| # taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Neonazis müssen Englisch lernen | |
| > Der Gebrauch von NS-Parolen ist nur im deutschen Original strafbar, | |
| > entscheidet der Bundesgerichtshof: Die Hitler-Jugend sprach von "Blut und | |
| > Ehre", nicht von "Blood and Honour". | |
| Bild: Vom Landeskriminalamt Baden-Würtemberg sichergestelltes Propaganda-Mater… | |
| KARLSRUHE taz | Wer Nazi-Parolen in englischer Sprache benutzt, macht sich | |
| nicht wegen Verwendung von NS-Kennzeichen strafbar. Das hat jetzt der | |
| Bundesgerichtshof entschieden. Es kommen aber Strafen wegen anderer Delikte | |
| in Betracht. | |
| "Blood and Honour" stand auf hundert T-Shirts, mit denen der Neonazi Denis | |
| K. im September 2005 erwischt wurde. Das Landgericht Gera verurteilte ihn | |
| zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. Er habe NS-Kennzeichen verwendet, denn | |
| "Blut und Ehre" sei ein Leitspruch der Hitler-Jugend gewesen. | |
| Der BGH hob die Verurteilung nun aber auf. "Der Symbolgehalt der NS-Parole | |
| ist untrennbar mit dem Gebrauch der deutschen Sprache verbunden", erklärte | |
| Jörg Peter Becker, der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, der am | |
| Bundesgerichtshof als rechtsstaatliches Bollwerk gilt. "Die | |
| Nationalsozialisten hätten den Begriff nie in englischer Sprache benutzt." | |
| Man sei sich zwar bewusst, so Richter Becker, dass damit eine "Spielwiese" | |
| für Neonazis eröffnet sei. Diese würden jetzt wohl versuchen, NS-Parolen in | |
| allen möglichen Fremdsprachen zu verbreiten. Damit müsse man aber leben. | |
| Das Strafrecht sei mit der Aufgabe überfordert, NS-Gedankengut völlig aus | |
| dem öffentlichen Leben zu verbannen. | |
| Außerdem könne die "Blood and Honour"-Parole durchaus nach anderen | |
| Paragrafen bestraft werden, etwa wegen der Verwendung von Kennzeichen | |
| verfassungswidriger Organisationen. So bezeichnet "Blood and Honour" auch | |
| ein Netzwerk von Nazi-Rockbands, das seit 2000 in Deutschland verboten ist. | |
| Verboten ist allerdings nur der symbolhafte Gebrauch solcher Kennzeichen. | |
| Es gehe zu weit, wenn bereits der Name einer verbotenen Organisation gar | |
| nicht mehr ausgesprochen werden dürfte. Im vorliegenden Fall wäre das aber | |
| wohl kein Problem, denn auf den T-Shirts fand sich etwa auch die Abbildung | |
| einer Hand, die eine Pistole hält, und der Hinweis auf "Combat 18", den | |
| bewaffneten Arm des Blood-and-Honour-Netzwerks. Die Zahl steht für den | |
| ersten und achten Buchstaben im Alphabet, die Initialen von Adolf Hitler. | |
| Das Landgericht Gera muss nun eine neue Verhandlung gegen den Neonazi | |
| durchführen. | |
| 13 Aug 2009 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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