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# taz.de -- Keine Beobachtung durch Verfassungsschutz: Ramelow siegt gegen Gehe…
> Der Verfassungsschutz darf Bodo Ramelow, Fraktionsvize der Linken im
> Bundestag, nicht länger beobachten - aber nur, weil er Parlamentarier
> ist.
Bild: Schluß mit der "Betreuung" durch Verfassungsschützer: als Bundestagsabg…
MÜNSTER taz Die grau gekleideten Damen und Herren, die vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster Bundesinnenministerium und Bundesamt für
Verfassungsschutz vertreten sollten, wirkten unsicher. Eine Niederlage
hatten sie schon im Januar 2008 einstecken müssen: Bodo Ramelow, Vize der
Linksfraktion im Bundestag, dürfe von den in Köln sitzenden
Verfassungsschützern des Bundes nicht länger beobachtet werden, hatte das
dortige Verwaltungsgericht geurteilt. Zur Berufungsverhandlung waren
Ministeriale und Geheimdienstler deshalb in Mannschaftsstärke im
westfälischen Münster aufgetaucht - selbst im Publikum saßen Beamte und
machten Notizen.
Auch die Hausjuristen genossen kein Vertrauen mehr: Nach der Niederlage in
Köln ließen sich die Verfassungsschützer nun lieber von Dieter Sellner und
Wolfgang Roth aus der renommierten Kanzlei Redeker vertreten, deren 76
Rechtsanwälte nicht nur in Bonn und Berlin, sondern auch in Brüssel und
London residieren. Ramelow dagegen hatte nur seinen Marburger Anwalt Peter
Hauck-Scholz mitgebracht - und gewann trotzdem. Die Beobachtung des
Spitzenkandidaten der Linken für die am 30. August anstehende Landtagswahl
in Thüringen war und ist illegal, urteilte der 16. Senat unter Vorsitz der
Richterin Birgit Herkelmann-Mrowka am Freitagabend nach über achtstündiger
Verhandlung.
Zwar gebe es Anhaltspunkte, dass Strömungen innerhalb der Linken
"Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung"
verfolgten, sagte Herkelmann-Mrowka in ihrer Urteilsbegründung. Konkret
nannte die Vorsitzende "die Kommunistische Plattform, das Marxistische
Forum und die Linksjugend". Bodo Ramelow als Person dürfe aber nicht
beobachtet werden: Er sei zwar ein "Funktionär" der Linken, aber eben auch
Parlamentarier - und in seinem Einzelfall stehe sein Bundestagsmandat "der
Beobachtung entgegen".
Das Gericht folgte damit weitgehend der Argumentation Ramelows: Rhetorisch
durchsetzungsstark hatte der linke Fraktionsvize in der Verhandlung immer
wieder beklagt, seine "Betreuung" durch die Schlapphüte des Bundesamts für
Verfassungsschutz könne BürgerInnen davon abschrecken, sich mit ihm zu
treffen.
Selbst der Auftritt eines hochrangigen Geheimdienstlers als Zeuge konnte
die Position Ramelows nicht erschüttern. Zwar versicherte Arthur Hertwig,
Direktor beim Bundesamt für Verfassungsschutz, seine Behörde werte zur
Beobachtung des Politikers nur allgemein zugängliche Informationen wie
Zeitungsartikel oder Presseerklärungen aus. Den Einsatz
"nachrichtendienstlicher Mittel" gegen Parlamentarier der Linken, also die
verdeckte Bespitzelung etwa durch V-Leute, habe Ex-Bundesinnenminister
Manfred Kanther (CDU) dem Bundesamt bereits im Juli 1993 bis auf weiteres
untersagt.
Ramelow dagegen ist bis heute überzeugt, von V-Leuten bespitzelt zu werden:
Einer habe sich ihm gegenüber sogar selbst offenbart. "In meiner
Personenakte beim Bundesamt", sagt Ramelow, "sind sieben Stellen mit der
Begründung Quellenschutz geschwärzt".
Möglich wäre ein solcher V-Mann-Einsatz gegen den Linken: Die verdeckten
Ermittler müssten nur formal nicht für das Bundesamt, sondern für den
Verfassungsschutz eines Bundeslandes tätig sein. Über ihr Computersystem
Nabis tauschen die Geheimdienstler ihre Erkenntnisse sowieso aus.
In Köln klagen deshalb zwölf weitere Abgeordnete der Linken, darunter der
Parteivorsitzende Lothar Bisky und Fraktionschef Gregor Gysi, gegen die
Bespitzelung - stellvertretend für ihre ganze Fraktion.
16 Feb 2009
## AUTOREN
Andreas Wyputta
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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