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# taz.de -- Steuer: Lebenslang dieselbe Nummer
> Ab 1.Juli wird Deutschland vom Fiskus durchnummeriert. Datenschützer
> hegen "grundlegende Zweifel" gegen feste Steuernummer
Bild: Datenschützer-Beauftragter Schaar fürchtet, das Gesetze "aufgeweicht" u…
HAMBURG taz Am 1. Juli kommt die persönliche Steuernummer: Vom Baby bis zum
Greis wird jeder von der Finanzverwaltung in einer zentralen Datei erfasst
und mit einer Steueridentifikationsnummer (TIN) versehen werden - bis über
den Tod hinaus. Damit will der Fiskus Betrügern leichter auf die Schliche
kommen, seine Verwaltung rationalisieren und besseren Service für seine
Kunden bieten. Skeptiker sehen den gläsernen Bürger auf uns zukommen. Ab
Juli melden die Einwohnermeldeämter die Daten von 82 Millionen Bürgern an
das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn.
Neben den Personalien werden auch die jeweils aktuellen Anschriften
erfasst. Die elfstellige, zufällige Zahlenkombination gilt ein Leben lang
und kann erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht werden. Mit der vorgesehenen
Datenbank wird erstmals ein zentrales Register der gesamten Bevölkerung
geschaffen.
Die bereits im Jahr 2003 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene
Registrierung gilt als eine der größten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für
die deutsche Bürokratie. Ab Oktober soll dann allen Bundesbürgern ihre
persönliche TIN per Post zugestellt werden. Trotzdem dürfte die
einheitliche Steuernummer vor allem jenen erst mal ziemlich egal sein, die
schon eine Steuernummer beim Finanzamt haben. Allerdings unterscheidet sich
diese in zwei wichtigen Punkten von der neuen Super-TIN.
Bisher wechseln die Nummern im Laufe eines Lebens mehrmals, die
einheitliche Steueridentifikationsnummer jedoch wird lebenslang gelten, und
zudem wird die TIN ("Taxpayer Identification Number") schon mit der Geburt
vergeben, obwohl Säuglinge bekanntlich keine Steuern zahlen. Damit ist die
deutsche TIN weit rigider als das US-amerikanische Vorbild. Profitieren
dürften in erster Linie die Finanzbehörden selbst. Sie schaffen damit
endlich den Sprung in die Internet-Ära, können Arbeitsprozesse straffen und
haben günstigere Karten bei der Kontrolle von Steuerpflichtigen sowie bei
der Suche nach unversteuerten Einnahmen. Bürger, wie auch Unternehmen und
Selbständige, müssen bei Umzug keine neue Steuernummer mehr beantragen, und
wer vom Angestellten- ins Selbstständigen-Dasein wechselt, kann sich fortan
den Weg zum Finanzamt sparen.
Kritik kommt, wie beim Kontenabruf und der Autobahnmaut, vom
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Er hatte im Vorfeld gefordert,
eine TIN nur zu vergeben, wenn jemand steuerpflichtig wird. Der lebenslang
als Nummer existierende Bürger werde nun aber Realität. Schaar tröstet
sich: Er habe den von Politikern geplanten Datenkatalog verkleinern können.
Und es sei vorerst eine Begrenzung auf rein steuerliche Zwecke erreicht
worden. "Grundlegende Zweifel" blieben aber: Der
Bundesdatenschutzbeauftragte fürchtet, dass in den nächsten Jahren durch
neue Gesetze die Eindämmung auf reine Steuerfragen "aufgeweicht" werde und
die Mega-Datenbank vom Staat vielfältig gegen die Bürger eingesetzt werde.
Das Kontenabrufverfahren - einst nur zur Aufdeckung von Terroristen gedacht
und nun für Zwangsvollstreckungen bei Hartz-IV-Empfängern eingesetzt - sei
ein anschauliches Beispiel.
In das gleiche Horn bläst Karl Heinz Däke vom Bund der Steuerzahler. Mit
der Steueridentifikationsnummer werde "die Grundlage für eine zentrale
Speicherung aller Daten vorbereitet". Und davon hätten Meldeämter,
Mautstellen oder Zulassungsbehörden aller Art Unmengen von jedem gesammelt.
Es müsse verhindert werden, "dass andere Behörden die von der
Finanzverwaltung gespeicherten Daten einsehen können". Däke fordert einen
klaren Beschluss des Bundestages, der die TIN bei der Finanzverwaltung
einschließt.
22 Jun 2007
## AUTOREN
Hermannus Pfeiffer
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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