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# taz.de -- Mindestlohn: Geeinigt auf Nichteinigung
> Seit dem letzten Koalitionsgipfel steht fest: kein Mindestlohn, keine
> Hungerlöhne, aber weites Entsendegesetz.
Bild: In der Gastronomie könnten Tarifverträge bald für allgemeinverbindlich…
BERLIN taz/dpa Beim letzten Koalitionsgipfel hat die Regierung einen
kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden: Ein gesetzlicher flächendeckender
Mindestlohn wird nicht eingeführt werden. Die Union ist grundsätzlich
dagegen, weil aus ihrer Sicht die Lohnfindung in erster Linie Sache der
Tarifvertragsparteien bleiben muss und nicht Aufgabe des Staates ist.
Außerdem fürchtet die CDU in der Regierung die Vernichtung von
Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich.
Stattdessen hat sich die Koalition darauf geeinigt, das Entsendegesetz für
weitere Branchen zu öffnen. Das bedeutet: Nicht nur im Bauhandwerk und bei
den Gebäudereinigern, sondern auch in anderen Branchen könnten künftig
Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Somit wären auch
ausländische Firmen daran gebunden. Im Fokus sind: die Gastronomie, der
Einzelhandel, die Postdienste und das Friseurhandwerk. Voraussetzung ist,
dass beide Tarifparteien einstimmig die Branchen vorschlagen. Dann werden
die Mindestlöhne gesetzlich fixiert.
Beantragt nur eine Seite - etwa die Gewerkschaften - die
Allgemeinverbindlichkeitserklärung, so muss ein von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern besetzter Tarifausschuss entscheiden. Kann sich der nicht
einigen, ist die Regierung gefragt. Auf Vorschlag des Arbeitsministers soll
das Kabinett über den Erlass einer Rechtsverordnung entscheiden.
Egal, über welchen Weg die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines
Tarifvertrags erfolgen soll - sie kann nur beantragt werden, wenn mehr als
50 Prozent Beschäftigte einer Branche ohnehin schon einen Tarifvertrag
haben.
Problem: Immer weniger Arbeitnehmer können sich auf Tarifverträge berufen,
weil viele Firmen aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten sind und deshalb
nicht an die Tarifpolitik gebunden sind. Zudem sind weniger Arbeitnehmer
gewerkschaftlich organisiert. Also: Auch das Entsendegesetz ist keine
Lösung.
Um Hungerlöhne zu unterbinden, hat sich die Koalition auf eine
Reaktivierung des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen von 1952
verständigt. Es lässt eine Lohnfestsetzung durch Beschluss des
Bundeskabinetts zu.
15 Aug 2007
## AUTOREN
Katharina Koufen
## TAGS
EU
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