| # taz.de -- Kommentar Vaterbesuch per Gericht: Das Recht des Kindes | |
| > Das Denken in Fragen des Kindeswohls verändert sich. Doch Elternliebe | |
| > kann der Staat nicht beeinflussen. Ein Vater per Gerichtsentscheid nützt | |
| > wenig. | |
| Es klingt wie die kuriose Umkehrung einer häufig gehörten Klage von Vätern: | |
| Ein Mann streitet mit der Mutter seines Sohns. Nicht etwa, weil sie ihm den | |
| Umgang mit dem Kind verweigert. Im Gegenteil: Der Vater weigert sich, sein | |
| Kind zu treffen, und verweist dabei auf ein Veto seiner Ehefrau. Die | |
| Exgeliebte aber will ihn gerichtlich zwingen, das uneheliche Kind zu | |
| treffen. Leicht ließe sich der Fall abtun als kurioser Versuch, per | |
| Richterspruch Elternliebe zu verordnen. Doch es geht um viel mehr. Der Fall | |
| wirft ein Schlaglicht darauf, wie sehr sich das Denken in Fragen des | |
| Kindeswohls verändert hat. | |
| Lange hielt sich in den Köpfen auch vieler Familienrichter eine tradierte | |
| Überzeugung. Es herrschte der Glaube vor, dass ein Kind vor allem die | |
| Mutterliebe brauche und dass es notfalls ausreiche, wenn Väter ihren | |
| Kindern lediglich als entfernte Geldgeber dienen. Erst in den vergangenen | |
| Jahren ist ins Bewusstsein gerückt, wie sehr ein Kind auch unter Vaterferne | |
| leiden kann. Allmählich erst sickert ins Denken ein, was seit 1998 deutlich | |
| im Gesetzbuch verankert ist: dass nicht die Wünsche der Eltern im | |
| Vordergrund zu stehen haben, sondern dass es um das Recht des Kindes geht, | |
| beide Elternteile regelmäßig zu sehen. | |
| Der Gesinnungswandel zeigt sich derzeit an mehreren Fronten. Stärker als | |
| früher bemühen sich Behörden heute, adoptierten Kindern den Zugang zu ihren | |
| leiblichen Eltern zu ermöglichen. Heftiger als zuvor sind anonyme | |
| Samenspenden in die Kritik geraten, seit die so gezeugten Kinder alt genug | |
| sind, vor Gericht zu ziehen: Über die eigene biologische Herkunft nichts zu | |
| wissen ist für viele weit schwerer zu verkraften, als man dies einst | |
| vermutet hätte. | |
| Der Fall zeigt aber auch, wie begrenzt letztlich die Möglichkeiten des | |
| Staates sind, in Fragen der Elternliebe einzugreifen. Was nützt es einem | |
| Kind, wenn sein Vater qua Gerichtsbeschluss zum Treffen verpflichtet wird - | |
| sich aber bei der Begegnung womöglich gelangweilt abwendet und das Kind | |
| damit nur umso mehr verletzt? Das Verfahren zeigt, wie hilflos die | |
| Gesellschaft noch nach Wegen fahndet, das neue Ideal des Kindeswohls | |
| umzusetzen. Der Richtungswechsel ist eingeleitet. Die Wege werden noch | |
| erprobt. | |
| 21 Nov 2007 | |
| ## AUTOREN | |
| Cosima Schmitt | |
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