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# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Neonazis müssen Englisch lernen
> Der Gebrauch von NS-Parolen ist nur im deutschen Original strafbar,
> entscheidet der Bundesgerichtshof: Die Hitler-Jugend sprach von "Blut und
> Ehre", nicht von "Blood and Honour".
Bild: Vom Landeskriminalamt Baden-Würtemberg sichergestelltes Propaganda-Mater…
KARLSRUHE taz | Wer Nazi-Parolen in englischer Sprache benutzt, macht sich
nicht wegen Verwendung von NS-Kennzeichen strafbar. Das hat jetzt der
Bundesgerichtshof entschieden. Es kommen aber Strafen wegen anderer Delikte
in Betracht.
"Blood and Honour" stand auf hundert T-Shirts, mit denen der Neonazi Denis
K. im September 2005 erwischt wurde. Das Landgericht Gera verurteilte ihn
zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. Er habe NS-Kennzeichen verwendet, denn
"Blut und Ehre" sei ein Leitspruch der Hitler-Jugend gewesen.
Der BGH hob die Verurteilung nun aber auf. "Der Symbolgehalt der NS-Parole
ist untrennbar mit dem Gebrauch der deutschen Sprache verbunden", erklärte
Jörg Peter Becker, der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, der am
Bundesgerichtshof als rechtsstaatliches Bollwerk gilt. "Die
Nationalsozialisten hätten den Begriff nie in englischer Sprache benutzt."
Man sei sich zwar bewusst, so Richter Becker, dass damit eine "Spielwiese"
für Neonazis eröffnet sei. Diese würden jetzt wohl versuchen, NS-Parolen in
allen möglichen Fremdsprachen zu verbreiten. Damit müsse man aber leben.
Das Strafrecht sei mit der Aufgabe überfordert, NS-Gedankengut völlig aus
dem öffentlichen Leben zu verbannen.
Außerdem könne die "Blood and Honour"-Parole durchaus nach anderen
Paragrafen bestraft werden, etwa wegen der Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen. So bezeichnet "Blood and Honour" auch
ein Netzwerk von Nazi-Rockbands, das seit 2000 in Deutschland verboten ist.
Verboten ist allerdings nur der symbolhafte Gebrauch solcher Kennzeichen.
Es gehe zu weit, wenn bereits der Name einer verbotenen Organisation gar
nicht mehr ausgesprochen werden dürfte. Im vorliegenden Fall wäre das aber
wohl kein Problem, denn auf den T-Shirts fand sich etwa auch die Abbildung
einer Hand, die eine Pistole hält, und der Hinweis auf "Combat 18", den
bewaffneten Arm des Blood-and-Honour-Netzwerks. Die Zahl steht für den
ersten und achten Buchstaben im Alphabet, die Initialen von Adolf Hitler.
Das Landgericht Gera muss nun eine neue Verhandlung gegen den Neonazi
durchführen.
13 Aug 2009
## AUTOREN
Christian Rath
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