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# taz.de -- Streit um Welfenschatz: Kein Fall von Rückgabe
> Preußenstiftung beantragt vor US-Gericht, die Klage von Erben jüdischer
> Kunsthändler abzuweisen: Der Schatz sei weder NS-Raubkunst noch ein
> Restitutionsfall.
Bild: Gold: Kuppelreliquiarl aus dem Welfenschatz
Der Welfenschatz soll den Museen am Kulturforum erhalten bleiben und nicht
in Umzugskisten verpackt werden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(SPK) hat am Wochenende vor einem US-Bezirksgericht in Washington D.C.
Einspruch gegen die geforderte Herausgabe der mittelalterlichen
Goldschmiedekunst eingelegt – und die „Abweisung“ der Klage von Erben der
früheren jüdisch-deutschen Kunsthändler aus Frankfurt am Main beantragt.
Außerdem, erklärte SPK-Sprecher Ingolf Kern, habe die SPK im Widerspruch
dargelegt, dass aus ihrer Sicht ein US-Gericht in der Sache gar nicht
zuständig sei. Seit 2008 gibt es Streit zwischen der Stiftung und den
Nachfahren um den einst über 80-teiligen legendären Braunschweiger
Domschatz. Dieser war nach der Reformation erst vom Welfenhaus, 1929 dann
von dem Frankfurter Kunsthändler-Konsortium und 1935 von den Preußischen
Museen erworben worden.
Nach Ansicht von Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung, ist der Vorwurf
der US-amerikanischen Kläger, der Welfenschatz sei von den Nazis
unrechtmäßig erworben worden, falsch. „Im Falle des Welfenschatzes sind wir
nach intensiven Recherchen zu der Auffassung gekommen, dass es sich nicht
um NS-Raubkunst handelt und eine Restitution nicht angemessen wäre“, so
Parzinger.
Der SPK-Chef erinnerte daran, dass die Stiftung mit Unterstützung von
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) den Fall der sogenannten
Limbach-Kommission – benannt nach der Vorsitzenden Jutta Limbach – zur
Klärung der Rechte vorgelegt hatte. Die Kommission habe nach intensiver
Beratung gegen eine Herausgabe votiert. Grundsätzlich, betonte der
Präsident, bekenne sich die Stiftung aber „klar und deutlich“ zur Rückgabe
von NS-Raubkunst.
## Gerichte oft für Kläger
Was in diesem Fall knifflig ist: Die Erben Alan Philipp und Gerald Stiebel,
die im Februar 2015 auf Herausgabe vor dem Washingtoner Gericht geklagt
hatten, sprechen von einem Restitutionsfall. Ihrer Auffassung nach war der
Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 durch das jüdische Konsortium für
4,25 Millionen Mark an die Museen im Kontext der NS-Kunstpolitik und unter
Zwang erfolgt.
Die Stiftung hält dem entgegen, dass die Händler ab 1929 rund 40 Stücke des
Reliquienschatzes veräußerten und 1931 mit der Deutschen Bank als Vertreter
der preußischen Museen über den Rest verhandelten und den Preis gültig
festlegten – der so auch 1935 bezahlt worden sei.
Markus Stötzel, deutscher Rechtsanwalt, der die US-Kläger vertritt, zeigte
sich nach Medienberichten vom Widerspruch der SPK nicht überrascht. Es
handele sich um eine gängige Klageerwiderung. Trotzdem forderte er die
Stiftung auf, im Dialog mit der Klägerseite „nach Möglichkeiten für eine
Lösung zu suchen“. Was sicher ausgelotet werden sollte, haben doch Gerichte
oft, wie im Falle der DHM-Plakatsammlung Sachs, sich für die Kläger
ausgesprochen.
2 Nov 2015
## AUTOREN
Rolf Lautenschläger
## TAGS
NS-Raubkunst
Restitution
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Restitution
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