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# taz.de -- Kommentar Streubomben: Gefährliche Vertragslücken
> Ein feines Abkommen: Streubomben-Anwenderstaaten fehlten und Deutschland
> verzeichnet das zweifelhafte Verdienst, den Vertragstext so weit wie
> möglich aufgeweicht zu haben.
Die USA, China, Russland, Indien, Pakistan und Israel haben sich an den nun
mit einem Abkommen besiegelten Verhandlungen über ein Verbot von
Streubomben erst gar nicht beteiligt. Just jene sechs Staaten, die die
meisten dieser teuflischen Waffen hergestellt und eingesetzt haben - Israel
allein 4,6 Millionen im Libanonkrieg im Jahr 2006. Dass Abrüstungs- und
Rüstungskontrollverträge auch ohne Teilnahme der schlimmsten Übeltäter
konkrete Verbesserungen erbringen können, beweist das bereits 1997
vereinbarte "Ottawa-Abkommen" zum Verbot von Antipersonenminen. Doch
diesmal sind die Vertragslücken weitaus größer und leider auch viel
gefährlicher. Das ist ganz wesentlich das zweifelhafte Verdienst der
Bundesregierung. Dank ihrer Statthalterrolle haben auch die Vereinigten
Staaten in Dublin ihr wesentliches Interesse an Ausnahmebestimmungen für
gemeinsame Militäroperationen zwischen Unterzeichnerländern und
Nichtvertragsländern durchgesetzt.
"Gemeinsame Militäroperationen" wurden seit Ende des Kalten Krieges
entweder von UNO-Blauhelmtruppen durchgeführt, die niemals über Streubomben
verfügt haben oder verfügen werden, oder aber von einer US-geführten
Allianz innerhalb oder außerhalb der Nato.
Bei keiner der US-geführten gemeinsamen Operationen, bei denen Streubomben
eingesetzt wurden oder noch werden, widersprach dies den jetzt im
Dublin-Abkommen vereinbarten Bestimmungen. Zum Glück sind in Dublin
wenigstens die weitergehenden Forderungen der Bundesregierung nach einer
Verbotsausnahme oder zumindest einem langjährigen Verbotsaufschub für die
M-85 gescheitert, die 95 Prozent der derzeitigen Streumunitionsbestände der
Bundeswehr ausmacht.
Dass das Außenministerium diese Forderungen nun nachträglich zu
"Vermittlungsvorschlägen" umlügt, ist grotesk. Bleibt zu hoffen, dass die
Bundesregierung ihr Versprechen einhält, die Munition zu vernichten, und
sie nicht in den mindestens acht Monaten bis zum Inkrafttreten des
Verbotsvertrages noch gewinnbringend auf dem weltweiten Rüstungsmarkt
verscherbelt wird.
29 May 2008
## AUTOREN
Andreas Zumach
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