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# taz.de -- 32 Millionen für vier Jahre Ehe: Can't buy me love
> Das Scheidungsdrama zwischen Paul McCartney und Heather Mills ist
> vorüber. Nach vier Jahren Ehe und zwei Jahren Rosenkrieg einigten sich
> der Ex-Beatle und Mills vor Gericht auf eine Abfindung.
Bild: Heather Mills teilte nach der Verhandlung unzähligen Reportern das Ergeb…
London dpa/taz Nach zwei Jahren eines dramatischen Rosenkriegs ist Paul
McCartneys Scheidung von dem Ex-Fotomodell Heather Mills am Montag
besiegelt und mit einem offiziellen Preis versehen worden: 24,3 Millionen
Pfund (rund 32 Millionen Euro) muss der Mitbegründer der Beatles, der als
einer der reichsten Popmusiker der Welt gilt, an seine Ex-Frau zahlen. Das
legte Familienrichter Hugh Bennett vom Obersten Gericht Englands in London
fest.
Mit dem Urteil, gegen das beide Seiten noch Berufung einlegen können, blieb
der Richter sehr deutlich unter den ursprünglich von Mills geforderten 125
Millionen Pfund (163 Millionen Euro). Andererseits liegt es aber um rund
zehn Millionen Pfund über den laut Gericht zunächst von dem 65-jährigen
McCartney angebotenen 15,8 Millionen Pfund. Die 25 Jahre jüngere Mills
erklärte nach der mehrstündigen Verhandlung: "Ich bin sehr glücklich mit
dieser Entscheidung".
Sie äußerte sich in Begleitung ihrer Schwester sichtlich aufgekratzt und
voller Stolz: Sie habe "mit der Macht einer Einzelnen" gewonnen. Jeder
anderen Frau in ihrer Lage könne sie nur raten, auf teure Anwälte zu
verzichten und ihre Interessen selbst zu verfechten. Mills hatte dem
renommierten Anwaltsbüro Mishcon de Reya, das schon Prinzessin Diana bei
der Scheidung von Prinz Charles vertreten hatte, im Streit das Mandat
entzogen.
"Dadurch habe ich 600 000 Pfund gespart", sagte sie. "Das Geld kann ich gut
in Hilfsprojekte stecken." Überhaupt wolle sie einen Teil ihrer Abfindung
für verschiedene wohltätige Zwecke ausgeben. Mills, die vor der Ehe bei
einem Unfall einen Unterschenkel verloren hatte, engagiert sich für
Projekte gegen den Einsatz von Landminen in verschiedenen Kriegen der
Dritten Welt sowie gegen das Robbenschlachten in Kanada.
Während McCartney nicht bereit war, mit Reportern zu sprechen, kündigte
Mills an, die Veröffentlichung des gesamten Urteils verhindern zu wollen.
Der Richter setzte dies aus, bis über einen entsprechenden Antrag
entschieden ist. Sie wolle verhindern, dass noch weitere Regelungen für den
Unterhalt der gemeinsamen vierjährige Tochter Beatrice "breitgetreten
werden". Für sie muss McCartney künftig pro Jahr mindestens 35 000 Pfund
zahlen. Zudem soll er die Kosten für ein Kindermädchen und für die
Schulbildung tragen.
Über Einzelheiten ihrer Ehe sowie der dazu in dem Verfahren gemachten
Angaben haben beide Seiten nach der Festlegung des Gerichtes Stillschweigen
zu bewahren. Das könnte McCartney davor bewahren, dass Mills ihre frühere
Drohung wahr macht, "unappetitliche" Details der Ehe auszuplaudern.
Zweifel kamen bei der Urteilsbegründung durch Richter Bennett an den
tatsächlichen Vermögensverhältnissen von McCartney auf. Bislang wurden sie
in Fachkreisen mit schätzungsweise 800 bis 850 Millionen Pfund angegeben.
Der Richter sagte, ihm seien für eine derartig hohe Summe "keine Beweise"
vorgelegt worden. Er sei von Gesamtvermögenswerten McCartneys in Höhe von
rund 400 Millionen Pfund ausgegangen.
Die Verpflichtungen McCartneys gegenüber Mills belaufen sich im Einzelnen
auf eine Abschlagszahlung von 16,5 Millionen Pfund. Hinzu kommt, dass sie
Vermögenswerte aus der gemeinsamen Ehe in Höhe 7,8 Millionen Pfund behalten
darf, so dass die Abfindung für die Ehejahre von 2002 bis zur Trennung im
Mai 2006 sich insgesamt auf 24,3 Millionen Pfund beläuft.
18 Mar 2008
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Bundesgerichtshof
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