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# taz.de -- UN-Resolution zur Todesstrafe: Im Ausschuss zur Ächtung
> Am Mittwoch stimmt der Menschenrechtsausschuss der UN-Generalversammlung
> über eine Resolution zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ab.
Bild: "Entschiedener Widerstand" der USA gegen den Antrag: Todeszelle in Texas
In der UNO fällt an diesem Mittwoch eine wichtige Vorentscheidung zur
weltweiten Ächtung der Todesstrafe, eines der Kernziele der internationalen
Menschenrechtsbewegung. Genauer: Es fällt eine wichtige Vorentscheidung für
eine entsprechende Resolution der UNO. Der UN-Menschenrechtsausschuss, ein
Unterausschuss der Generalversammlung, stimmt über einen Resolutionsantrag
ab, der die Aussetzung aller gefällten, aber bislang noch nicht
vollstreckten Todesurteile verlangt.
Die Initiatoren des Antrages - das sind Italien sowie die "Weltkoalition
gegen die Todesstrafe", der neben amnesty international und anderen
Nichtregierungsorganisationen auch zahlreiche Nobelpreisträger und
Religionsführer angehören - hoffen, dass ein solches Moratorium ein
wichtiger Schritt zur völligen Abschaffung der Todesstrafe bedeuten könnte.
Am 2. November hatten amnesty international und die italienische
katholische Menschenrechtsorganisation Sant Egidio dem Präsidenten der
UN-Generalversammlung über fünf Millionen Unterschriften gegen die
Todesstrafe und für ein Vollstreckungsmoratorium übergeben. Am selben Tag
brachten 72 Staaten - darunter sämtliche 27 EU-Mitglieder - gemeinsam den
Resolutionsantrag für ein Moratorium in der Generalversammlung ein. Dort
wurde der Antrag zunächst an den Menschenrechtsausschuss verwiesen.
Initiiert hatte den Antrag Italien, das sich seit Ende des Kalten Krieges
für ein Verbot der Todesstrafe engagiert. Auf Antrag der Regierung in Rom
hatte sich 1994 die Genfer UNO-Menschenrechtskommission, der heutige
Menschenrechtsrat, erstmals mehrheitlich gegen die Todesstrafe
ausgesprochen. Das Bemühen Italiens um einen entsprechenden Beschluss der
Generalversammlung scheiterte damals jedoch ebenso wie bei einem zweiten
Versuch im Jahr 1999 an einer recht deutlichen Mehrheit in der
Generalversammlung.
Laut den Angaben von amnesty international ist die Todesstrafe inzwischen
in 128 Mitgliedsstaaten der UN sowie in fünf nicht zur UN gehörenden
Ländern offiziell abgeschafft oder wird nicht mehr vollstreckt. Lediglich
in 69 Staaten und Gebieten wird die Todesstrafe weiterhin praktiziert,
wobei im Jahr 2.006 neun von zehn aller Exekutionen in nur sechs Staaten
vollzogen wurden, und zwar in China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und den
USA.
Dennoch ist unsicher, ob der Resolutionsantrag bei der heutigen Abstimmung
im Menschenrechtsausschuss die für eine Annahme erforderliche einfache
Mehrheit von 97 der 192 UN-Staaten erhält. Bis Montag hatten die 72
Antragsteller erst 11 weitere Staaten als Unterstützer gewinnen können.
Mindestens weitere 14 Stimmen wären erforderlich.
Vor allem die USA und China wollen die Resolution verhindern. Die
Bush-Regierung hatte am Tag der Einbringung des Antrages ihren
"entschiedenen Widerstand" angekündigt. Ob in den USA die Todesstrafe
praktiziert werde, hätten die Bürger der USA zu entscheiden, und in einigen
Bundesstaaten hätten sie sich dafür ausgesprochen.
Für die chinesische Führung wäre eine Entscheidung der
UN-Generalversammlung für ein Vollstreckungsmoratorium eine diplomatische
Ohrfeige. Denn weit über die Hälfte aller Exekutionen, die amnesty
international in den letzten Jahren in aller Welt registriert hat (1.591 im
Jahr 2.006; 2.148 im Jahr 2.005), fanden in China statt. Und bei dieser
Statistik handelt es sich allein um die von den Behörden offiziell
mitgeteilten, nach einem "ordentlichen" Verfahren verhängten und
vollstreckten Todesurteile. Andere Menschenrechtsorganisationen wie Hands
off Cain oder Human Rights Watch gehen davon aus, dass die Zahl der
Menschen, die im vorigen Jahr in China tatsächlich hingerichtet wurden, bei
mindestens 5.000, wenn nicht gar bei bei 7.500 liegt.
Sollte der Antrag im Menschenrechtsausschuss eine Mehrheit erhalten, käme
er im Dezember zur endgültigen Verabschiedung vor die Generalversammlung.
Schafft der Antrag auch diese Hürde, gäbe es erstmals in der Geschichte der
UN eine Resolution für ein weltweites Todesstrafenmoratorium. Allerdings
hätte diese Resolution ein politisches und moralisches Gewicht.
Völkerrechtlich verbindlich wäre sie nicht.
14 Nov 2007
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Todesstrafe
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