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# taz.de -- Pelhams Musikklau-Streit mit Kraftwerk: Gericht erleichtert Sampling
> Ist Sampling Diebstahl? Im Fall Kraftwerk vs. Pelham erleichtert der
> Bundesgerichtshof die Verwendung fremden Musikmaterials - unter gewissen
> Bedingungen.
Bild: Kraftwerk hat geklagt, weil Moses Pelham ein Schlagzeugmuster sampelte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Künstlern das Verwenden von fremden
Musikelementen deutlich erleichtert. Zwar ist laut BGH auch das Sampling
"kleinster Tonfetzen" grundsätzlich erlaubnispflichtig, allerdings kann auf
die Erlaubnis verzichtet werden, wenn die Tonfolgen in ein neues und klar
unterscheidbares Werk eingebaut werden.
Geklagt hatten die Elektro-Musiker von Kraftwerk. Sie beschwerten sich,
dass der Produzent Moses Pelham, ohne zu fragen, ein markantes
Schlagzeugmuster aus ihrem Stück "Metall auf Metall" für eine Rap-Nummer
von Sabrina Setlur verwendete. Pelham berief sich darauf, dass es doch nur
ein kleiner "Partikel" gewesen sei.
Eine solche Bagatellgrenze lehnte der BGH gestern ab. "Was nachgeahmt wird,
verdient auch, geschützt zu werden", sagte der Senatsvorsitzende Joachim
Bornkamm gestern bei der Urteilsverkündung. Der Schutz gelte auch für
"kleinste Tonfetzen". Der BGH korrigierte dabei das Oberlandesgericht
Hamburg, das eine erlaubnisfreie Verwendung von "kleinsten Partikeln"
vorgesehen hatte.
Neu und überraschend ist allerdings, dass der BGH auch eine relativ
großzügige Ausnahme von der Erlaubnispflicht vorsieht. So darf ohne
Erlaubnis gesamplet werden, wenn aus dem Ausgangsmaterial ein völlig neues
Werk entsteht. Das allerdings dürfte in der Musikindustrie die Regel sein.
Oft ist für den Hörer nicht einmal mehr erkennbar, dass ein bestimmtes
Rhythmusmuster oder ein Gitarrenklang eigentlich aus einem anderen Stück
stammt.
Gänzlich grenzenlos wird die neue Samplefreiheit nun aber auch nicht
gewährt. So dürfen Melodien nicht gesamplet werden, sondern wohl nur
Rhythmen, Geräusche und Klänge. Außerdem ist das freie Samplen
ausgeschlossen, wenn der Sound auch einfach neu eingespielt werden könnte.
"Wir setzen also einen gewissen Notstand voraus", erläuterte Richter
Bornkamm. Wer nur Kosten für Studiomusiker einsparen will, kann sich also
nicht auf das Urteil berufen. Die Entscheidung hat aber zur Folge, dass
ausgerechnet besonders aufwendige und außergewöhnliche Sounds erlaubnisfrei
gesamplet werden dürfen.
Über den Streit "Kraftwerk gegen Pelham" muss jetzt wieder das
Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Vermutlich wird Pelham unterliegen,
da er das Schlagzeug-Sample auch hätte neu einspielen können. Pelham muss
deshalb am Ende wohl eine größere Summe an Kraftwerk bezahlen und froh
sein, wenn er die alte Setlur-Platte überhaupt weiter verkaufen darf.
Befasst hat sich der BGH gestern nur mit dem Abwehranspruch der
Plattenfirma, bei der die ursprüngliche Aufnahme erschienen ist. Zwar haben
auch die Komponisten und Interpreten eigene Abwehransprüche gegen
ungefragtes Sampling, doch spielte dies keine Rolle, weil deren Ansprüche
schwieriger durchgesetzt werden können.
21 Nov 2008
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Kraftwerk
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Urteil zum Sampling: Yeah, yeah, yeah
Es darf also gesampelt werden. Die Frontlinie verläuft aber nicht zwischen
Urheberrecht und künstlerischer Freiheit, sondern zwischen Generationen.
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