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# taz.de -- Hanfparade in Berlin: Protest gegen Auflagen
> Die Versammlungsbehörde verbietet Infostände, bei denen es nicht „in
> erster Linie“ um Legalisierung von Cannabis geht. Die Parade wehrt sich.
Bild: Kiffer sind immer für einen Spruch gut!
Die Organisatoren der Hanfparade fühlen sich von der Versammlungsbehörde
aus politischen Gründen drangsaliert. Hintergrund ist ein Streit um die
Infostände während der Parade. Die Versammlungsbehörde hat ein Verbot für
„nicht themenbezogene“ Informationsstände erlassen; nur Stände, die sich
mit der Legalisierung von Hanf – der offiziellen Forderung der Hanfparade –
beschäftigen, sollen laut dem Auflagenbescheid erlaubt sein.
Steffen Geyer, der Versammlungsleiter der Hanfparade, befürchtet nun, dass
Polizisten „völlig willkürlich“ Stände am Samstag „dichtmachen“. Den…
unter die Vorgabe fällt, sei völlig unklar. Die seit 1997 jährlich
stattfindende Berliner Hanfparade tritt für die Legalisierung von Cannabis
ein, im vergangenen Jahr beteiligten sich laut Veranstalter 6.500 Menschen.
Vor zwei Jahren hat das Verwaltungsgericht einen Stand der Initiative
Berliner Wassertisch auf der Hanfparade verboten. Begründung: Diesem ginge
es „nicht in erster Linie darum, die Meinungsbildung in Bezug auf die
Legalisierung von Hanf zu gewährleisten“, heißt es in dem Beschluss des
Gerichts. Der Wassertisch forderte die Rekommunalisierung der damals
halbprivatisierten Wasserbetriebe.
Auf Grundlage dieses Beschlusses will die Versammlungsbehörde, die beim
Landeskriminalamt angesiedelt ist, bei der Parade am morgigen Samstag einen
Teil der Stände verhindern, glaubt Steffen Geyer – und rätselt, ob etwa ein
Seiler, der vor Ort Hanfseile herstellt, unter das Verbot fallen wird. Oder
jene Ärzte, die sich um Ausnahmegenehmigungen für Patienten kümmern, die
Hanf als Medizin nutzen wollen. Denn eine Liste, welche Stände verboten
sind, gibt es nicht. Geyer spricht von „einer Art Gesinnungsprüfung“.
Er vermutet dahinter politische Motive – vorgegeben von Innensenator Frank
Henkel (CDU), dem die Polizei und damit auch die Versammlungsbehörde
untersteht. Seit 19 Jahren gebe es die Hanfparade, berichtet Geyer, und
„immer vor Wahlen wird es schwierig“. Die Parade, wie auch linke
Demonstrationen etwa am 1. Mai, seien „politisch eben nicht opportun“.
Ein solches Vorgehen der Behörde kenne er nur von der Hanfparade, berichtet
Rechtsanwalt Volker Gerloff. Er geht juristisch gegen das Verbot vor; am
heutigen Freitag will das Verwaltungsgericht die Angelegenheit mit beiden
Seiten erörtern – und, falls es nicht zu einer Einigung kommt, entscheiden.
Gerloff vermutet, dass es bei dem Streit um juristische Details geht: So
sei zwar eindeutig geklärt, dass es sich bei der Hanfparade um eine vom
Grundgesetz geschützte Versammlung handelt; ob dies allerdings auch für die
Abschlussveranstaltung am Brandenburger Tor gelte, sei nicht ganz so klar.
Eine gesonderte Erlaubnis dafür, die Gebühren kosten würde, wollen die
Anmelder der Hanfparade indes nicht zahlen. Zurecht, wie Rechtsanwalt
Volker Gerloff findet. Und auch Geyer betont, dass die Unterstellung der
Behörde, sie wollten kommerzielle Anbieter mit ihren Ständen unterstützen,
„absurd“ sei.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) geht in seiner
Kritik des Verbots noch weiter und sieht die Versammlungsfreiheit
eingeschränkt: Denn die Versammlungsbehörde wolle so über die Inhalte von
Versammlungen bestimmen. „Wenn die hier versuchte Inhaltsprüfung Bestand
hätte, müsste sich jede Versammlung ihren Hauptslogan genau überlegen“,
erklärte der RAV in einer Mitteilung am Donnerstag. Eine Anti-Kriegs-Demo
dürfte zum Beispiel nicht mehr gleichzeitig Kapitalismuskritik üben.
Die Polizei teilte auf Anfrage mit, dass sie sich nicht zu Einzelheiten in
diesem Fall äußern werde, da der Bescheid „momentan vom Verwaltungsgericht
überprüft wird“.
6 Aug 2015
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
Cannabis
Hanfparade
Legalisierung Marihuana
Loveparade
Cannabis
Görlitzer Park
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