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# taz.de -- Verfassungsgericht verbietet Heß-Gedenken: Kein Nazi-Aufmarsch in …
> Das Verfassungsgericht lehnt einen Eilantrag ab, in Wunsiedel dem
> Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu gedenken. Die Veranstaltung bleibt so
> weiter verboten. Eine Grundsatzentscheidung soll folgen.
Bild: Das Bundesverfassungsgericht kündigte zudem ein Hauptsacheverfahren an, …
KARLSRUHE dpa/ap | Der geplante Neonazi-Aufmarsch im fränkischen Wunsiedel
zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bleibt verboten. Das
Bundesverfassungsgericht hat - wie schon in den vergangenen Jahren - einen
Eilantrag gegen das Verbot der für den 22. August vorgesehenen Kundgebung
abgewiesen.
Allerdings will das Karlsruher Gericht "in Kürze" grundsätzlich über die
rechtliche Grundlage der Verbote entscheiden. Der 2005 verschärfte
Volksverhetzungsparagraf "wirft eine Reihe schwieriger Rechtsfragen auf",
heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Das Karlsruher Gericht bestätigte damit Entscheidungen des Landratsamts
Wunsiedel und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Das wiederholte
Verbot bedeute eine erhebliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit,
räumten die Richter ein.
Bisher hatte das Gericht den Nachteil für die verhinderten Veranstalter als
weniger gravierend eingestuft, weil sich - anders als bei Kundgebungen aus
aktuellem Anlass - die Demonstration gegebenenfalls am nächsten Jahrestag
nachholen lasse. Wegen der "Vielschichtigkeit" der juristischen Fragen
könne aber der Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht vorgegriffen
werden.
Grundlage des Verbots ist Paragraf 130 Strafgesetzbuch, wonach Kundgebungen
strafbar sind, wenn sie die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen und dadurch
die Würde der Opfer verletzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Vorschrift im Juni 2008 für
rechtmäßig erklärt. Die Verfassungsbeschwerde, die der Veranstalter der
verbotenen Aufmärsche dagegen eingelegt hat, ist nach den Worten der
Karlsruher Richter nach bisheriger Prüfung "weder unzulässig noch
offensichtlich unbegründet".
Heß war 1946 bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zu lebenslanger
Haft verurteilt worden. Von 1966 an war der einstige Hitler-Stellvertreter
der einzige Insasse des Kriegsverbrechergefängnisses in Berlin-Spandau. Am
17. August 1987 nahm er sich im Alter von 93 Jahren das Leben und wurde in
Wunsiedel beigesetzt. Seitdem gilt er in der rechtsradikalen Szene als
Märtyrer. Sein Todestag ist bundesweit Jahr für Jahr Anlass für
Neonazi-Aufmärsche. In Wunsiedel hatten sich bis zum Verbot der
Kundgebungen immer wieder tausende Neonazis versammelt.
Das Kriegsverbrecher-Gefängnis in Berlin wurde nach dem Tod von Heß
abgerissen, um nicht als Aufmarschplatz für Neonazis benutzt zu werden. Auf
dem Gelände stehen heute Einkaufszentren.
(Az: 1 BvQ 34/09 - Beschluss vom 10. August 2009)
13 Aug 2009
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