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# taz.de -- Grüne Gentechnik: Grüne nennen Gentech-Gesetz "miesen Deal"
> Landwirtschaftsminister Seehofer kündigt für Herbst eine
> Kennzeichnungsverordnung "ohne Gentechnik".
Bild: Bei der Haftungsregelung nicht auf einer Linie mit Seehofer: die ehemalig…
BERLIN taz | "Wir haben bei dem neuen Gentechnikgesetz alles rausgeholt,
was nach EU-Recht möglich ist", sagte der SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber
am Dienstag in Berlin. Gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Horst
Seehofer (CDU) und dem Leiter der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Verbraucherschutz
und Landwirtschaft, Peter Bleser, stellte Kelber gestern den ausgehandelten
Kompromiss für ein neues Gentechnikgesetz vor. Seehofer kündigte an, dass
er spätestens im Herbst auch eine Verordnung für die Kennzeichnung "ohne
Gentechnik" vorlegen will, die weitgehende Erleichterungen für die Nutzer
dieses Labels bringen werden.
Während die drei Politiker sich überzeugt zeigten, dass die neuen Regeln
nicht nur ausreichend Schutz vor den unerwünschten Nebenwirkungen des
Gentech-Anbau gewährleisten, bezeichnete die Grünen das vorgestellte Gesetz
als "miesen Deal", der dem Gentechnik-Anbau ein "Hintertürchen öffnet".
Geregelt wird in dem Gesetzesentwurf unter anderem, zu welchen Bedingungen
Gentech-Pflanzen angebaut werden dürfen und wer schadensersatzpflichtig
ist, wenn ein Nachbarfeld gentechnisch kontaminiert wird. Ursprünglich
hatte Seehofer die Absicht, einen von der Gentech-Industrie finanzierten
Haftungsfond für Gentech-Schäden einzurichten. Seehofer bekam jedoch von
den Gentech-Anwendern eine Abfuhr.
Jetzt bleibt die alte, noch von seiner Vorgängerin Renate Künast (Grüne)
eingeführte Haftungsregelung bestehen. Danach sind alle Nachbarn, die
gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, gemeinsam für Gentech-Schäden
haftbar. Indirekt lobte Seehofer sogar seine Vorgängerin: "Die Fachexperten
haben mich davon überzeugt, dass diese Haftungsregelung die beste Lösung
ist."
Anders als Künast ist Seehofer jedoch der Ansicht, dass die
Haftungsregelungen nur greifen, wenn die gentechnische Verschmutzung des
Nachbarfeldes die Kennzeichnungsschwelle von 0,9 Prozent überschreitet.
Auch wenn der betroffene Nachbar seine Ernte unter Preis verkaufen muss,
weil sie etwa einen Gentech-Anteil von 0,4 Prozent enthält, wird somit kein
Schadensersatz fällig.
Für besonders problematisch hält die grüne Bundestagsabgeordente Ulrike
Höfken, dass künftig für als besonders sicher geltende Gentech-Pflanzen,
die zu Forschungszwecken in Gewächshäusern gehalten werden, "wesentliche
Schutz- und Kennzeichnungsvorschriften völlig außer Kraft gesetzt" werden.
Damit bestehe die Gefahr, dass künftig aus dem Gewächshaus Gentech-Pflanzen
unkontrolliert auskreuzen und ohne Kennzeichnung in Umlauf kommen. Bei
näherer Prüfung entpuppt sich der Gesetzentwurf "als noch viel schlimmer
als erwartet", meint Höfken dazu.
24 Jul 2007
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
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