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# taz.de -- Prozess gegen Rechtsextremisten: Langjährige Haftstrafe gefordert
> Staatsanwalt plädiert auf acht Jahre Haft für den Haupttäter, der im Juli
> 2009 einen jungen Mann mit einem lebensgefährlichen "Bordsteinkick"
> malträtiert hatte.
Bild: Zwei der vier Angeklagten im Gericht
Im Prozess gegen vier Neonazis hat die Staatsanwaltschaft für den
Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Sie wirft
dem 26-jährigen Oliver K. vor, versucht zu haben, im vergangenen Juli einen
Mann mit einem so genannten Bordsteinkick zu töten. Anders als noch in der
Anklage geht die Staatsanwaltschaft mittlerweile nicht mehr von versuchtem
Mord aus, sondern lediglich von versuchtem Totschlag. „Niedere Beweggründe“
hätten keine Rolle gespielt, argumentierte der Staatsanwalt bei seinem
Plädoyer am Dienstag. Allerdings habe das Opfer nur überlebt weil die
Polizei eintraf.
Die vier Angeklagten waren nach einem Diskobesuch am frühen Morgen des 12.
Juli am S-Bahnhof Frankfurter Allee in Berlin-Friedrichshain auf einen
Gruppe Linker getroffen. Vor Gericht gaben sie an, von der anderen Gruppe
angegriffen worden zu sein, weil einer von ihnen eine Jacke der bei
Neonazis beliebten Marke „Thor Steinar“ trug. Die Linken waren anschließend
geflüchtet. Ein 22-Jähriger wurde jedoch von den Neonazis schwer
attackiert. Zahlreiche Zeugen hatten gesehen wie Oliver K. und weitere
Männer auf ihr bereits bewusstloses Opfer eintraten. Der 22-jährige Mann
kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Ob er zu der Angreifergruppe
gehörte, ist weiterhin unklar.
Die zusammen mit Oliver K. angeklagten, können mit milderen Strafen
rechnen. Für einen zweiten Angeklagten forderte Staatsanwalt Jörg Wetzel
drei Jahre Freiheitsstrafe. Dieser Mann sei zwar selbst angegriffen und
verletzt worden, allerdings habe er hilfswillige Passanten von dem Opfer
fern gehalten und möglicherweise auch auf das wehrlose Opfer eingetreten.
Für den dritten und jüngsten der Neonazis forderte Wetzel eine Jugendstrafe
von drei Jahren. Auch er habe zugetreten, allerdings auch versucht den
Hauptangeklagten zurück zuhalten. Zuvor hatten am Dienstag Gutachter
ausgesagt, dass der Jüngste trotz seiner 20 Lebensjahre noch unreif und
stark an die Eltern gebunden sei.
Den vierten Angeklagten will die Staatsanwaltschaft freigesprochen sehen,
da nur zwei Zeugen ihn überhaupt bei der Schlägerei gesehen haben wollen.
Es sei aber nicht klar, ob er dabei nur seinem Kumpel zur Hilfe kam.
26 Jan 2010
## AUTOREN
L. Sander
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