| # taz.de -- Regierungsbeschluss zu Internetsperren: Gesetz gegen Kinderpornos i… | |
| > Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der den | |
| > Zugriff auf Kinderpornografie im Netz erschweren soll. In sechs Monaten | |
| > soll er umgesetzt sein. | |
| Bild: Familienministerin "Zensursula" von der Leyen brachte das Gesetz auf den … | |
| FREIBURG taz | Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ein | |
| weiteres Zwischenziel erreicht. Am Mittwoch brachte das Bundeskabinett | |
| einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Sperrung von Kinderpornoseiten im | |
| Internet regelt. Im Telemediengesetz soll ein neuer Paragraph 8 a | |
| eingeführt werden. Der Bundestag soll die Änderung noch im Sommer | |
| beschließen. | |
| Das Gesetz würde dann die Verträge überflüssig machen, die von der Leyen | |
| letzte Woche mit fünf großen Internetanbietern geschlossen hat. Diese | |
| Verträge sehen vor, dass die Firmen Kinderpornoseiten freiwillig sperren. | |
| Von der Leyen hat die Vertragslösung gewählt, um dem eigentlich zuständigen | |
| Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) Druck zu machen. | |
| Der Gesetzentwurf der Regierung sieht nun vor, dass das Bundeskriminalamt | |
| jeden Morgen eine aktualisierte Liste von zu sperrenden Seiten vorlegt. Die | |
| Provider - betroffen sind alle Firmen mit mehr als 10.000 Kunden - haben | |
| dann sechs Stunden Zeit, den Zugang zu diesen Seiten für ihre Kunden zu | |
| blockieren. Wer eine gesperrte Seite aufrufen will, erhält ein Stoppschild | |
| zu sehen. Laut Gesetzentwurf genügt die Anwendung einfacher Sperrtechniken, | |
| etwa auf Ebene der Domain Name Server, die leicht zu umgehen sind. | |
| Die Gesetzesänderung soll nur für Kinderporno-Angebote gelten. "Eine | |
| Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt", heißt es in der | |
| Begründung. Das bezweifeln Kritiker wie der Chaos Computer Club, die darin | |
| den Einstieg in einer allgemeine Internet-Zensur sehen, die bald auch | |
| andere illegale Inhalte wie Musiktauschbörsen erfassen könnte. | |
| Neu ist im Gesetzentwurf eine Klausel, die erstmals die Strafverfolgung von | |
| Personen thematisiert, die gesperrte Seiten angesteuert haben. "Auf | |
| Anordnung" der Sicherheitsbehörden dürfen Provider IP-Adressen von Surfern | |
| herausgeben, wenn diese beim Betrieb der Stopp-Seite gespeichert wurden. | |
| Dadurch werde auch das als Grundrecht geschützte Fernmeldegeheimnis | |
| eingeschränkt, so der Gesetzentwurf. | |
| Anfangs hatte von der Leyen immer betont, die IP-Adressen der Surfer | |
| sollten nicht gespeichert werden, es gehe nur darum, die Seiten zu blocken. | |
| Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte aber schon im März erklärt, | |
| dass eine Strafverfolgung rechtlich zwingend sei, sobald an einer | |
| Stopp-Seite IP-Adressen gespeichert werden. "Bereits der Versuch, sich zu | |
| kinderpornografischen Seiten Zugang zu verschaffen, ist strafbar", betonte | |
| Zypries damals. | |
| Heikel ist die Strafverfolgung insbesondere dann, wenn auch | |
| Antizensurseiten wie etwa wikileaks.org gesperrt werden. Dort werden | |
| regelmäßig Sperrlisten veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit überprüfen | |
| kann, was eigentlich zensiert wird. | |
| 22 Apr 2009 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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