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# taz.de -- Bürgerrechtler misstrauisch: Musterklage gegen Steuer-ID
> Derzeit erhalten alle Deutschen von der Steuerverwaltung eine Nummer, die
> lebenslang gilt. Bürgerrechtler klagen dagegen. Sie befürchten ein
> heimliches Personenkennzeichen.
Bild: Die elfstellige Nummer soll den Bürger vom Säuglings- bis zum Greisenal…
FREIBURG taz Seit Anfang August wird jedem Bürger eine
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zugeteilt. "Damit wird unter der
Hand ein unzulässiges Personenkennzeichen eingeführt", kritisiert die
Humanistische Union (HU). Die Bürgerrechtler haben inzwischen eine
Musterklage eingereicht.
Bis zum Jahresende soll jeder Bürger, vom Baby bis zum Greis, eine
elfstellige Steuer-ID erhalten. Anders als bisherige Steuernummern wird sie
ihn sein Leben lang begleiten. Durch die bundesweit eindeutige Steuer-ID
sollen die Finanzämter effizienter gegen Steuerhinterziehung und
Schwarzarbeit vorgehen können. Zudem soll bald eine "elektronische
Lohnsteuerkarte" die alten Kartonformulare ersetzen.
Die HU akzeptiert zwar, dass eine effiziente Steuerverwaltung ein
einheitliches und dauerhaftes Ordnungsmerkmal braucht, sie fürchtet aber,
dass die Steuer-ID bald auch in vielen anderen Bereichen eingesetzt wird.
"Mithilfe eines solchen Personenkennzeichens können dann alle bei Behörden
gespeicherten Daten über eine Person zusammengeführt werden", warnt
HU-Geschäftsführer Sven Lüders. Eine solche "Erstellung von
Persönlichkeitsprofilen" hat das Bundesverfassungsgericht im
Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten. Die Bundesregierung
bestreitet jedoch derartige Pläne. Die Steuer-ID diene nur dem Austausch
mit und zwischen den Finanzbehörden.
Die HU weist darauf hin, dass gesetzlich ausdrücklich eine Ausweitung der
strengen Zweckbindung ermöglicht wurde. So dürfen neben den Finanzämtern
auch "andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen" die Steuer-ID
nutzen, wenn dies "eine Rechtsvorschrift erlaubt oder anordnet". Diese
Öffnungsklausel in Paragraf 139 b der Abgabenordnung sei zu unbestimmt und
unverhältnismäßig und mache die Vergabe der Steuer-ID verfassungswidrig, so
die HU.
Eine direkte Verfassungsbeschwerde gegen die Steuer-ID ist nicht mehr
möglich. Deren gesetzliche Einführung - 2003 unter Rot-Grün - liegt bereits
zu lange zurück. Die HU muss nun den Weg durch die Instanzen nehmen. Ein
Aktivist aus Niedersachsen hat gegen die Zuteilung seiner Steuer-ID Klage
beim Finanzgericht Köln eingereicht, das in dieser Frage für ganz
Deutschland zuständig ist. Die Richter sollen feststellen, dass die
Steuer-ID derzeit verfassungswidrig ist. Die Kläger hoffen, dass ein
Gericht die Frage alsbald beim Bundesverfassungsgericht vorlegt. Sonst
müsste gegen das letztinstanzliche Urteil des Bundesfinanzhofs eine
Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Ob die Steuer-ID zulässig ist,
wird Karlsruhe wohl also erst in einigen Jahren entscheiden.
25 Aug 2008
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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