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# taz.de -- Bahn: Gericht stoppt Lokführer-Streiks
> Das Nürnberger Arbeitsgericht hat den angekündigten Ausstand der
> Lokführer-Gewerkschaft GDL bundesweit untersagt. Die Zugführer legten
> Widerspruch bei der Bahn ein.
Bild: Doch kein Stillstand: Bahn wird für Fahrt gerüstet
FRANKFURT/MAIN ap/afp/taz Nach dem gerichtlichen Streikverbot bei Güter-
und Fernverkehr der Deutschen Bahn hat die Lokführer-Gewerkschaft GDL eine
schärfere Gangart in dem Tarifkonflikt angekündigt. Im Personenverkehr
werde es bei Arbeitskampfmaßnahmen in Zukunft keine Vorwarnzeit mehr geben,
sagte der GDL-Vorsitzende Manfred Schell gestern in Frankfurt am Main.
Damit reagiere die Gewerkschaft auf das Verhalten von Bahn-Personalvorstand
Margret Suckale, die ihm bei einem Telefongespräch noch am Mittwochmorgen
nichts von dem Antrag der Deutschen Bahn beim Arbeitsgericht Nürnberg
gesagt habe. Die Bahn habe damit das Gebot der gegenseitigen Fairness
verletzt. Dass das Gericht die GDL nicht gehört habe, müsse hingenommen
werden. Die Erwartung, dass die Deutsche Bahn ihre "Prozesshanselei"
fortsetzen werde, habe sich bestätigt.
Das Nürnberger Arbeitsgericht wird am Freitag über den Widerspruch der GDL
zum Streikverbot verhandeln. Bis zur Entscheidung werde die Gewerkschaft
die ursprünglich für heute angekündigten Arbeitsniederlegungen im
Güterverkehr aussetzen, sagte Manfred Schell. Einen nach der derzeitigen
Rechtslage im größten Teil Deutschlands möglichen Streik im Regionalverkehr
schloss Schell jedoch vorerst aus. Denn dazu sei eine Vorlaufzeit von
mindestens zwölf Stunden nötig.
Grundsätzlich hält die GDL das vom Arbeitsgericht Nürnberg per einstweilige
Verfügung verhängte Streikverbot für verfassungswidrig, wie Schell betonte.
Es sei nicht vorstellbar, dass ein deutsches Gericht einer Gewerkschaft das
grundgesetzlich geschützte Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen versagen könne.
Daher habe die GDL noch am Vormittag Widerspruch gegen die Entscheidung
eingelegt. Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte seine einstweilige Verfügung
damit begründet, dass der gesamten Volkswirtschaft immense Schäden drohten,
außerdem Hauptreisezeit sei und der Arbeitskampf weitere unabsehbare Folgen
haben könnte, die nicht rückgängig gemacht werden könnten. Bei
Zuwiderhandlung drohen der GDL 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
bis zu sechs Monaten für GDL-Chef Schell. Sollte das Streikverbot
aufrechterhalten werden, werde sich die GDL in der Berufung an das
Landesarbeitsgericht Nürnberg wenden, kündigte Schell an. Nötigenfalls
werde auch das Bundesverfassungsgericht als nächsthöhere Instanz angerufen.
Ein solches Verfahren würde aber Stillstand bedeuten, weil es zwei bis drei
Monate dauern würde, erklärte Schell.
Der GDL-Chef äußerte sich erneut positiv zur Einsetzung eines unabhängigen
Vermittlers, "der die Wogen etwas glättet". Die Gewerkschaft werde selbst
schauen, wen sie vorschlagen werde, sagte Schell und nannte den früheren
CDU-Generalsekretär Heiner Geißler als möglichen Kandidaten.
Bei der konkurrierenden Gewerkschaft Transnet ist das gerichtliche
Streikverbot auf Kritik gestoßen. Transnet-Chef Norbert Hansen sagte
gestern der Deutschen Welle: "Wir halten nichts davon, dass die Fragen des
Streikrechts über Gerichte geklärt werden." Das störe die Tarifautonomie
und die Sozialpartnerschaft in Deutschland.
Von der zum deutschen Beamtenbund gehörenden GDBA hieß es, man werde sich
"mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln wehren", das Streikrecht in
Deutschland gesetzlich zu beschneiden".
8 Aug 2007
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