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# taz.de -- Klimaschutz: Gericht erlaubt Verbot von Heizpilzen
> Gute Nachricht für Hitzegeplagte: Klimaschutz geht über
> Wirtschaftsinteressen
Bild: Ausmachen erlaubt: Heizpilze
Bei gefühlten 30 Grad schwitzte ganz Berlin am Donnerstag nicht nur unter
den Achseln. Die Richter am Verwaltungsgericht jedoch behielten einen
kühlen Kopf und befreiten die Stadt von einem ganz anderen Hitzeübel - den
Heizpilzen. Deren Aufstellung auf öffentlichen Straßenland muss keineswegs
erlaubt werden, befand das Gericht. Denn globaler Klimaschutz gehe über ein
lokales Wärmebedürfnis vor Kneipen.
Geklagt hatte ein Kneipenbesitzer aus Pankow. Das dortige Bezirksamt hatte
ihm die Erlaubnis zum Aufstellen der Heizpilze versagt. Das Gericht jedoch
urteilte, die Nutzung offenen Feuers zum Heizen im Freien oder allein zu
Erregung von Aufmerksamkeit stelle eine besonders ineffiziente Verwendung
fossiler Brennstoffe dar. Der Nutzen für den globalen Klimaschutz sei bei
einem Verbot wichtiger als der sonst höhere Umsatz für den Gastwirt.
Notfalls könnten Wirte ihren Gästen Decken als Schutz gegen die Kälte
anbieten.
Der Besitzer des Lokals hatte argumentiert, dass Heizpilze und Partyfackeln
vor seiner Gaststätte zu einer 50-prozentigen Umsatzsteigerung führen
würden. Damit würden nicht nur seinen Einnahmen, sondern auch die
Attraktivität der Stadt Berlin für Touristen erhöht. Außerdem hätte ein
allgemeines Verbot in ganz Berlin keinen messbaren Einfluss auf den
Klimaschutz.
Das Gericht wies aber auf die Bedeutung lokalen Handelns zugunsten globaler
Ziele hin. Gäbe man dem Kläger Recht, dass Heizpilze keinen spürbaren
Effekt auf das Weltklima hätten, ließen sich sämtliche Bemühungen um die
Reduzierung der Treibhausgase in Frage stellen. Deshalb überwiege selbst
ein geringfügiger Effekt für den Klimaschutz einen erheblichen
Umsatzverlust für den Gastwirt.
Um die Heizpilze streiten sich seit längerem Wirte mit Bezirksämtern und
dem Senat. Trotz Verbote in manchen Bezirken wurde im vergangenen Winter
vor vielen Kneipen weiter geheizt. Die Debatte wird mit dem Urteil kaum zu
Ende gehen. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Dann kann die Frage, ob Gründe des Klimaschutzes öffentliche Interessen
überwiegen können, entschieden werden. Bis dahin wird es immerhin wieder
etwas kühler werden. Schon weil ein paar Heizpilze weniger in der Gegend
rumbollern. (dpa, taz)
2 Jul 2009
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CO2-Emissionen
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