# taz.de -- 32 Millionen für vier Jahre Ehe: Can't buy me love | |
> Das Scheidungsdrama zwischen Paul McCartney und Heather Mills ist | |
> vorüber. Nach vier Jahren Ehe und zwei Jahren Rosenkrieg einigten sich | |
> der Ex-Beatle und Mills vor Gericht auf eine Abfindung. | |
Bild: Heather Mills teilte nach der Verhandlung unzähligen Reportern das Ergeb… | |
London dpa/taz Nach zwei Jahren eines dramatischen Rosenkriegs ist Paul | |
McCartneys Scheidung von dem Ex-Fotomodell Heather Mills am Montag | |
besiegelt und mit einem offiziellen Preis versehen worden: 24,3 Millionen | |
Pfund (rund 32 Millionen Euro) muss der Mitbegründer der Beatles, der als | |
einer der reichsten Popmusiker der Welt gilt, an seine Ex-Frau zahlen. Das | |
legte Familienrichter Hugh Bennett vom Obersten Gericht Englands in London | |
fest. | |
Mit dem Urteil, gegen das beide Seiten noch Berufung einlegen können, blieb | |
der Richter sehr deutlich unter den ursprünglich von Mills geforderten 125 | |
Millionen Pfund (163 Millionen Euro). Andererseits liegt es aber um rund | |
zehn Millionen Pfund über den laut Gericht zunächst von dem 65-jährigen | |
McCartney angebotenen 15,8 Millionen Pfund. Die 25 Jahre jüngere Mills | |
erklärte nach der mehrstündigen Verhandlung: "Ich bin sehr glücklich mit | |
dieser Entscheidung". | |
Sie äußerte sich in Begleitung ihrer Schwester sichtlich aufgekratzt und | |
voller Stolz: Sie habe "mit der Macht einer Einzelnen" gewonnen. Jeder | |
anderen Frau in ihrer Lage könne sie nur raten, auf teure Anwälte zu | |
verzichten und ihre Interessen selbst zu verfechten. Mills hatte dem | |
renommierten Anwaltsbüro Mishcon de Reya, das schon Prinzessin Diana bei | |
der Scheidung von Prinz Charles vertreten hatte, im Streit das Mandat | |
entzogen. | |
"Dadurch habe ich 600 000 Pfund gespart", sagte sie. "Das Geld kann ich gut | |
in Hilfsprojekte stecken." Überhaupt wolle sie einen Teil ihrer Abfindung | |
für verschiedene wohltätige Zwecke ausgeben. Mills, die vor der Ehe bei | |
einem Unfall einen Unterschenkel verloren hatte, engagiert sich für | |
Projekte gegen den Einsatz von Landminen in verschiedenen Kriegen der | |
Dritten Welt sowie gegen das Robbenschlachten in Kanada. | |
Während McCartney nicht bereit war, mit Reportern zu sprechen, kündigte | |
Mills an, die Veröffentlichung des gesamten Urteils verhindern zu wollen. | |
Der Richter setzte dies aus, bis über einen entsprechenden Antrag | |
entschieden ist. Sie wolle verhindern, dass noch weitere Regelungen für den | |
Unterhalt der gemeinsamen vierjährige Tochter Beatrice "breitgetreten | |
werden". Für sie muss McCartney künftig pro Jahr mindestens 35 000 Pfund | |
zahlen. Zudem soll er die Kosten für ein Kindermädchen und für die | |
Schulbildung tragen. | |
Über Einzelheiten ihrer Ehe sowie der dazu in dem Verfahren gemachten | |
Angaben haben beide Seiten nach der Festlegung des Gerichtes Stillschweigen | |
zu bewahren. Das könnte McCartney davor bewahren, dass Mills ihre frühere | |
Drohung wahr macht, "unappetitliche" Details der Ehe auszuplaudern. | |
Zweifel kamen bei der Urteilsbegründung durch Richter Bennett an den | |
tatsächlichen Vermögensverhältnissen von McCartney auf. Bislang wurden sie | |
in Fachkreisen mit schätzungsweise 800 bis 850 Millionen Pfund angegeben. | |
Der Richter sagte, ihm seien für eine derartig hohe Summe "keine Beweise" | |
vorgelegt worden. Er sei von Gesamtvermögenswerten McCartneys in Höhe von | |
rund 400 Millionen Pfund ausgegangen. | |
Die Verpflichtungen McCartneys gegenüber Mills belaufen sich im Einzelnen | |
auf eine Abschlagszahlung von 16,5 Millionen Pfund. Hinzu kommt, dass sie | |
Vermögenswerte aus der gemeinsamen Ehe in Höhe 7,8 Millionen Pfund behalten | |
darf, so dass die Abfindung für die Ehejahre von 2002 bis zur Trennung im | |
Mai 2006 sich insgesamt auf 24,3 Millionen Pfund beläuft. | |
18 Mar 2008 | |
## TAGS | |
Bundesgerichtshof | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Urteil des Bundesgerichtshofs: Nach Trennung Geld zurück | |
Die Eltern des Expartners fordern Geschenke zurück, nachdem die Beziehung | |
kaputtging? Laut BGH in Ordnung – bei überraschenden Trennungen. |