# taz.de -- Europa: "Abschiebung nur in besonders harten Fällen" | |
> Im Prinzip dürfen sich EU-Bürger in jedem Mitgliedsstaat niederlassen, | |
> sagt Ephim Grosman vom Europäischen Informationszentrum. Arbeitslose | |
> müssen belegen, dass sie genug Geld für den Lebensunterhalt haben. | |
taz: Herr Grosman, was bedeutet "Freizügigkeit"? | |
Ephim Grosman: Freizügigkeit ist das Recht eines jeden EU-Bürgers, in jedem | |
Mitgliedsstaat unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte | |
tätig zu sein, zu leben und in den Genuss der sozialen Vergünstigungen des | |
Aufenthaltsorts zu kommen. | |
Wann und wo müssen in Berlin lebende EU-Bürger ihren Wohnsitz anmelden? | |
Eine Einreise und ein Kurzaufenthalt sind visumfrei. Hat man vor, sich | |
länger als drei Monate in Deutschland aufzuhalten, gilt auch für EU-Bürger | |
die allgemeine Meldepflicht. Außerdem sollte man sich eine | |
Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. | |
Wo bekommt man die? | |
Die Freizügigkeitsbescheinigung gilt als Nachweis über das | |
gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht. Man erhält sie nach Vorlage des | |
Personalausweises und Abgabe einer Erklärung bei der Ausländerbehörde. | |
Meistens wird dies zusammen mit der polizeilichen Meldung im | |
Einwohnermeldeamt erledigt. | |
Aber arbeiten dürfen in Deutschland alle EU-Bürger, solange sie wollen? | |
Einschränkungen gibt es momentan noch für Menschen aus den neuen | |
Mitgliedsstaaten. Diese dürfen eine unselbstständige Beschäftigung nur mit | |
Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausführen. Diese Übergangsregelung | |
betrifft nicht Malta und Zypern. | |
Gibt es für Selbstständige und Arbeitslose Sonderregeln? | |
Eine selbstständige Tätigkeit bedarf keiner Arbeitserlaubnis, muss jedoch | |
bei der Gewerbemeldestelle oder beim Ordnungsamt angemeldet werden. Als | |
Arbeitsloser muss man belegen können, dass man über ausreichende | |
Existenzmittel, also monatlich mindestens 345 Euro plus Miete und | |
Krankenversicherungsschutz, verfügt. | |
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? | |
Ob man berechtigt ist, wird überprüft und individuell entschieden. Als | |
Arbeitsuchender, direkt nach der Einreise, hat man keinen Anspruch. | |
Muss ausreisen, wer nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann? | |
Wenn man keinen Anspruch auf Sozialhilfe beziehungsweise ALG II hat und | |
auch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, besteht die | |
Möglichkeit der freiwilligen Ausreise. | |
Und wenn er nicht freiwillig geht, darf der deutsche Staat einen EU-Bürger | |
dann in sein Herkunftsland abschieben? | |
Eine Abschiebung darf nur in besonders harten Fällen, in denen die | |
öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit betroffen ist, erfolgen. | |
Ist die Aufenthaltsdauer in Deutschland begrenzt? | |
Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts erwirbt man automatisch das | |
Daueraufenthaltsrecht. | |
5 Feb 2008 | |
## AUTOREN | |
Nina Apin | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Europa: Zu arm für Deutschland | |
Vier Jahre lebte eine Französin in Berlin. Dann musste sie das Land | |
verlassen. Ausländerbehörde meint, die Künstlerin verdiene zu wenig. | |
Anwältin rät EU-Bürgern, sich über Rechte zu informieren. |