Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Europa: "Abschiebung nur in besonders harten Fällen"
> Im Prinzip dürfen sich EU-Bürger in jedem Mitgliedsstaat niederlassen,
> sagt Ephim Grosman vom Europäischen Informationszentrum. Arbeitslose
> müssen belegen, dass sie genug Geld für den Lebensunterhalt haben.
taz: Herr Grosman, was bedeutet "Freizügigkeit"?
Ephim Grosman: Freizügigkeit ist das Recht eines jeden EU-Bürgers, in jedem
Mitgliedsstaat unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte
tätig zu sein, zu leben und in den Genuss der sozialen Vergünstigungen des
Aufenthaltsorts zu kommen.
Wann und wo müssen in Berlin lebende EU-Bürger ihren Wohnsitz anmelden?
Eine Einreise und ein Kurzaufenthalt sind visumfrei. Hat man vor, sich
länger als drei Monate in Deutschland aufzuhalten, gilt auch für EU-Bürger
die allgemeine Meldepflicht. Außerdem sollte man sich eine
Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Wo bekommt man die?
Die Freizügigkeitsbescheinigung gilt als Nachweis über das
gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht. Man erhält sie nach Vorlage des
Personalausweises und Abgabe einer Erklärung bei der Ausländerbehörde.
Meistens wird dies zusammen mit der polizeilichen Meldung im
Einwohnermeldeamt erledigt.
Aber arbeiten dürfen in Deutschland alle EU-Bürger, solange sie wollen?
Einschränkungen gibt es momentan noch für Menschen aus den neuen
Mitgliedsstaaten. Diese dürfen eine unselbstständige Beschäftigung nur mit
Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausführen. Diese Übergangsregelung
betrifft nicht Malta und Zypern.
Gibt es für Selbstständige und Arbeitslose Sonderregeln?
Eine selbstständige Tätigkeit bedarf keiner Arbeitserlaubnis, muss jedoch
bei der Gewerbemeldestelle oder beim Ordnungsamt angemeldet werden. Als
Arbeitsloser muss man belegen können, dass man über ausreichende
Existenzmittel, also monatlich mindestens 345 Euro plus Miete und
Krankenversicherungsschutz, verfügt.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Ob man berechtigt ist, wird überprüft und individuell entschieden. Als
Arbeitsuchender, direkt nach der Einreise, hat man keinen Anspruch.
Muss ausreisen, wer nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann?
Wenn man keinen Anspruch auf Sozialhilfe beziehungsweise ALG II hat und
auch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, besteht die
Möglichkeit der freiwilligen Ausreise.
Und wenn er nicht freiwillig geht, darf der deutsche Staat einen EU-Bürger
dann in sein Herkunftsland abschieben?
Eine Abschiebung darf nur in besonders harten Fällen, in denen die
öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit betroffen ist, erfolgen.
Ist die Aufenthaltsdauer in Deutschland begrenzt?
Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts erwirbt man automatisch das
Daueraufenthaltsrecht.
5 Feb 2008
## AUTOREN
Nina Apin
## ARTIKEL ZUM THEMA
Europa: Zu arm für Deutschland
Vier Jahre lebte eine Französin in Berlin. Dann musste sie das Land
verlassen. Ausländerbehörde meint, die Künstlerin verdiene zu wenig.
Anwältin rät EU-Bürgern, sich über Rechte zu informieren.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.