# taz.de -- Kommentar V-Mann wider Willen: Zum Spitzeln genötigt | |
> Zwei Behörden, die einen prekären Aufenthaltsstatus selbst herstellen, um | |
> den Betroffenen erpressbar zu machen - ein Verhalten, so perfide wie | |
> schamlos. | |
Bild: Ließ sich nicht mitschnacken: Nicole Schwarz*. | |
Dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Hamburg - und sicher nicht nur | |
dort - gern persönliche Notlagen vor allem finanzieller Art ausnutzt, um | |
Menschen zu Spitzeltätigkeiten anzuwerben, überrascht einen nicht: So geht | |
es nun mal bei solchen Diensten zu. Im Fall von Yassir M. sind die Methoden | |
der Anwerbung jedoch besonders perfide. | |
Da wird jemand nicht mit Geld gelockt. Ausgenutzt wird vielmehr ein | |
prekärer Aufenthaltsstatuts, der die Folge von rechtlicher Unwissenheit | |
war, um den Marokkaner zur Mitarbeit regelrecht zu nötigen. Und das so | |
infam wie schamlos. | |
Der Fall M. zeigt aber auch, dass die einst von den Vätern des | |
Grundgesetzes vorgegebene strikte Trennung zwischen Polizei- und | |
Sicherheitsbehörden einerseits und Geheimdienst andererseits längst nicht | |
mehr besteht: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Inlandgeheimdienst | |
findet in turnusmäßigen "Lagebesprechungen" statt. Und nun stellt sich auch | |
noch heraus, dass sogar Ausländerbehörden mit dem Verfassungsschutz | |
kooperieren. | |
Normalerweise haben wohl die wenigsten Sympathie für oder Mitleid mit | |
Spitzeln. Yassir M. jedoch hat - trotz Abschiebedrohung im Nacken - das | |
Spitzeln auch wieder sein lassen. Menschen wie er sollten nie ausbaden | |
müssen, was Behörden und Dienste sich haben zu Schulden kommen lassen. | |
29 Apr 2009 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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