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# taz.de -- Regierungsplan: Trojaner in der Mail vom Amt
> Das Innenministerium will private Computer mit Mails von Behörden
> ausspionieren. In der Amtspost soll sich Schnüffelsoftware verstecken.
Bild: Vorsicht bei Behördenpost: E-Mail-Nutzer am Uni-Computer in Frankfurt am…
Die Polizei soll Schnüffelsoftware künftig per elektronischer Amtspost
verschicken dürfen. Das legen interne Papiere des Innenministeriums nahe.
"In begründeten Ausnahmefällen", so schreibt das Bundesinnenministerium
(BMI) von Wolfgang Schäuble (CDU), könne der sogenannte Bundestrojaner auch
als getarnte Behörden-E-Mail an Verdächtige verschickt werden. Das müsse
allerdings mit der entsprechenden Behörde abgesprochen werden. Das
Bundesjustizministerium (BMJ) von Brigitte Zypries (SPD) findet so etwas
allerdings gar nicht gut, weil es "das Vertrauen in Mails von staatlichen
Stellen beeinflussen könnte".
Am Freitag werden BMI, BMJ und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen erneut
über die Einführung der sogenannten Onlinedurchsuchung verhandeln. Bisher
dürfen Polizei und Verfassungsschutz private Festplatten nicht heimlich
ausspähen. Schäuble will allerdings möglichst schnell rechtliche Grundlagen
hierfür schaffen. Dagegen sind Zypries und die SPD-Fraktion noch zögerlich.
Vor der Sommerpause haben sie umfangreiche Fragenkataloge an Schäuble
geschickt, die seine Leute jetzt in zwei je rund zwanzig Seiten langen
Vermerken beantwortet haben. Dokumentiert sind die vertraulichen Schreiben
im Webdienst [1][www.netzpolitik.org].
So erläutert das BMI, dass das neue Spähwerkzeug "Remote Forensic Software"
(RFS) genannt wird, was ungefähr "von außen kommende Ermittlungssoftware"
bedeutet. Eine einsatzfähige Version könnte nach Aufhebung des vom
Bundestag verfügten Entwickungsstopps "unverzüglich" fertiggestellt werden.
Je nach technischen Voraussetzungen und Verhalten der "Zielperson" gebe es
eine "Vielzahl" von Möglichkeiten, das RFS-Tool auf dem Rechner eines
Gefährders zu installieren. Den Trick mit den gefälschten Behördenmails hat
das BMI nur verraten, weil ausdrücklich danach gefragt wurde. Die
Computerviren der Polizei sollen jedenfalls Antivirenprogramme und
Firewalls auf dem auszuspähenden Computer unterlaufen können. Allerdings
werde eine Firewall dabei nicht ausgeschaltet, der Schutz gegen
konventionelle Viren bleibe also voll erhalten, verspricht das
Schäuble-Ministerium. Die Hersteller von Informationstechnik würden auch
nicht dazu angestiftet, absichtlich Schwachstellen in ihre Soft- oder
Hardware einzubauen. Die Spähsoftware würde vielmehr für jeden Einzelfall
neu entwickelt, damit sich Betroffene und die Hersteller von
Antivirensoftware auf nichts einstellen können. Die Kosten seien deshalb
auch noch "nicht bezifferbar". Daher fragt das Justizministerium, wie man
mit einem derart aufwändigen Verfahren "dringende" Terrorgefahren abwehren
will.
Das BMI unterscheidet in seinem Papier zwischen einer einmaligen
"Online-Durchsicht" des Computers und einer längerfristigen
"Online-Überwachung". Letztere ist für die Ermittler besonders interessant,
weil so auch Tasteneingaben protokolliert werden können, die nicht auf dem
Computer gespeichert werden, etwa die Passwörter von externen
Datenspeichern. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen beides ermöglichen.
Die RFS-Software würde auf dem fremden Rechner bestimmte Dateien suchen und
diese, sobald eine Internetverbindung besteht, auf einen Polizeiserver
übertragen. Dies könne Minuten bis zu einigen Tagen dauern, wenn der
Zielrechner selten online ist. Damit der Überwachte keinen Verdacht
schöpft, sollen jeweils möglichst wenig Daten übertragen werden. Schon
deshalb habe die Polizei kein Interesse an Tagebüchern, Liebesbriefen und
anderen Dateien, die zum besonders geschützten "Kernbereich persönlicher
Lebensführung" gehören, versichert das Innenministerium.
Die neuen Paragrafen für die Onlinedurchsuchung werden nicht für das
Mitlesen von E-Mails und das Mithören von Internettelefonaten gelten.
Darauf will das BMI aber nicht etwa verzichten, vielmehr glaubt es, dass
dies schon durch die heutigen Befugnisse gedeckt ist. Auch die
Fernsteuerung von Mikrofonen und Webcams im Computer ist nach Ansicht des
BMI heute schon im Rahmen der "Wohnraumüberwachung" rechtlich möglich. Ob
die neue Software auch zu diesen Zwecken eingesetzt werden könne, werde
derzeit aber noch geprüft.
29 Aug 2007
## LINKS
[1] http://www.netzpolitik.org/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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