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# taz.de -- rauchverbot: Fröhlich qualmt's am Eck
> Die Bürgerschaft novelliert diese Woche das Nichtraucherschutz-Gesetz. Ab
> 2009 ist dann legal, was derzeit geduldet wird: die kleine rauchende
> Eckkneipe VON KLAUS WOLSCHNER
Bild: Rauchen kann lebensverkürzend wirken. In Einkaufspassagen bleibt es desh…
"Das Herum-Geeiere", sagt Litfaß-Pächter Norbert Schütz, "ist eine
Katastrophe." Seine Kneipe am Ostertorsteinweg ist eine von jenen, die
weniger als 75 Quadratmeter Gastraum-Fläche haben. Also darf dort geraucht
werden. "Aber zählen da Toiletten bei der Berechnung mit?", fragt Schulz.
Das Bundesverfassungsgericht hat für "inhabergeführte" kleine Gaststätten
das Rauchverbot für verfassungswidrig erklärt, weil das einen "unzulässigen
Wettbewerbsnachteil" mit sich bringe. Aber wenn ein Inhaber mehrere
Gaststätten hat und von Angestellten führen lässt, gilt dann das
Flächen-Kriterium auch?
Fragen über Fragen. In dieser Woche wird die Bürgerschaft das bremische
Nichtraucherschutz an die Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
anpassen - und dabei einige andere Probleme lösen. Zum Beispiel das des
Nordausgangs am Hauptbahnhof. Da wird im geschlossenen Raum gequalmt,
obwohl Bahnreisende dem Rauch kaum ausweichen können, weil der Durchgang
zwischen den Imbiss-Buden sehr eng ist. Wer denkt, da gelte doch
Rauchverbot - wie sonst auf allen Bahnhöfen -, der irrt: Es handelt sich um
eine private Einkaufspassage, auf den Imbiss-Tischen stehen Aschenbecher.
Der Inhaber hatte zeitweise das Rauchen untersagt, auf Druck der Gastwirte
aber wieder erlaubt. Das gilt noch bis zum Ende des Jahres. Dann soll sich
das ändern: "Einkaufszentren und Einkaufspassagen" werden im Bremer
Nichtraucherschutzgesetz rauchfrei gestellt.
Nur für Speisegaststätten gilt nach wie vor das klare Rauchverbot. Rauchen
ist dort nur erlaubt, wenn ein Gastwirt, wie etwa der vom "Schweinske",
einen großen Raum seiner Gaststätte zum "Raucherraum" erklärt. Es gibt auch
andere Kneipen, die in einem verqualmten "Nebenraum" Umsatz wie immer
machen und bei denen in der eigentlichen Gaststätte oft gute Luft und
gähnende Leere herrscht.
"Das Nichtraucherschutzgesetz hat eben auch eine große Bautätigkeit
ausgelöst", sagt Robert Bücking, Ortsamtsleiter in der Östlichen Vorstadt.
Einige Wirte haben Räume abgetrennt, andere Wintergärten oder schlichte
Zelte aufgebaut und zum "Zweitraum" erklärt. Beim Litfaß ist der Tag in
Nichtraucher- und Raucherzone eingeteilt. Obwohl beim Frühstück als
"bierbegleitende Speise" das Rauchen erlauben werden könnte, ist das Litfaß
bis 15 Uhr rauchfrei, danach darf gequalmt werden. Große Einbußen beim
Umsatz beklagt der Wirt nicht, der rauchfreie Juli hatte allerdings auch
raucherfreundliches Wetter - da setzt oder stellt sich der Raucher gern
raus. Im Winter wäre es schon zu Einbußen gekommen, schätzt Schütz.
Wirkliche Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz sind im Juli so auch
nur wenige angezeigt worden. Seitdem das Bundesverfassungsgericht Ende Juli
das Gesetz zurückgewiesen hat, kontrolliert das Stadtamt nicht mehr von
sich aus.
Bei der Neufassung sollen nicht nur die Einkaufspassagen einbezogen werden.
Auch soll die Ausnahmeregelung für "Festzelte" ersetzt werden durch
"fliegende Bauten" - Festzelte aus Holz sind damit erfasst.
Und was hat der Aufwand gebracht? "Der Nichtraucherschutz hat sich erledigt
mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes", sagt Robert Bücking -
überall werde geraucht wie eh und je. Allerdings mit sinkenden Tendenz aus
anderem Grund: Seitdem die Zigaretten teurer geworden sind vor ein paar
Jahren, treffe er immer mehr auf Selbstdreher oder eben konvertierte
Raucher, berichtet Wirt Schütz.
8 Dec 2008
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Bremische Bürgerschaft
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