# taz.de -- Klage gegen Uni-Asta: Gute Aufrufe, schlechte Aufrufe | |
> Das Osnabrücker Verwaltungsgericht verhandelt eine Klage gegen den | |
> Uni-Asta: Dessen Auftrag decke nicht jedes politische Engagement. | |
Bild: Muss man nicht gut finden: Kreuze „für das Leben“ | |
Hamburg taz | Von einer „orangenen Karte“ spricht eine Vertreterin des | |
Gerichts: Aus Sicht des Osnabrücker Verwaltungsgerichts hat der Allgemeine | |
Studierendenausschuss (Asta) der örtlichen Universität die Grenzen seines | |
hochschulpolitischen Mandats und politischen Bildungsauftrags | |
überschritten, als er zu Protesten gegen die NPD, Pegida und die | |
evangelikale Großdemonstration „1.000 Kreuze-Marsch“ aufrief. Gleichwohl | |
wies das Gericht die Klage gegen angeblich unzulässige allgemeinpolitische | |
Betätigungen des Asta ab. | |
## „Grenze ist Unsinn“ | |
„Es ist Unsinn, eine Grenze ziehen zu wollen“, sagt Nicole Verlage, | |
DGB-Vorsitzende in Osnabrück, über die Entscheidung vom 21. Juli. In einer | |
Erklärung legte tags darauf der DGB dar, dass das Gericht „zwischen einem | |
hochschulpolitischen und einem allgemeinpolitischen Mandat“ trenne – aus | |
Sicht der Gewerkschaft eine „zweifelhafte Unterscheidung insbesondere dann, | |
wenn es um gesellschaftspolitische Sachverhalte und Entwicklungen“ gehe. | |
Wer die Aufgaben des Asta „einschränkt oder gar verbietet, verlässt die | |
Basis dieser Gesellschaftsordnung, die sich ganz allgemein als | |
freiheitlich-demokratisch verstanden wissen möchte“. | |
## Linke Themen beklagt | |
„Der Kläger hat hier akribisch recherchiert“, sagt Gerichtssprecherin Julia | |
Schrader. Seit 2012 sollen aus seiner Sicht die Beklagten sich durch ihre | |
verschiedenen Betätigungen wie auch die Finanzierung bestimmter | |
Hochschulgruppen und -projekte ein allgemeinpolitisches Mandat angemaßt | |
haben. Vor allem linke und alternative Themen hätte der Kläger angeführt, | |
so Schrader. | |
Schon 2014 hatte der Jurastudent – der bestreitet, er zähle zum rechten | |
Spektrum –, in einem Eilverfahren versucht, der Studierendenvertretung eine | |
allgemein politische Äußerung untersagen zu lassen. Ohne Erfolg: Das | |
Verwaltungsgericht Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg | |
winkten ab. | |
Auch mit der regulären Klage scheiterte er nun. Die Mehrzahl der beklagten | |
Veranstaltungen, Aktionen und Aufrufe seien noch gedeckt „von der im | |
Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) verankerten Aufgabe zur Wahrnehmung | |
sozialer und kultureller Belange der Studierenden, dem hochschulpolitischen | |
Mandat und dem politischen Bildungsauftrag“, teilte das Gericht mit. | |
Zwölf der insgesamt 74 Aktivitäten seien aber unzulässig gewesen, sagt | |
Schrader: Neben dem Aufruf zum Anti-NPD-Protest führt es etwa verschiedene | |
Flugblätter des Ökologie-Referats an. Auch das Anbringen eines Transparents | |
mit der Aufschrift „Refugees Welcome“ sei zu viel. | |
## „Schwer nachvollziehbar“ | |
Schrader erklärt, dass der Vertretung zwangsweise alle Studierenden | |
angehörten und sie sich deshalb eng im Rahmen des hochschulpolitischen | |
Mandats und politischen Bildungsauftrags bewegen müsste. „Es bleibt schwer | |
nachvollziehbar, das ‚hochschulpolitische Mandat‘ des Asta als Begrenzung | |
zu interpretieren“, sagt dagegen Gewerkschafterin Verlage: Jede | |
gesellschaftliche Entwicklung nehme Einfluss auf die Hochschule, insofern | |
müsse der Asta sich äußern können – auch gegen Neonazis. | |
Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung eingelegt werden. | |
31 Jul 2015 | |
## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
## TAGS | |
Asta | |
Klage | |
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