# taz.de -- Nazi-Opfer sollen leer ausgehen: Klage in Den Haag | |
> Mit einer Klage vor dem Weltgerichtshof will Deutschland Forderungen von | |
> Nazi-Opfern auf Entschädigung stoppen. | |
Bild: Konzentrationslager der SS im italienischen Bozen. | |
DEN HAAG/BERLIN dpa Der Streit zwischen Deutschland und der Justiz in | |
Italien um Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen beschäftigt Anfang | |
2009 den Weltgerichtshof in Den Haag. Mit einer Völkerrechtsklage gegen | |
Italien, die einen Tag vor Heiligabend eingereicht wurde, will die | |
Bundesregierung eine Welle von Forderungen nach Millionenentschädigungen | |
für Verbrechen Deutscher während des Zweiten Weltkrieges vor ausländischen | |
Zivilgerichten verhindern. | |
Dafür soll der Internationale Gerichtshof in Den Haag nach dem Willen | |
Berlins die grundsätzliche Immunität des deutschen Staates vor | |
italienischen und anderen ausländischen Justizorganen bekräftigen. Zudem | |
soll der IGH eine Pfändung deutscher Guthaben in Italien für | |
Wiedergutmachungszahlungen für unrechtmäßig erklären. Wann der Gerichtshof | |
entscheidet, ist unklar. Zunächst werde die Zulässigkeit der Klage geprüft, | |
hieß es in Den Haager Juristenkreisen. Erst danach könne das Verfahren | |
festgelegt werden. | |
Deutschland hatte sich zu der Klage entschlossen, nachdem das Oberste | |
Gericht in Rom im Oktober neun Familien von Opfern eines 1944 verübten | |
Massakers das Recht auf Entschädigungen durch die Bundesrepublik von rund 1 | |
Million Euro zugesprochen hatte. In der Toskana-Ortschaft Civitella waren | |
mehr als 200 Menschen von Wehrmachtssoldaten ermordet worden. Die | |
Bundesrepublik sei "besorgt, dass hunderte zusätzliche Fälle gegen sie | |
vorgebracht werden", heißt es in der Klageschrift. Der Weltgerichtshof möge | |
verbindlich erklären, dass Italien die Immunität Deutschlands missachtet | |
habe, indem es derartige Zivilklagen zugelassen habe. | |
Bei dem Verfahren gehe es nicht um die moralische Verantwortung, zu der | |
Deutschland sich stets bekannt habe, hieß es im Auswärtigen Amt in Berlin. | |
"Die Klage ist kein Versuch einer Relativierung von Verbrechen", sagte ein | |
Sprecher. Es sei aber nicht hinnehmbar, dass Deutschlands Staatenimmunität | |
von ausländischen Zivilgerichten ignoriert werde. Nach diesem | |
völkerrechtlichen Grundsatz kann kein Staat vor Gerichten anderer Länder | |
verklagt werden. | |
Die Regierung in Rom unterstützt die Anrufung des Gerichtshofs. Der Klage | |
ist eine deutsch-italienische Erklärung vom 18. November 2008 in Triest | |
beigefügt. Darin hatte Rom die deutsche Entscheidung begrüßt, den | |
Gerichtshof um Klarstellung zu bitten. | |
29 Dec 2008 | |
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