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# taz.de -- Kommentar Volkszählung: Für ein neues Grundrecht kämpfen
> Die Volkszählung von heute hat nur wenig gemein mit dem
> Datensammelmonstrum von vor 20 Jahren. Sie ist ein klarer Beweis für den
> Erfolg des Protestes gegen staatliche Neugier.
Datenschutz war lange ein erledigtes Thema. Doch gerade in Zeiten der
Terrorbedrohung kämpfen so viele Menschen wie lange nicht mehr für den
Schutz vor maßloser Überwachung. Ihr Widerstand richtet sich aber nicht
gegen die Volkszählung. Das ist angesichts der geplanten schärferen
Sicherheitsgesetze, von heimlicher Festplattenspionage bis zur Speicherung
von Kommunikationsdaten, auch richtig so.
Denn die Volkszählung von heute hat nur wenig mit dem Datensammelmonstrum
von vor zwanzig Jahren gemein. Sie ist mit ihrem abgespeckten Fragenkatalog
vielmehr ein klarer Beweis für den Erfolg des Protestes gegen staatliche
Überwachungslust. Nur weil es diesen Widerstand gab, konnten die Richter in
Karlsruhe 1983 ein bis dato unbekanntes Grundrecht schaffen - das auf
informationelle Selbstbestimmung. Die Volksbefrager der zweiten Generation
müssen sich daran halten.
Heute sieht die Bedrohung der Privatsphäre anders aus als noch in den
80er-Jahren. Sie ist weniger statisch, diffuser und umfassender. Es geht
nicht mehr darum, einmal sein Glaubensbekenntnis speichern zu lassen.
Sondern in der täglichen Kommunikation darauf achten zu müssen, mit wem man
redet und was man erzählt. Mit der Vorratsdatenspeicherung können
Polizisten herausfinden, wer wann mit wem kommuniziert. Per
Online-Überwachung und anderen Maßnahmen kommen die Behörden auch an die
Inhalte heran.
Wie immer wird versprochen, diese Mittel nur bei schweren Straftaten
einzusetzen. Aber Innenpolitiker würden mit ihnen gern schon heute
Fußballrowdys und Raubkopierer observieren lassen. Es ist stets der gleiche
Ablauf: Überwachungsmethoden, die als letztes Mittel eingeführt wurden,
werden zur polizeilichen Gebrauchsware. Dass auch ein richterlicher
Vorbehalt davor nicht schützt, belegen Untersuchungen. Nur bürokratischer
Aufwand und Kosten begrenzen das Ausufern von Überwachung. Die zweite
Volksbefragung zeigt vor allem eines: dass sich der Kampf für ein neues
notwendiges Grundrecht lohnt, das auf freie Kommunikation.
21 Sep 2007
## AUTOREN
Daniel Schulz
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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