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# taz.de -- Klage gegen Uni-Asta: Gute Aufrufe, schlechte Aufrufe
> Das Osnabrücker Verwaltungsgericht verhandelt eine Klage gegen den
> Uni-Asta: Dessen Auftrag decke nicht jedes politische Engagement.
Bild: Muss man nicht gut finden: Kreuze „für das Leben“
Hamburg taz | Von einer „orangenen Karte“ spricht eine Vertreterin des
Gerichts: Aus Sicht des Osnabrücker Verwaltungsgerichts hat der Allgemeine
Studierendenausschuss (Asta) der örtlichen Universität die Grenzen seines
hochschulpolitischen Mandats und politischen Bildungsauftrags
überschritten, als er zu Protesten gegen die NPD, Pegida und die
evangelikale Großdemonstration „1.000 Kreuze-Marsch“ aufrief. Gleichwohl
wies das Gericht die Klage gegen angeblich unzulässige allgemeinpolitische
Betätigungen des Asta ab.
## „Grenze ist Unsinn“
„Es ist Unsinn, eine Grenze ziehen zu wollen“, sagt Nicole Verlage,
DGB-Vorsitzende in Osnabrück, über die Entscheidung vom 21. Juli. In einer
Erklärung legte tags darauf der DGB dar, dass das Gericht „zwischen einem
hochschulpolitischen und einem allgemeinpolitischen Mandat“ trenne – aus
Sicht der Gewerkschaft eine „zweifelhafte Unterscheidung insbesondere dann,
wenn es um gesellschaftspolitische Sachverhalte und Entwicklungen“ gehe.
Wer die Aufgaben des Asta „einschränkt oder gar verbietet, verlässt die
Basis dieser Gesellschaftsordnung, die sich ganz allgemein als
freiheitlich-demokratisch verstanden wissen möchte“.
## Linke Themen beklagt
„Der Kläger hat hier akribisch recherchiert“, sagt Gerichtssprecherin Julia
Schrader. Seit 2012 sollen aus seiner Sicht die Beklagten sich durch ihre
verschiedenen Betätigungen wie auch die Finanzierung bestimmter
Hochschulgruppen und -projekte ein allgemeinpolitisches Mandat angemaßt
haben. Vor allem linke und alternative Themen hätte der Kläger angeführt,
so Schrader.
Schon 2014 hatte der Jurastudent – der bestreitet, er zähle zum rechten
Spektrum –, in einem Eilverfahren versucht, der Studierendenvertretung eine
allgemein politische Äußerung untersagen zu lassen. Ohne Erfolg: Das
Verwaltungsgericht Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg
winkten ab.
Auch mit der regulären Klage scheiterte er nun. Die Mehrzahl der beklagten
Veranstaltungen, Aktionen und Aufrufe seien noch gedeckt „von der im
Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) verankerten Aufgabe zur Wahrnehmung
sozialer und kultureller Belange der Studierenden, dem hochschulpolitischen
Mandat und dem politischen Bildungsauftrag“, teilte das Gericht mit.
Zwölf der insgesamt 74 Aktivitäten seien aber unzulässig gewesen, sagt
Schrader: Neben dem Aufruf zum Anti-NPD-Protest führt es etwa verschiedene
Flugblätter des Ökologie-Referats an. Auch das Anbringen eines Transparents
mit der Aufschrift „Refugees Welcome“ sei zu viel.
## „Schwer nachvollziehbar“
Schrader erklärt, dass der Vertretung zwangsweise alle Studierenden
angehörten und sie sich deshalb eng im Rahmen des hochschulpolitischen
Mandats und politischen Bildungsauftrags bewegen müsste. „Es bleibt schwer
nachvollziehbar, das ‚hochschulpolitische Mandat‘ des Asta als Begrenzung
zu interpretieren“, sagt dagegen Gewerkschafterin Verlage: Jede
gesellschaftliche Entwicklung nehme Einfluss auf die Hochschule, insofern
müsse der Asta sich äußern können – auch gegen Neonazis.
Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung eingelegt werden.
31 Jul 2015
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Asta
Klage
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