# taz.de -- Verfassungsgericht verbietet Heß-Gedenken: Kein Nazi-Aufmarsch in … | |
> Das Verfassungsgericht lehnt einen Eilantrag ab, in Wunsiedel dem | |
> Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu gedenken. Die Veranstaltung bleibt so | |
> weiter verboten. Eine Grundsatzentscheidung soll folgen. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht kündigte zudem ein Hauptsacheverfahren an, … | |
KARLSRUHE dpa/ap | Der geplante Neonazi-Aufmarsch im fränkischen Wunsiedel | |
zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bleibt verboten. Das | |
Bundesverfassungsgericht hat - wie schon in den vergangenen Jahren - einen | |
Eilantrag gegen das Verbot der für den 22. August vorgesehenen Kundgebung | |
abgewiesen. | |
Allerdings will das Karlsruher Gericht "in Kürze" grundsätzlich über die | |
rechtliche Grundlage der Verbote entscheiden. Der 2005 verschärfte | |
Volksverhetzungsparagraf "wirft eine Reihe schwieriger Rechtsfragen auf", | |
heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. | |
Das Karlsruher Gericht bestätigte damit Entscheidungen des Landratsamts | |
Wunsiedel und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Das wiederholte | |
Verbot bedeute eine erhebliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit, | |
räumten die Richter ein. | |
Bisher hatte das Gericht den Nachteil für die verhinderten Veranstalter als | |
weniger gravierend eingestuft, weil sich - anders als bei Kundgebungen aus | |
aktuellem Anlass - die Demonstration gegebenenfalls am nächsten Jahrestag | |
nachholen lasse. Wegen der "Vielschichtigkeit" der juristischen Fragen | |
könne aber der Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht vorgegriffen | |
werden. | |
Grundlage des Verbots ist Paragraf 130 Strafgesetzbuch, wonach Kundgebungen | |
strafbar sind, wenn sie die nationalsozialistische Gewalt- und | |
Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen und dadurch | |
die Würde der Opfer verletzen. | |
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Vorschrift im Juni 2008 für | |
rechtmäßig erklärt. Die Verfassungsbeschwerde, die der Veranstalter der | |
verbotenen Aufmärsche dagegen eingelegt hat, ist nach den Worten der | |
Karlsruher Richter nach bisheriger Prüfung "weder unzulässig noch | |
offensichtlich unbegründet". | |
Heß war 1946 bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zu lebenslanger | |
Haft verurteilt worden. Von 1966 an war der einstige Hitler-Stellvertreter | |
der einzige Insasse des Kriegsverbrechergefängnisses in Berlin-Spandau. Am | |
17. August 1987 nahm er sich im Alter von 93 Jahren das Leben und wurde in | |
Wunsiedel beigesetzt. Seitdem gilt er in der rechtsradikalen Szene als | |
Märtyrer. Sein Todestag ist bundesweit Jahr für Jahr Anlass für | |
Neonazi-Aufmärsche. In Wunsiedel hatten sich bis zum Verbot der | |
Kundgebungen immer wieder tausende Neonazis versammelt. | |
Das Kriegsverbrecher-Gefängnis in Berlin wurde nach dem Tod von Heß | |
abgerissen, um nicht als Aufmarschplatz für Neonazis benutzt zu werden. Auf | |
dem Gelände stehen heute Einkaufszentren. | |
(Az: 1 BvQ 34/09 - Beschluss vom 10. August 2009) | |
13 Aug 2009 | |
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