# taz.de -- Bahn: Gericht stoppt Lokführer-Streiks | |
> Das Nürnberger Arbeitsgericht hat den angekündigten Ausstand der | |
> Lokführer-Gewerkschaft GDL bundesweit untersagt. Die Zugführer legten | |
> Widerspruch bei der Bahn ein. | |
Bild: Doch kein Stillstand: Bahn wird für Fahrt gerüstet | |
FRANKFURT/MAIN ap/afp/taz Nach dem gerichtlichen Streikverbot bei Güter- | |
und Fernverkehr der Deutschen Bahn hat die Lokführer-Gewerkschaft GDL eine | |
schärfere Gangart in dem Tarifkonflikt angekündigt. Im Personenverkehr | |
werde es bei Arbeitskampfmaßnahmen in Zukunft keine Vorwarnzeit mehr geben, | |
sagte der GDL-Vorsitzende Manfred Schell gestern in Frankfurt am Main. | |
Damit reagiere die Gewerkschaft auf das Verhalten von Bahn-Personalvorstand | |
Margret Suckale, die ihm bei einem Telefongespräch noch am Mittwochmorgen | |
nichts von dem Antrag der Deutschen Bahn beim Arbeitsgericht Nürnberg | |
gesagt habe. Die Bahn habe damit das Gebot der gegenseitigen Fairness | |
verletzt. Dass das Gericht die GDL nicht gehört habe, müsse hingenommen | |
werden. Die Erwartung, dass die Deutsche Bahn ihre "Prozesshanselei" | |
fortsetzen werde, habe sich bestätigt. | |
Das Nürnberger Arbeitsgericht wird am Freitag über den Widerspruch der GDL | |
zum Streikverbot verhandeln. Bis zur Entscheidung werde die Gewerkschaft | |
die ursprünglich für heute angekündigten Arbeitsniederlegungen im | |
Güterverkehr aussetzen, sagte Manfred Schell. Einen nach der derzeitigen | |
Rechtslage im größten Teil Deutschlands möglichen Streik im Regionalverkehr | |
schloss Schell jedoch vorerst aus. Denn dazu sei eine Vorlaufzeit von | |
mindestens zwölf Stunden nötig. | |
Grundsätzlich hält die GDL das vom Arbeitsgericht Nürnberg per einstweilige | |
Verfügung verhängte Streikverbot für verfassungswidrig, wie Schell betonte. | |
Es sei nicht vorstellbar, dass ein deutsches Gericht einer Gewerkschaft das | |
grundgesetzlich geschützte Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen versagen könne. | |
Daher habe die GDL noch am Vormittag Widerspruch gegen die Entscheidung | |
eingelegt. Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte seine einstweilige Verfügung | |
damit begründet, dass der gesamten Volkswirtschaft immense Schäden drohten, | |
außerdem Hauptreisezeit sei und der Arbeitskampf weitere unabsehbare Folgen | |
haben könnte, die nicht rückgängig gemacht werden könnten. Bei | |
Zuwiderhandlung drohen der GDL 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft | |
bis zu sechs Monaten für GDL-Chef Schell. Sollte das Streikverbot | |
aufrechterhalten werden, werde sich die GDL in der Berufung an das | |
Landesarbeitsgericht Nürnberg wenden, kündigte Schell an. Nötigenfalls | |
werde auch das Bundesverfassungsgericht als nächsthöhere Instanz angerufen. | |
Ein solches Verfahren würde aber Stillstand bedeuten, weil es zwei bis drei | |
Monate dauern würde, erklärte Schell. | |
Der GDL-Chef äußerte sich erneut positiv zur Einsetzung eines unabhängigen | |
Vermittlers, "der die Wogen etwas glättet". Die Gewerkschaft werde selbst | |
schauen, wen sie vorschlagen werde, sagte Schell und nannte den früheren | |
CDU-Generalsekretär Heiner Geißler als möglichen Kandidaten. | |
Bei der konkurrierenden Gewerkschaft Transnet ist das gerichtliche | |
Streikverbot auf Kritik gestoßen. Transnet-Chef Norbert Hansen sagte | |
gestern der Deutschen Welle: "Wir halten nichts davon, dass die Fragen des | |
Streikrechts über Gerichte geklärt werden." Das störe die Tarifautonomie | |
und die Sozialpartnerschaft in Deutschland. | |
Von der zum deutschen Beamtenbund gehörenden GDBA hieß es, man werde sich | |
"mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln wehren", das Streikrecht in | |
Deutschland gesetzlich zu beschneiden". | |
8 Aug 2007 | |
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