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# taz.de -- Nazi-Opfer sollen leer ausgehen: Klage in Den Haag
> Mit einer Klage vor dem Weltgerichtshof will Deutschland Forderungen von
> Nazi-Opfern auf Entschädigung stoppen.
Bild: Konzentrationslager der SS im italienischen Bozen.
DEN HAAG/BERLIN dpa Der Streit zwischen Deutschland und der Justiz in
Italien um Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen beschäftigt Anfang
2009 den Weltgerichtshof in Den Haag. Mit einer Völkerrechtsklage gegen
Italien, die einen Tag vor Heiligabend eingereicht wurde, will die
Bundesregierung eine Welle von Forderungen nach Millionenentschädigungen
für Verbrechen Deutscher während des Zweiten Weltkrieges vor ausländischen
Zivilgerichten verhindern.
Dafür soll der Internationale Gerichtshof in Den Haag nach dem Willen
Berlins die grundsätzliche Immunität des deutschen Staates vor
italienischen und anderen ausländischen Justizorganen bekräftigen. Zudem
soll der IGH eine Pfändung deutscher Guthaben in Italien für
Wiedergutmachungszahlungen für unrechtmäßig erklären. Wann der Gerichtshof
entscheidet, ist unklar. Zunächst werde die Zulässigkeit der Klage geprüft,
hieß es in Den Haager Juristenkreisen. Erst danach könne das Verfahren
festgelegt werden.
Deutschland hatte sich zu der Klage entschlossen, nachdem das Oberste
Gericht in Rom im Oktober neun Familien von Opfern eines 1944 verübten
Massakers das Recht auf Entschädigungen durch die Bundesrepublik von rund 1
Million Euro zugesprochen hatte. In der Toskana-Ortschaft Civitella waren
mehr als 200 Menschen von Wehrmachtssoldaten ermordet worden. Die
Bundesrepublik sei "besorgt, dass hunderte zusätzliche Fälle gegen sie
vorgebracht werden", heißt es in der Klageschrift. Der Weltgerichtshof möge
verbindlich erklären, dass Italien die Immunität Deutschlands missachtet
habe, indem es derartige Zivilklagen zugelassen habe.
Bei dem Verfahren gehe es nicht um die moralische Verantwortung, zu der
Deutschland sich stets bekannt habe, hieß es im Auswärtigen Amt in Berlin.
"Die Klage ist kein Versuch einer Relativierung von Verbrechen", sagte ein
Sprecher. Es sei aber nicht hinnehmbar, dass Deutschlands Staatenimmunität
von ausländischen Zivilgerichten ignoriert werde. Nach diesem
völkerrechtlichen Grundsatz kann kein Staat vor Gerichten anderer Länder
verklagt werden.
Die Regierung in Rom unterstützt die Anrufung des Gerichtshofs. Der Klage
ist eine deutsch-italienische Erklärung vom 18. November 2008 in Triest
beigefügt. Darin hatte Rom die deutsche Entscheidung begrüßt, den
Gerichtshof um Klarstellung zu bitten.
29 Dec 2008
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