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# taz.de -- Familienrechtlerin über Scheidungsrecht: "Trennungen werden gerech…
> Ab 1. September gelten neue Regelungen für Ehetrennungen. Expartner
> können Geld nicht mehr so leicht zur Seite schaffen und vor allem Frauen
> profitieren, so die Familienrechtlerin Ingeborg Rakete-Dombek
Bild: Scheidungen werden nicht selten zur Schlammschlacht und füllen die Regal…
taz: Frau Rakete-Dombek, als Familienrechtlerin in Berlin vertreten Sie
Mandanten, die sich scheiden lassen wollen. Wird es ab 1. September bei
einer Trennung fairer zugehen?
Rakete-Dombek: Die Praxis wird die Auswirkungen erst zeigen. Aber ich
rechne damit, dass es gerechter wird.
Wodurch?
Der Zugewinn-Ausgleich wird neu geregelt - das ist die wichtigste Änderung.
Bei Verheiraten ohne Ehevertrag wird bei der Scheidung ermittelt, wie viel
Vermögen in der Ehe insgesamt dazu kam. Hat einer mehr Geld angesammelt als
der andere, wird ein Ausgleich gezahlt. Das war früher auch schon so. Neu
ist, dass Schulden vor der Ehe künftig einbezogen werden.
Was bewirkt das?
Früher wurden Schulden beim Ehebeginn nicht einberechnet, jeder startete
mit Null. Es zählte also überhaupt nicht, wenn man dem Partner beim
Schuldenabbau in der Ehe geholfen hat.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Hat etwa der Bräutigam bei der Hochzeit 50.000 Euro Schulden und bei der
Scheidung 20.000 Euro Vermögen, wird künftig ausgerechnet, dass er
insgesamt 70.000 Euro "hinzugewonnen" hat. Hatte seine Partnerin, die
vielleicht Hausfrau ist, vorher und nachher kein Vermögen, steht ihr ab 1.
September die Hälfte zu: 35.000 Euro. Nach jetzigem Recht bekommt sie nur
die Hälfte der 20.000 Euro, also 10.000 Euro.
Künftig soll auch verhindert werden, dass der "reichere" Ehepartner bei der
Trennung sein Vermögen verschwinden lässt, um weniger abgeben zu müssen.
Wie soll solche Trickserei verhindert werden?
Man kann ab sofort Auskunft darüber verlangen, wieviel Vermögen der
Ehepartner am Tag der Trennung hat. Wenn zwischen dem Tag der Trennung und
der Zustellung des Scheidungsantrags plötzlich kein Geld mehr da war, muss
derjenige das dann belegen und erklären. Hier können jetzt Gerichte die
Fälle besser aufklären.
Wie wird normalerweise Geld verschleudert? Reisen, neuer Partner,
Spielcasino?
Zwischen Trennung und Scheidungsantrag liegt oft über ein Jahr. Der
Klassiker ist: Jemand hat während der Ehe in eine Lebensversicherung
vielleicht bis zu 80.000 Euro eingezahlt - nach der Trennung war die
plötzlich aufgelöst, das Geld ausgezahlt und verschwunden. Heute muss man,
wenn man nicht erklären kann wo das Geld geblieben ist, trotzdem den
Ausgleich auch für den verschwundenen Betrag zahlen.
Was wird beim Versorgungsausgleich verändert?
Hier wird es erheblich unkomplizierter. Wer höhere Rentenansprüche in der
Ehezeit erworben hat, muss davon wie bisher die Hälfte abgeben. Künftig
werden aber alle Ansprüche aus Betriebsrente, Deutscher Rentenversicherung
oder Ärzteversorgung in jedem dieser Systeme gesondert und gleich bei der
Scheidung ausgeglichen. Das Umrechnen und Vergleichbarmachen allein mit der
gesetzlichen Rentenversicherung entfällt zukünftig.
Wer profitiert denn am meisten von den Neuregelungen?
Es profitiert künftig, wer ausgleichsberechtigt ist. Meist ist das die
Frau, weil sie in der Ehe oft die Kinderbetreuung übernimmt und im Schnitt
weniger Gehalt bekommt. Frauen sparen deswegen oft weniger an und haben
auch geringere Rentenanwartschaften als die Männer.
Was empfehlen Sie jungen Paaren, die heiraten wollen?
Grundsätzlich einen Ehevertrag abzuschließen. Das hat auch einen
psychologischen Grund. Die Leute machen sich dann auch darüber Gedanken,
wie sie ihre Ehe führen wollen: Wollen sie Kinder, wer bleibt zu Hause -
manche geraten dabei schon heftig in Streit. Es ist aber wichtig, sich über
die Bedingungen des Zusammenlebens klarzuwerden.
1 Sep 2009
## AUTOREN
Nicole Janz
## TAGS
Rente
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