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# taz.de -- Kommentar tierische Fette im Tierfutter: Verbot aus Mangel an Kontr…
> Das Fütterungsverbot von Schlachtabfällen war die notwendige und
> vernünftige Einsicht in die Unzulänglichkeit der Kontrollsysteme.
Bild: Tiermehlverladung in thüringischen Eixleben.
Es gibt gute ökologische und ethische Gründe, aus Schlachtabfällen
gewonnene tierische Fette wieder zur Fütterung an Schweine und Hühner
zuzulassen. Öl ist ein notwendiger Bestandteil von Tierfutter, es bindet
Staub und liefert Energie. Stammt es nicht von Tieren, wird meist Palmöl
verwendet - für das etwa in Indonesien Urwälder gerodet werden. Außerdem
ist es sinnvoll, so viele Bestandteile eines Tieres wie möglich zu
verwerten, mögen sie auch etwas unappetitlich sein. Wäre der Plan der
Bundesregierung, das Fütterungsverbot für tierische Fette aufzuheben, also
Teil eines Gesamtkonzepts für einen ethisch begründeten Umgang mit
Nutztieren und einer ökologischen Landwirtschaft, könnte man ihn gutheißen.
Aber wir müssen uns nicht dümmer stellen als wir sind. Mit der
Gesetzesvorlage, die am Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden soll,
kommt die Bundesregierung zunächst einmal einer Forderung der Bauernlobby
nach. Sie sieht für deutsche Bauern in der Europäischen Union einen
Wettbewerbsnachteil, weil nur sie die teurere pflanzliche Alternative zum
tierischen Fett bezahlen müssen. EU-weit gilt seit dem BSE-Skandal nur das
Verbot, Tiermehl zu verfüttern.
Nur hat sich an den Gründen für die Verbote nichts geändert: Nicht nur
während der BSE-Krise, sondern auch beispielsweise während des
Gammelfleischskandals haben sich die Kontrolleure von Futtermittel- und
Fleischindustrie als hoffnungslos überfordert erwiesen. Die zuständigen
Behörden sind unzureichend ausgestattet, die Kontrolleure besitzen selten
genug Distanz zu den Betrieben, die sie überwachen sollen. Dass sie nicht
in der Lage sind zu verhindern, dass Tiermehl an Wiederkäuer verfüttert
wird oder ungeeignete Schlachtabfälle ins Futter gelangen, müssen sie nicht
noch einmal beweisen. Das Fütterungsverbot von Schlachtabfällen war sicher
eine Maßnahme, die verunsicherten Verbraucher davon zu überzeugen, dass ihr
Fleisch sicher sei. Es war aber auch die notwendige und vernünftige
Einsicht in die Unzulänglichkeit der Kontrollsysteme. Und an der hat sich
nichts geändert. HEIKE HOLDINGHAUSEN
11 Mar 2008
## AUTOREN
Heike Holdinghausen
## TAGS
EU-Kommission
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