Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Knappste Mehrheit: Bundesrat verabschiedet BKA-Gesetz
> Trotz Widerstands von Opposition und Verbänden hat der Bundesrat das
> umstrittene BKA-Gesetz gebilligt. Es wurde mit der denkbar knappsten
> Mehrheit beschlossen.
Bild: Trotz Protesten: Mit 35 zu 34 Stimmen wurde das BKA-Gesetz nun beschlosse…
BERLIN dpa Ungeachtet des anhaltenden Widerstands der Opposition und
zahlreicher Verbände hat der Bundesrat am Freitag das umstrittene
BKA-Gesetz gebilligt. Es wurde mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35
gegen 34 Stimmen beschlossen. Damit darf das Bundeskriminalamt (BKA)
erstmals in seiner Geschichte zur Abwehr terroristischer Gefahren auch
vorbeugend ermitteln.
Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Gesetz war
im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nochmals geändert
worden. Der Bundestag hatte das BKA-Gesetz am Donnerstag mit den Stimmen
der großen Koalition gegen das Nein der Opposition beschlossen.
Ende November war das Gesetz noch im Bundesrat gescheitert, weil sich
SPD-Landespolitiker ebenfalls dagegen stellten. Die Landesregierungen mit
Beteiligung von FDP, Grünen und Linken enthielten sich weiter. Da die SPD
in den Ländern nach dem neuerlichen Kompromiss mitzog, reichte es für eine
knappe Mehrheit. Die neuen Kompetenzen für das BKA sind bereits 2006 mit
der Föderalismusreform 2006 abgesprochen worden.
19 Dec 2008
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil zu Anti-Terror-Gesetz: In großen Teilen verfassungswidrig
Regeln zur heimlichen Überwachung im BKA-Gesetz greifen laut
Verfassungsgericht unverhältnismäßig in Bürgerrechte ein. Die Regierung
will rasch nachbessern.
Polizei-Chef über BKA-Reform: "Wir sind auf Kooperation angewiesen"
Die geplante BKA-Reform wird bei der Terror-Abwehr nicht zur Konkurrenz der
Behörden führen, meint Klaus Hiller, Präsident des Landeskriminalamtes in
Baden-Württemberg.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.