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# taz.de -- Medizinforschung: Ethikrat unterstützt Stammzellforscher
> Die Mehrheit im Nationalen Ethikrat tritt dafür ein, das
> Stammzellengesetz zu lockern. Nach der Sommerpause soll der Bundestag
> darüber beraten.
Bild: Deutsche Wissenschaftler sollen auch mit neuen Stammzellen forschen dürf…
BERLIN taz | Der Nationale Ethikrat hat sich mehrheitlich für eine
weitgehende Lockerung des deutschen Stammzellgesetzes ausgesprochen. Die
derzeitige Regelung, nach der hierzulande nur mit embryonalen
Stammzelllinien geforscht werden darf, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002
hergestellt wurden, soll gänzlich wegfallen. Stattdessen soll eine
Einzelfallprüfung erfolgen.
Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die "Herstellung der betreffenden
Zelllinien weder vom Antragsteller selbst veranlasst noch sonst von
Deutschland aus bewirkt wurde". Diese Forderung werde von 14 der 24
Mitglieder unterstützt, teilte die Ethikrat-Vorsitzende Kristiane
Weber-Hassemer am Montag mit.
Die Mehrheit des Ethikrats reagierte mit der Stellungnahme auf die
wiederholt vorgetragenen Klagen der deutschen Stammzellforscher, dass das
2002 verabschiedete Stammzellgesetz ihre Arbeit behindere. Das Gesetz, das
als politischer Kompromiss zustande kam, sollte einerseits die Forschung
mit den umstrittenen Stammzellen ermöglichen.
Anderseits sollte verhindert werden, dass in Deutschland ein Anreiz dafür
geschaffen wird, Embryonen zur Gewinnung von neuen Stammzelllinien zu
töten. Deshalb durften nur die damals schon existierenden Zelllinien
eingeführt werden.
Mittlerweile werden diese alten Zelllinien in der internationalen Forschung
kaum noch genutzt. Sie sind zum Teil durch Alterungsprozesse nutzlos
geworden oder mit tierischen Viren verunreinigt. In mehreren
Stellungnahmen, unter anderem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und
der Gelehrtengesellschaft Leopoldina, wurde daher eine Lockerung der
strengen Regelung angemahnt. Die Forderungen reichten von einer
Verschiebung des Stichtages bis hin zur vollständiger Abschaffung.
Mit der Mehrheitsempfehlung des Ethikrats wäre dieses Hindernis für die
Stammzellforscher abgeräumt. Sie könnten praktisch mit allen in allgemein
zugänglichen Zellbanken vorhandenen Stammzellen arbeiten, vorausgesetzt,
sie sind im Ausland und nicht im Auftrag eines deutschen Forschers
hergestellt worden. Zugriff hätten deutsche Forscher damit auch auf
Stammzellen, die derzeit noch gar nicht existieren.
Einer Minderheit des Ethikrates geht das zu weit. "Das ist keine
Fortschreibung des Stammzellgesetzes, sondern die Aufhebung und
Aufkündigung des im Stammzellgesetzes gefundenen Kompromisses, erklärte die
Molekularbiologin Regine Kollek stellvertretend für die neun
Ethikrat-Mitglieder, die das Mehrheitsvotum nicht mittragen wollten.
Damit werde eine diffuse Praxis gefördert, die die Zerstörung von Embryonen
kontinuierlich in Kauf nehme, kritisiert Kollek die vorgeschlagene
Einzelfallprüfung. In den Konsequenzen, die sich aus ihrer Ablehnung
ergeben, sind sich die neun Mitglieder jedoch nicht einig. In ihrer
Stellungnahmen haben sie zwei Optionen aufgeführt. Die erste Möglichkeit
ist, dass der derzeit gültige Stichtag beibehalten wird. Es gebe ihrer
Ansicht nach auch "keinen Anlass dafür, diesen zu ändern", sagte Kollek.
Die andere Option sehe vor, dass das Embryonenschutzgesetz neu diskutiert
werde, erklärte Kollek.
Dort ist festgeschrieben, dass Embryonen nicht manipuliert oder für die
Forschung verbraucht werden dürfen. Wenn die Stichtagsregelung abgeschafft
werden soll, dann wäre es ehrlicher, meinte Kollek, auch darüber zu
diskutieren, ob der Embryonenschutz nicht gänzlich neu geregelt werden
müsse. Der Bundestag wird sich voraussichtlich nach der Sommerpause mit
einem neuen Stammzellgesetz beschäftigen.
16 Jul 2007
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
## TAGS
Forschung
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