformation erst vom Welfenhaus, 1929 dann | |
von dem Frankfurter Kunsthändler-Konsortium und 1935 von den Preußischen | |
Museen erworben worden. | |
Nach Ansicht von Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung, ist der Vorwurf | |
der US-amerikanischen Kläger, der Welfenschatz sei von den Nazis | |
unrechtmäßig erworben worden, falsch. „Im Falle des Welfenschatzes sind wir | |
nach intensiven Recherchen zu der Auffassung gekommen, dass es sich nicht | |
um NS-Raubkunst handelt und eine Restitution nicht angemessen wäre“, so | |
Parzinger. | |
Der SPK-Chef erinnerte daran, dass die Stiftung mit Unterstützung von | |
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) den Fall der sogenannten | |
Limbach-Kommission – benannt nach der Vorsitzenden Jutta Limbach – zur | |
Klärung der Rechte vorgelegt hatte. Die Kommission habe nach intensiver | |
Beratung gegen eine Herausgabe votiert. Grundsätzlich, betonte der | |
Präsident, bekenne sich die Stiftung aber „klar und deutlich“ zur Rückgabe | |
von NS-Raubkunst. | |
## Gerichte oft für Kläger | |
Was in diesem Fall knifflig ist: Die Erben Alan Philipp und Gerald Stiebel, | |
die im Februar 2015 auf Herausgabe vor dem Washingtoner Gericht geklagt | |
hatten, sprechen von einem Restitutionsfall. Ihrer Auffassung nach war der | |
Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 durch das jüdische Konsortium für | |
4,25 Millionen Mark an die Museen im Kontext der NS-Kunstpolitik und unter | |
Zwang erfolgt. | |
Die Stiftung hält dem entgegen, dass die Händler ab 1929 rund 40 Stücke des | |
Reliquienschatzes veräußerten und 1931 mit der Deutschen Bank als Vertreter | |
der preußischen Museen über den Rest verhandelten und den Preis gültig | |
festlegten – der so auch 1935 bezahlt worden sei. | |
Markus Stötzel, deutscher Rechtsanwalt, der die US-Kläger vertritt, zeigte | |
sich nach Medienberichten vom Widerspruch der SPK nicht überrascht. Es | |
handele sich um eine gängige Klageerwiderung. Trotzdem forderte er die | |
Stiftung auf, im Dialog mit der Klägerseite „nach Möglichkeiten für eine | |
Lösung zu suchen“. Was sicher ausgelotet werden sollte, haben doch Gerichte | |
oft, wie im Falle der DHM-Plakatsammlung Sachs, sich für die Kläger | |
ausgesprochen. | |
2 Nov 2015 | |
## AUTOREN | |
Rolf Lautenschläger | |
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