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# taz.de -- RAF-Debatte: Bundesanwälte gegen Schäuble
> Die Verfassungsschutzakten von Verena Becker bleiben nach dem Willen des
> Innenministeriums weiterhin gesperrt. Die Bundesanwaltschaft ist
> enttäuscht.
Bild: In den Akten vermuten manche Aufschlussreiches über den Buback-Mord.
Die Bundesanwaltschaft kritisiert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
"Es bringt uns nicht wirklich weiter, wenn wir Akten, die wir schon kennen,
noch einmal prüfen dürfen", sagte gestern ein Sprecher zur taz. Die
Ankläger wollen die Verfassungsschutzakten von Verena Becker im
Gerichtsverfahren gegen die Ex-RAFlerin verwenden, was Schäuble aber
weiterhin blockiert.
Verena Becker hatte in der Haft Ende 1981 Kontakt zum Verfassungsschutz
aufgenommen und Anfang 1982 ausführliche Aussagen über die RAF gemacht.
Hierüber gibt es Quelleninformationen mit 227 Seiten Umfang und einen
Auswerterbericht von 82 Seiten. Zumindest am Rande geht es dabei auch um
die Frage, wer 1977 an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried
Buback beteiligt war.
Inzwischen sitzt Verena Becker in U-Haft, weil neue DNA-Untersuchungen
belegen, dass sie zumindest die Bekennerschreiben zum Buback-Mord
verschickt hat. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb letzte Woche zum zweiten
Mal die Herausgabe der Becker-Akten beantragt. Ein erster Antrag 2007
führte Anfang 2008 zur offiziellen Sperrung der Akten durch Schäuble.
Nun war allgemein erwartet worden, dass Schäuble die Sperrung der
Informationen zumindest insoweit aufhebt, als es um den Mordfall Buback
geht. Sogar CDU-Politiker hatten ihn dazu aufgefordert. Umso größer war die
Enttäuschung, als Schäuble am Dienstagabend verkündete, es sei "derzeit
nicht notwendig, die Sperrerklärung aufzuheben". Schäuble erinnerte an die
"bei der Gewinnung und Führung von Quellen unerlässliche Vertraulichkeit".
Schäuble machte dabei nur kleinere Zugeständnisse. Die Quelleninformationen
und der Auswerterbericht werden der Bundesanwaltschaft zur Durchsicht
übersandt. Weitere Akten können die Bundesanwälte beim Verfassungsschutz
"einsehen und sichten". Wenn sich daraus neue Ermittlungsansätze ergeben,
könne die Bundesanwaltschaft erneut die Entsperrung der Akten beantragen.
Das stellt die Bundesanwälte aber nicht zufrieden. Denn die Quellensammlung
haben sie 2007 bereits einsehen können, und der Auswerterbericht liegt
ihnen sogar in Kopie vor. "Für uns geht es darum, eventuelle Erkenntnisse
auch vor Gericht verwenden zu können", sagte der BAW-Sprecher. Neue
Erkenntnisse könnten sich aber aus den zusätzlichen Verfassungsschutzakten
ergeben, die Schäuble offeriert. Möglicherweise geht es dort um spätere
Aussagen Beckers, die etwa zwei Jahre lang mit dem Geheimdienst kooperiert
haben soll, bis sie sich ihren RAF-Genossen offenbarte.
Für die Bundesanwälte ist relevant, ob sich aus den Akten eine
Tatbeteiligung Beckers am Buback-Mord ergibt. "Wie war sie in das Kommando
eingebunden, hatte sie Täterwissen?", das sind aus Sicht der Ankläger die
entscheidenden Fragen. Nachdem jetzt dringender Tatverdacht gegen Becker
bestehe, sei die Freigabe der Akten deutlich dringlicher als 2007. Rainer
Griesbaum, der stellvertretende Generalbundesanwalt, geht davon aus, dass
die Indizien aber schon jetzt für eine Anklage gegen Becker ausreichen,
sagte er dem Deutschlandfunk.
Michael Buback, der Sohn des Opfers, kritisierte die weitere Sperrung als
"bedrückend und auch verwunderlich". Er darf die übersandten Akten nicht
einsehen.
10 Sep 2009
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
DNA-Test
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